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   BGH, 01.06.2016 - XII ZB 382/15   

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BGH, 01.06.2016 - XII ZB 382/15 (https://dejure.org/2016,15991)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2016 - XII ZB 382/15 (https://dejure.org/2016,15991)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - XII ZB 382/15 (https://dejure.org/2016,15991)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 117 Abs 5 FamFG, § 233 ZPO, § 238 Abs 2 S 1 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versehentliche Übersendung einer an das Rechtsmittelgericht adressierten Rechtsmittelschrift in Form eines Telefaxes an die in einer Nebenstelle ansässige Justizkasse; Anforderungen an die Kontrolle des Sendeberichts

  • IWW

    § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ 113 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 5 FamFG, §§ 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 234 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versehentliches Absenden einer Rechtsmittelschrift in Form eines Telefaxes an die in einer Nebenstelle ansässige Justizkasse; Notwendigkeit der Kontrolle des Sendeberichts an Hand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle; Justizkasse als ...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versehentliche Übersendung einer an das Rechtsmittelgericht adressierten Rechtsmittelschrift in Form eines Telefaxes an die in einer Nebenstelle ansässige Justizkasse; Anforderungen an die Kontrolle des Sendeberichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versehentliches Absenden einer Rechtsmittelschrift in Form eines Telefaxes an die in einer Nebenstelle ansässige Justizkasse; Notwendigkeit der Kontrolle des Sendeberichts an Hand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle; Justizkasse als ...

  • rechtsportal.de

    Versehentliches Absenden einer Rechtsmittelschrift in Form eines Telefaxes an die in einer Nebenstelle ansässige Justizkasse; Notwendigkeit der Kontrolle des Sendeberichts an Hand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle; Justizkasse als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz an Justizkasse gefaxt: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Korrektes Faxen von Rechtsmittelschriften

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung bei Fax an die Justizkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftsatz an Justizkasse gefaxt: Wiedereinsetzung möglich? (IBR 2016, 493)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1199
  • MDR 2016, 1038
  • FamRZ 2016, 1355
  • BB 2016, 1666
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung einer durch Telefaxschreiben an einen

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 382/15
    Nur dieses Gericht erlangt mit dem Eingang des Schriftsatzes die tatsächliche Verfügungsgewalt (BGH Beschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12 - NJW-RR 2012, 1461 Rn. 9 mwN; siehe auch BVerfG NJW-RR 2008, 446, 447 und BGH Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12 - NJW-RR 2013, 830 Rn. 11 ff.).

    Dies setzt vielmehr die Einrichtung einer gemeinsamen Posteingangsstelle auf Grundlage entsprechender Verwaltungsvorschriften wie etwa entsprechender Geschäftsordnungsregelungen voraus (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 446, 447; BGH Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12 - NJW-RR 2013, 830 Rn. 12).

    Nachdem der Antragsteller die Verfristung seiner Beschwerdebegründung ersichtlich nicht in Frage gestellt und lediglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt hatte, bestand für das Oberlandesgericht (anders als in den vom BVerfG NJW-RR 2008, 446, 447 entschiedenen Fall) auch keine Veranlassung, weitere Ermittlungen anzustellen.

  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 255/14

    Versäumung der Frist zur Beschwerdebegründung in einer Familiensache:

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 382/15
    Der Abgleich hat vielmehr an Hand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle zu erfolgen, um auch etwaige Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer aufdecken zu können (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. August 2014, XII ZB 255/14, FamRZ 2014, 1915).

    Dabei darf sich die Kontrolle des Sendeberichts grundsätzlich nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, etwa in den Schriftsatz eingefügten Faxnummer zu vergleichen, sondern der Abgleich hat anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle zu erfolgen, um auch etwaige Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer aufdecken zu können (Senatsbeschluss vom 27. August 2014 - XII ZB 255/14 - FamRZ 2014, 1915 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 23.04.2013 - VI ZB 27/12

    Wahrung der Rechtsmittelfrist: Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes bei

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 382/15
    Nur dieses Gericht erlangt mit dem Eingang des Schriftsatzes die tatsächliche Verfügungsgewalt (BGH Beschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12 - NJW-RR 2012, 1461 Rn. 9 mwN; siehe auch BVerfG NJW-RR 2008, 446, 447 und BGH Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12 - NJW-RR 2013, 830 Rn. 11 ff.).

    Dies setzt vielmehr die Einrichtung einer gemeinsamen Posteingangsstelle auf Grundlage entsprechender Verwaltungsvorschriften wie etwa entsprechender Geschäftsordnungsregelungen voraus (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 446, 447; BGH Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12 - NJW-RR 2013, 830 Rn. 12).

