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   OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14   

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https://dejure.org/2014,40244
OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14 (https://dejure.org/2014,40244)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.12.2014 - 4 U 36/14 (https://dejure.org/2014,40244)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 4 U 36/14 (https://dejure.org/2014,40244)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung eines Haftpflichtschadens an einem Pkw in Abwesenheit des Eigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; StVG § 7; StVG § 18
    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung eines Haftpflichtschadens an einem Pkw in Abwesenheit des Eigentümers

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 ; StVG § 7 ; StVG § 18
    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung eines Haftpflichtschadens an einem Pkw in Abwesenheit des Eigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung bei Beschädigung eines abgestellten Kraftfahrzeugs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung bei Beschädigung eines abgestellten Kraftfahrzeugs

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beweisprivilegierung eines unfallabwesenden Anspruchstellers gegenüber einer den Unfall bestreitenden Haftpflichtversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 593
  • NZV 2016, 332
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    (Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14
    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat OLGR 2009, 394; NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498; 1499; Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 393/11 - 124 -, juris Rn. 37; ebenso OLG Köln NJW-RR 1995, 546; Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 25 Rn. 10; Heß/Burmann NJW 2014, 1154, 1155).

    Demgegenüber genügt es nicht, wenn sich nach Durchführung der Beweisaufnahme zwar Zweifel an Ort und Zeit des tatsächlichen Geschehens ergeben, gleichzeitig jedoch Anhaltspunkte dafür vorhanden sein mögen, dass beide Fahrzeuge eventuell an anderer Stelle unter nicht dargelegten Umständen miteinander zusammengestoßen sein mögen (Senat NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498; 1499).

    bb) Erhebt der Kläger - wie hier - Schadensersatzansprüche mit der Behauptung, sein parkendes Fahrzeug sei in seiner Abwesenheit beschädigt worden, so gilt nach der Senatsrechtsprechung für die Überzeugungsbildung hinsichtlich des Lebenssachverhalts der Haftungsklage (Haftungstatbestandes) kein anderes Beweismaß (vgl. Senat NJW-RR 2013, 1498, 1499 f.).

    Vielmehr bedarf es einer sorgfältigen Abwägung im jeweils zu entscheidenden Einzelfall, ob in der Gesamtschau der beweisrelevanten Faktoren nicht hintanzustellende Zweifel am Lebenssachverhalt der Haftungsklage verbleiben (Senat NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498, 1500).

    In die gebotene Gesamtschau der beweisrelevanten Faktoren ist auch und gerade die Kompatibilität von Unfallschäden einzustellen, wobei die bloße Möglichkeit der Kompatibilität für sich betrachtet zur Überzeugungsbildung nicht ausreicht (Senat NJW-RR 2013, 1498; 1500).

    Feststellungen darüber, ob die wechselseitigen Fahrzeugschäden zusammenpassen, kommt gegenüber den meisten der sonstigen Indizien - für die sich auch eine natürliche Erklärung finden lassen kann - ein erhöhter Grad von Aussagekraft zu (Senat NJW-RR 2013, 1498; 1501; Born NZV 1996, 257, 263).

    b) Im Übrigen kann der Haftpflichtversicherer als beklagte Partei den vom Kläger behaupteten Unfallhergang auch dann wirksam (sogar mit Nichtwissen) bestreiten, wenn der mitverklagte Fahrer diesen zwar einräumt, der Versicherer aber - wie hier - begründeten Anlass für die Annahme hat, dass der Fahrer mit dem Anspruchsteller kollusiv zusammenwirkt (OLG Karlsruhe r + s 1997, 107, 108 f.; Senat NJW-RR 2013, 1498, 1499).

  • OLG Saarbrücken, 18.10.2011 - 4 U 462/10

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Beweislast für den äußeren Tatbestand der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14
    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat OLGR 2009, 394; NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498; 1499; Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 393/11 - 124 -, juris Rn. 37; ebenso OLG Köln NJW-RR 1995, 546; Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 25 Rn. 10; Heß/Burmann NJW 2014, 1154, 1155).

