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   OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14   

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https://dejure.org/2014,30716
OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14 (https://dejure.org/2014,30716)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.10.2014 - 4 U 46/14 (https://dejure.org/2014,30716)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 4 U 46/14 (https://dejure.org/2014,30716)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen privaten Kundenparkplatz befahrenden Fahrzeugs mit einem rückwärts aus einer Parkbucht herausfahrenden Fahrzeug

  • rabüro.de

    Zur Haftung des auf einem Kundenparkplatz rückwärts ausparkenden Unfallbeteiligten

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Berechnung der Sachverständigenkosten

  • captain-huk.de

    OLG Saarbrücken überprüft in der Berufung die Rechtsprechung des LG Saarbrücken u. a. zu Sachverständigenkosten und Mietwagenkosten (4 U 46/14 vom 09.10.2014)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1; StVG § 7; StVG § 17
    Zur Haftung des auf einem Kundenparkplatz rückwärts ausparkenden Unfallbeteiligten.

  • rechtsportal.de

    StVO § 1 ; StVG § 7 ; StVG § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen privaten Kundenparkplatz befahrenden Fahrzeugs mit einem rückwärts aus einer Parkbucht herausfahrenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rückwärts Ausparken auf Kundenparkplatz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision beim rückwärts Ausparken - wer haftet?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfall bei Rückwärtsausparken auf Kundenparkplatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision auf einem privaten Kundenparkplatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision auf einem privaten Kundenparkplatz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wer rückwärts fährt, muss besonders vorsichtig sein - auch auf dem Parkplatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Sorgfaltspflichten für rückwärts ausparkende Fahrer

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Sorgfaltspflichten für rückwärts ausparkende Fahrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Sorgfaltspflichten für rückwärts ausparkende Fahrer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückwärts ausparkender Autofahrer haftet allein bei Kollision mit anderem Fahrzeug - Verstoß gegen erhöhte Sorgfaltspflicht des rückwärts Ausparkenden wiegt schwerer als Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallopfers

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Berechnung der Sachverständigenkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 223
  • NZV 2015, 240
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14
    Deshalb ist bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d. h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGH NJW 2014, 1947 Rn. 7).

    Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (BGH NJW 2014, 1947, 1948 Rn. 7).

    Anderes gilt, wenn sich - was hier nicht anzunehmen ist - aus den getroffenen Vereinbarungen Umstände ergeben, die der Rechnung die indizielle Bedeutung für die Erforderlichkeit der Aufwendungen nehmen (BGH NJW 2014, 1947, 1948 Rn. 8).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat durch Urteil vom 08.05.2014 (4 U 61/13 -, juris Rn. 123 ff.) angeschlossen hat, kann ein Unfallgeschädigter einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenshöhe an seinem durch den Unfall beschädigten Pkw beauftragen und vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen.

    d) Die vom Landgericht gegenüber begehrten 26 ? mit 25, 56 ? bemessene (Bl. 165 d. A.) Kostenpauschale ist unter Berücksichtigung der ständigen Senatsrechtsprechung (Senat, Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 61/13, juris Rn. 140 m. w. Nachw.; ebenso Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 3 Rn. 106) auf 25 ? festzusetzen.

    Sie sind angesichts der vorstellbaren tatsächlichen Belastung bei pauschaler Berechnung mit 25 ? regelmäßig angemessen bewertet (Senat, Urt. v. 08.05.2014 aaO; Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess aaO).

  • LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14

    Kfz-Unfall: Haftung eines Fahrschülers; Haftungsverteilung bei Kollision auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14
    (2) Nach der Ansicht unter anderem der 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken findet § 9 Abs. 5 StVO und der dem rückwärts Fahrenden auferlegte Gefährdungsausschluss auf Parkplätzen indessen keine unmittelbare Anwendung, weil die Vorschrift vorrangig den fließenden Verkehr schützen will (LG Saarbrücken, Urt. v. 18.07.2014 - 13 S 75/14, juris Rn. 13 m. w. Nachw. zur Kammerrechtsprechung; ebenso König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 8 StVO Rn. 31a m. w. Nachw.).

    Kollidiert er beim rückwärtigen Ausparken mit einem anderen Fahrzeug, spricht ein Anscheinsbeweis für sein Verschulden, wenn ihm der Nachweis nicht gelingt, dass er vorkollisionär angehalten hat (LG Saarbrücken, Urt. v. 18.07.2014 aaO).