  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 36/83

    Wahrung der Klagefrist durch Einreichung der Klage bei einer gemeinsamen

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 382/15
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Klagefrist durch Einreichen der Klage mitsamt einem Scheck für den Gerichtskostenvorschuss bei einer gemeinsamen Gerichtskasse gewahrt sein kann, auch wenn diese nicht ausdrücklich zur gemeinsamen Eingangsstelle bestimmt ist (BGH Urteil vom 24. Januar 1984 - IX ZR 36/83 - NJW 1984, 1239, 1240; vgl. auch Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. Rn. 6).

    Ähnlich wie bei der Einreichung bei einer gemeinsamen Eingangsstelle für mehrere Gerichte gilt in einem solchen Fall die Einreichung bei der gemeinsamen Gerichtskasse mitsamt einem Scheck zur Registrierung des Schecks und Weiterreichung der Klageschrift deshalb als Einreichung bei dem Gericht, an das der Schriftsatz adressiert ist, sofern die gemeinsame Gerichtskasse auch für dieses Gericht zuständig ist (BGH Urteil vom 24. Januar 1984 - IX ZR 36/83 - NJW 1984, 1239, 1240).

  • BGH, 23.05.2012 - IV ZB 2/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist bei Eingang

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 382/15
    Nur dieses Gericht erlangt mit dem Eingang des Schriftsatzes die tatsächliche Verfügungsgewalt (BGH Beschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12 - NJW-RR 2012, 1461 Rn. 9 mwN; siehe auch BVerfG NJW-RR 2008, 446, 447 und BGH Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12 - NJW-RR 2013, 830 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 421/11

    Auslegung eines Rechtsmittels: Unbedingte Einlegung eines Rechtsmittels;

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 382/15
    a) Zu Recht ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die bei ihm am 11. Dezember 2014 eingegangene Beschwerdebegründung verfristet, der Wiedereinsetzungsantrag also nicht als gegenstandslos zu betrachten war (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 7. März 2012 - XII ZB 421/11 - FamRZ 2012, 962 Rn. 7 f.).
  • BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17

    Berufungseinlegung: Eingang der Berufungsschrift an einem Telefaxgerät der

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den rechtzeitigen Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes darauf an, wann das zuständige Gericht die tatsächliche Verfügungsgewalt über das eingegangene Schriftstück erhalten hat (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12, NJW-RR 2012, 1461 Rn. 9 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, FamRZ 2016, 1355 Rn. 11).

    Dies ist nicht vergleichbar mit Fällen, in denen Schriftsätze per Fax bei einer anderen Behörde, die nur beim Berufungsgericht angesiedelt ist, eingehen und damit noch nicht in die Verfügungsgewalt des Berufungsgerichts gelangen (vgl. für die Oberjustizkasse: BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, FamRZ 2016, 1355 Rn. 13; für das juristische Prüfungsamt: OLG Köln, MDR 2016, 1114 [juris Rn. 13]).

  • BGH, 18.12.2019 - XII ZB 379/19

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familiensache:

    Vielmehr muss der Abgleich anhand einer zuverlässigen Quelle, etwa anhand eines geeigneten Verzeichnisses, vorgenommen werden, um auch Fehler bei der Ermittlung aufdecken zu können (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15 - FamRZ 2016, 1355 Rn. 19 mwN und BGH Beschluss vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15 - juris Rn. 12 mwN).
  • BGH, 30.03.2021 - VIII ZB 37/19

    A) Ein Rechtsanwalt ist hinsichtlich der fristwahrenden Übermittlung von

    Denn diese Art der Ausgangskontrolle soll nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bei der Ermittlung der Faxnummer und ihrer Übertragung in den Schriftsatz ausschließen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, NJW-RR 2016, 1199 Rn. 19 f.; vom 27. Juni 2017 - VI ZB 32/16, NJW-RR 2017, 1139 Rn. 6; vom 19. Dezember 2017 - XI ZB 16/17, FamRZ 2018, 610 Rn. 7; vom 15. Januar 2019 - XI ZB 20/18, juris Rn. 7; vom 14. November 2019 - IX ZB 18/19, NJW-RR 2020, 122 Rn. 11).
  • BGH, 29.08.2017 - VI ZB 49/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfungspflicht des

    Denn nur dieses Gericht erlangt mit der Einreichung des Schriftsatzes die für den Eingang erforderliche tatsächliche Verfügungsgewalt über das Schriftstück (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1992 - VI ZB 33/92, VersR 1993, 1381; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, FamRZ 2016, 1355 Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 11.11.2020 - XII ZB 354/20

    Allgemeine Kanzleianweisung zur Prüfung der vollständigen Übermittlung an den

    (2) Dies bedeutet aber nicht, dass das Übersendungsprotokoll abends erneut inhaltlich zu prüfen ist, wenn die allgemeine Anweisung besteht, nach der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu prüfen, ob die Übermittlung vollständig sowie an den richtigen Empfänger erfolgt ist, und die Frist im Fristenkalender erst anschließend zu streichen (BGH Beschluss vom 23. Februar 2016 - II ZB 9/15 - NJW 2016, 1664 Rn. 18 mwN; Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15 - FamRZ 2016, 1355 Rn. 19 mwN).