    Demgegenüber genügt es nicht, wenn sich nach Durchführung der Beweisaufnahme zwar Zweifel an Ort und Zeit des tatsächlichen Geschehens ergeben, gleichzeitig jedoch Anhaltspunkte dafür vorhanden sein mögen, dass beide Fahrzeuge eventuell an anderer Stelle unter nicht dargelegten Umständen miteinander zusammengestoßen sein mögen (Senat NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498; 1499).

    Dieser spezifischen Anforderung für eine "erfolgreiche" Unfallmanipulation wird der öffentliche Verkehrsraum im Regelfall schon wegen der potenziellen Anwesenheit anderer Verkehrsteilnehmer und der im öffentlichen Straßenraum üblicherweise höheren Fahrgeschwindigkeiten nicht gerecht (Senat, NJW-RR 2012, 356, 357).

    (2) Andererseits kann von einem unfallabwesenden Eigentümer eines geparkten Fahrzeugs aber keine weitergehende oder andere Unfalldarstellung verlangt werden als von dem behauptetermaßen unfallanwesenden Schädiger und dürfen dem Anspruchsteller nicht ohne Weiteres allein schon Defizite des Wahrheitsgehalts der Darstellung des Unfallgegners zum Nachteil gereichen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 15.08.2014 - 7 U 1421/13, juris Rn. 17, das ebenfalls von den Erwägungen des Senats (in NJW-RR 2012, 356 ff.) zur Überzeugungsbildung hinsichtlich des Lebenssachverhalts der Haftungsklage ausgeht).

    Vielmehr bedarf es einer sorgfältigen Abwägung im jeweils zu entscheidenden Einzelfall, ob in der Gesamtschau der beweisrelevanten Faktoren nicht hintanzustellende Zweifel am Lebenssachverhalt der Haftungsklage verbleiben (Senat NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498, 1500).

  • OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06

    Beweismaß an den Nachweis des den Streitgegenstand bildenden Unfallereignisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14
    Ein weiterer - erstinstanzlich bereits vorgetragener - maßgeblicher Gesichtspunkt sei, dass der Kläger schon einmal in einen Betrugsfall verwickelt gewesen sei (Rechtsstreit L. W. gegen M. F. u. a., Senatsurteil vom 23.01.2006 - 4 U 112/06 - 32 -, Anlage B 2 = Bd. I Bl. 73 ff. d. A.).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und die Sitzungsniederschriften des Landgerichts vom 11.04.2013 (Bd. I Bl. 118 ff. d. A.) und vom 12.12.2013 (Bd. I Bl. 222 ff. d. A.) und des Senats vom 13.11.2014 (Bd. II Bl. 307 ff. d. A.) sowie die beigezogenen Akten des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 1 O 257/04) und des Senats (Aktenzeichen 4 U 112/06 - 32 -), welche Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

    Denn der Lebenssachverhalt des Streitgegenstandes darf sich nicht auf die isolierte Darstellung des Schadenserfolgs beschränken, solange die weiteren tatsächlichen Umstände in örtlicher und zeitlicher Hinsicht nicht insoweit determiniert sind, dass alle zur Ausfüllung der Haftungsnorm relevanten Tatbestandsmerkmale der Tatsachengrundlage eindeutig zugeordnet werden können (Senat OLGR 2007, 351, 352).

    (1.1) Wie aus dem mit der Klageerwiderung vorgelegten Senatsurteil vom 23.01.2006 (Aktenzeichen 4 U 112/06 - 32, abgedruckt in OLGR 2007, 351 ff., im Folgenden als Vorprozess bezeichnet) zu ersehen ist, hatte im dortigen Rechtsstreit eine Frau L. W. gegen eine Frau M. F. und die ... pp.