    Auch nach der oben dargestellten Rechtsprechung der 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken spricht ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des rückwärts Ausparkenden, wenn ihm der Nachweis nicht gelingt, dass er vorkollisionär angehalten hat (LG Saarbrücken, Urt. v. 18.07.2014 aaO).

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14
    Das von der Berufung angeführte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 05.03.2013 (VI ZR 245/11, NJW 2013, 1870 ff.) führt vorliegend zu keiner anderen Beurteilung.

    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs (auch) den Ansatz einer Ersparnis von 10 v. H. der Mietwagenkosten gebilligt (NJW 2013, 1870, 1872 Rn. 26).

  • OLG Stuttgart, 19.01.1990 - 2 U 23/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14
    (1) Teilweise wird in der Rechtsprechung in der Tat angenommen, die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO gelte im Grundsatz (unmittelbar) auch auf der für jeden Verkehrsteilnehmer frei zugänglichen und damit öffentlichen Verkehrsfläche eines Kundenparkplatzes (OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 670; NJW 2004, 2255, 2256).

    Zum Teil wird daher vertreten, dass dann, wenn der rückwärts Ausparkende beim Ausfahren aus einer Parkbucht mit einem an den parkenden Fahrzeugen vorbeifahrenden Benutzer der "Parkplatzfahrbahn" aus Unachtsamkeit kollidiert, dieser Unfall im fließenden Verkehr geschieht und deshalb § 9 Abs. 5 StVO (zumindest eingeschränkt) Anwendung findet (OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 670; NJW 2004, 2255, 2256; OLG Oldenburg VRS 82 [1992], 419; OLG Frankfurt a. M. VRS 57 [1979], 207).

  • OLG Stuttgart, 17.05.2004 - 1 Ss 182/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Sorgfaltsmaßstab beim Ausparken aus einer Parkbucht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14
    (1) Teilweise wird in der Rechtsprechung in der Tat angenommen, die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO gelte im Grundsatz (unmittelbar) auch auf der für jeden Verkehrsteilnehmer frei zugänglichen und damit öffentlichen Verkehrsfläche eines Kundenparkplatzes (OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 670; NJW 2004, 2255, 2256).

    Zum Teil wird daher vertreten, dass dann, wenn der rückwärts Ausparkende beim Ausfahren aus einer Parkbucht mit einem an den parkenden Fahrzeugen vorbeifahrenden Benutzer der "Parkplatzfahrbahn" aus Unachtsamkeit kollidiert, dieser Unfall im fließenden Verkehr geschieht und deshalb § 9 Abs. 5 StVO (zumindest eingeschränkt) Anwendung findet (OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 670; NJW 2004, 2255, 2256; OLG Oldenburg VRS 82 [1992], 419; OLG Frankfurt a. M. VRS 57 [1979], 207).

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14
    aa) In erster Linie ist bei der nach diesen Vorschriften gebotenen Abwägung auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH NJW 1998, 1137, 1138).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14
    Sie ist auf Grund aller festgestellten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (BGH NJW 2003, 1929, 1931).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14
    Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 v. H. über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs - der hier 6.400 ? beträgt (Bl. 6 d. A.) - kann nur verlangt werden, wenn die Reparatur - was hier unstreitig ist - fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (BGHZ 154, 395, 400; BGH NJW-RR 2010, 377 Rn. 6).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 99/01

    Rechtsfolgen des Verschlechterungsverbots im Berufungsverfahren bei Abrechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14
    Auch mit Blick auf § 528 ZPO und das Verschlechterungsverbot ist die Änderung unselbstständiger Rechnungsposten innerhalb eines Anspruchs unter Beibehaltung der Endsumme zulässig (BGH NJW-RR 2004, 95, 96; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 4. Aufl. § 528 Rn. 22, 33; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO 4. Aufl. § 528 Rn. 38).
  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 119/09

    Ersatz von Reparaturaufwand 30 % über dem Wiederbeschaffungswert

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

  • KG, 12.10.2009 - 12 U 233/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Parkplatz