    Maßgeblich für letztgenannte Konstellation ist die von der Rechtsbeschwerde zu Recht angeführte Entscheidung des II. Zivilsenats (BGH Beschluss vom 23. Februar 2016 - II ZB 9/15 - NJW 2016, 1664 Rn. 18 mwN; s. auch Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15 - FamRZ 2016, 1355 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 05.10.2016 - VII ZB 45/14

    Berufungsverfahren: Prüfungspflicht des Berufungsgerichts hinsichtlich der

    Nur dieses Gericht erlangt die tatsächliche Verfügungsgewalt (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, MDR 2016, 1038 Rn. 11; Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12; Beschluss vom 23. Mai 2012 - IV ZB 2/12, NJW-RR 2012, 1461 Rn. 9).
  • BGH, 19.12.2017 - XI ZB 16/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Denn diese Art der Ausgangskontrolle soll nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bei der Ermittlung der Faxnummer und ihrer Übertragung in den Schriftsatz ausschließen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, NJW-RR 2013, 1467 Rn. 7, vom 24. Oktober 2013 - V ZB 154/12, NJW 2014, 1390 Rn. 8 und 12, vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, NJW-RR 2016, 1199 Rn. 19 f. und vom 27. Juni 2017 - VI ZB 32/16, NJW-RR 2017, 1139 Rn. 6).
  • BGH, 27.06.2017 - VI ZB 32/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle

    Denn diese Art der Ausgangskontrolle soll nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bei der Ermittlung der Faxnummer und ihrer Übertragung in den Schriftsatz ausschließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. September 2013 - VI ZB 61/12, VersR 2014, 1350 Rn. 7; vom 26. Juli 2016 - VI ZB 58/14, VersR 2017, 120 Rn. 8 ff.; BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - V ZB 154/12, NJW 2014, 1390 Rn. 8, 12; vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, NJW-RR 2016, 1199 Rn. 19 f.).
  • OLG München, 01.06.2017 - 17 U 737/17

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle

    Vielmehr muss der Abgleich anhand einer zuverlässigen Quelle, etwa anhand eines geeigneten Verzeichnisses vorgenommen werden, um auch Fehler bei der Ermittlung aufdecken zu können (BGH, Beschluss vom 24.10.2013, V ZB 154/12, WM 2014, 427, 427f., Randziffer 8; s.a. Beschluss vom 27.08.2014, XII ZB 255/14, FamRZ 2014, 1915, 1916, Randziffer 7; Beschluss vom 01.06.2016, XII ZB 382/15, FamRZ 2016, 1355, 1357, Randziffer 19; Beschluss vom 12.05.2016, V ZB 135/15, NJW 2016, 3789, 3791, Randziffer 28).

    Eines gesonderten Hinweises an den Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 1) bedurfte es im Hinblick auf die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 01.06.2016, XII ZB 382/15, FamRZ 2016, 1355,1357, Randziffer 20).

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2016 - 4 U 130/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gestufter Schutz gegen Fristversäumung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze aber nur dann, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Frist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, Beschluss vom 1.6.2016 - XII ZB 382/15, bei Juris Rn. 19; Beschluss vom 11.5.2016 - IV ZB 38/15, bei Juris Rn. 8; Beschluss vom 26.4.2016 - VI ZB 7/16, bei Juris Rn. 8 Beschluss vom 6.4.2016 - VII ZB 7/15, bei Juris Rn. 9; Beschluss vom 10.2.2016 - VII ZB 36/15Rn.
  • BGH, 15.01.2019 - XI ZB 20/18

    Rückabwicklung eines von einer Bank finanzierten Fahrzeugkaufs nach Widerruf des

  • BGH, 11.01.2017 - X ZR 94/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung des fristwahrenden

  • OLG München, 12.09.2016 - 23 U 810/16

    Pflicht des Anwalts zur Überprüfung der richtigen Adressierung eines

  • OLG Stuttgart, 25.06.2018 - 9 U 105/18

    Berufungsfristversäumung: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der

  • OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 4 U 191/18

    Wiedereinsetzung: Ausgangskontrolle bei Übersendung fristwahrender Schriftsätze

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