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14
    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat OLGR 2009, 394; NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498; 1499; Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 393/11 - 124 -, juris Rn. 37; ebenso OLG Köln NJW-RR 1995, 546; Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 25 Rn. 10; Heß/Burmann NJW 2014, 1154, 1155).

    Solche Anhaltspunkte können im Einzelfall auch Umstände sein, die nach anerkannter Rechtsprechung Beweisanzeichen dafür sind, dass der Geschädigte mit einer Schädigung einverstanden war (Senat OLGR 2009, 394).

    aa) Solche Anhaltspunkte können im Einzelfall auch Umstände sein, die nach anerkannter Rechtsprechung Beweisanzeichen dafür sind, dass der Geschädigte mit einer Schädigung einverstanden war (Senat OLGR 2009, 394).

  • OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld ; Gestellter Unfall; Streithelfer;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14
    Ein bloßes Unterlassen von Sachvortrag steht ebenso wie die bewusste Säumnis einem Verhandeln des Streithelfers nicht als Widerspruch im Sinne von § 67 ZPO entgegen (OLG Celle OLGR 2002, 88, 89).

    Räumt der nicht postulationsfähige angebliche Schädiger in seiner Vernehmung als Partei den vom Kläger behaupteten Unfallhergang ein, liegt kein gerichtliches Geständnis im Sinne des § 288 ZPO vor und setzt sich der Haftpflichtversicherer als Streithelfer des beklagten Schädigers nicht in Widerspruch zu der von ihm unterstützten Partei, wenn er weiterhin Klageabweisung beantragt, weil ein gestellter Unfall vorliege (OLG Celle OLGR 2002, 88, 89).

  • KG, 31.08.2009 - 12 U 203/08

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Beweisanzeichen für einen manipulierten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14
    Im Übrigen wird es in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits als typisches Beweisanzeichen für Manipulationsfälle angesehen, wenn der angegebene Grund für den behaupteten Fahrfehler (z. B. Niesen) objektiv nicht nachprüfbar ist (KG VRS 118, 196 ff., juris Rn. 20).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen trägt der in Anspruch genommene Halter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Verletzung seiner Rechtsgüter eingewilligt hatte (BGHZ 71, 339, 345).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.1996 - 1 U 117/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14
    b) Im Übrigen kann der Haftpflichtversicherer als beklagte Partei den vom Kläger behaupteten Unfallhergang auch dann wirksam (sogar mit Nichtwissen) bestreiten, wenn der mitverklagte Fahrer diesen zwar einräumt, der Versicherer aber - wie hier - begründeten Anlass für die Annahme hat, dass der Fahrer mit dem Anspruchsteller kollusiv zusammenwirkt (OLG Karlsruhe r + s 1997, 107, 108 f.; Senat NJW-RR 2013, 1498, 1499).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11

    Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14
    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat OLGR 2009, 394; NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498; 1499; Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 393/11 - 124 -, juris Rn. 37; ebenso OLG Köln NJW-RR 1995, 546; Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 25 Rn. 10; Heß/Burmann NJW 2014, 1154, 1155).
  • OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 272/93

    Versicherungsvertrag: Beweislast für das Vorliegen eines Unfalles

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14
    Mithin ist auch der Beweis für das den Anspruch begründende Schadensereignis erst dann erbracht, wenn das Gericht die volle Überzeugung gewonnen hat, dass sich der Unfall in der vom Kläger nach Ort und Zeit beschriebenen Weise tatsächlich zutrug (Senat OLGR 2009, 394; NJW-RR 2012, 356, 357; 2013, 1498; 1499; Urt. v. 08.05.2014 - 4 U 393/11 - 124 -, juris Rn. 37; ebenso OLG Köln NJW-RR 1995, 546; Kaufmann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 25 Rn. 10; Heß/Burmann NJW 2014, 1154, 1155).
  • OLG Dresden, 15.08.2014 - 7 U 1421/13

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Verkehrsunfalls

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

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