  • OLG Oldenburg, 26.03.1982 - 11 U 74/81

    Schrittgeschwindigkeit; Kfz; Parkbucht; Parkplatz; Fahrspur

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.1990 - 2 S 10597/89

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Firmenparkplatz

  • OLG Frankfurt, 19.12.1978 - 3 Ws (B) 160/78

    Gewichtung der Pflichten; Öffentlicher Parkplatz; Rückwärts-Ausparkender;

  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

  • OLG Oldenburg, 12.12.1991 - 14 U 57/91

    Unfall auf Parkplatz; Allgemeine Beweislastverteilung; Ausfahrt aus Parkbucht;

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Die wohl überwiegende Auffassung stellt indes darauf ab, dass die Vorschrift primär dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs dient und mithin bei einem Parkplatzunfall nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. OLG Koblenz, DAR 2000, 84; OLG Stuttgart, NJW 2004, 2255, 2256; OLG Jena, NZV 2005, 432; OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 223 Rn. 29 ff.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 541 f.; DAR 2013, 520, 521; NJW-RR 2014, 1310; König, aaO, § 8 StVO Rn. 31a mwN).
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind (st. Rspr., BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 115/05, Rn. 15 bei Juris; Senat, Urteil vom 1.12.2016 - 4 U 109/15, bei Juris Rn. 30; Urteil vom 9.10.2014 - 4 U 46/14, NJW-RR 2015, 223 Rn. 31).

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben außer Betracht zu bleiben (Senat, Urteil vom 9.10.2014 - 4 U 46/14, aaO Rn. 31).

    Wiewohl Parkplätze dem ruhenden Verkehr dienen und der Ein- und Ausparkende in der Regel nicht auf fließenden Verkehr, sondern auf Benutzer der Parkplatzfahrbahn trifft, weshalb im Grundsatz auf öffentlichen Parkplätzen die gegenseitigen Rücksichtspflichten einander angenähert sind (vgl. OLG Hamm, NJW 2015, 413 Rn. 16), können auch hier je nach Fallgestaltung die strengen Sorgfaltsmaßstäbe, die im fließenden Verkehr gelten, im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung aus § 1 Abs. 2 StVO jedenfalls sinngemäß herangezogen werden, sofern sich in einem bestimmten Verkehrsverhalten die besondere Gefährlichkeit gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern niederschlagen kann (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2015 - VI ZR 6/16, bei Juris Rn. 11; Senat, Urteil vom 9.10.2014 - 4 U 46/14, bei Juris Rn. 35 f.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 476 Rn. 11 jeweils zur Wertung aus § 9 Abs. 5 StVO; LG Saarbrücken, NJW-RR 2016, 354 Rn. 13 und NJW-RR 2009, 1250 Rn. 8 zur Wertung aus § 14 StVO).

    Wie bereits erwähnt, sind bei der Haftungsabwägung nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind und müssen nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage außer Betracht bleiben (Senat, Urteil vom 9.10.2014 - 4 U 46/14, aaO Rn. 31).

    Aufgrund des insoweit unstreitig gebliebenen Vorbringens des Klägers, § 138 Abs. 3 ZPO, ist davon auszugehen, dass der Bereich des Parkplatzes, in dem sich der Unfall ereignet hat, zum Unfallzeitpunkt weitgehend leer war, weshalb die Tatsache, dass der Kläger nur geringfügig über Schrittgeschwindigkeit (5-7 km/h, vgl.: Senat, Urteil vom 21.11.2014 - 4 U 21/14, bei Juris Rn. 91; Urteil vom 9.10.2014 - 4 U 46/14, bei Juris Rn. 52) gefahren ist, noch keinen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO rechtfertigt.

    Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der beim Vorwärtsfahren auf der Fahrgasse eines Parkplatzes mit einem vorwärts seitlich auf die Fahrgasse auffahrenden Pkw kollidiert, mit zu hoher Geschwindigkeit oder unaufmerksam gefahren ist und verspätet reagiert hat (in Fortführung von Senat, Urteil vom 9.10.2014 - 4 U 46/14, bei Juris Rn. 49 und in Abgrenzung zu LG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 476 Rn. 12).

  • OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14

    Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen

    Dies ist nicht zu verwechseln mit einem Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, die nach der Rechtsprechung des Senats ca. 5 - 7 km/h beträgt (vgl. Senat, Urt. v. 09.10.2014 - 4 U 46/14, juris Rdn. 52).
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