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   OLG Dresden, 06.10.2015 - 9 U 272/15   

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https://dejure.org/2015,29836
OLG Dresden, 06.10.2015 - 9 U 272/15 (https://dejure.org/2015,29836)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.10.2015 - 9 U 272/15 (https://dejure.org/2015,29836)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 9 U 272/15 (https://dejure.org/2015,29836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht eines Bauunternehmers gegen die Art der Ausführung eines Stütz- und Trogbauwerks beim Ausbau einer Bundesstraße

  • baurechtsiegen.de

    Bauunternehmerhaftung - Hinweis- und Prüfungspflichten wegen Bedenken an der Ausführungsart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VOB/B § 4 Abs. 3 ; VOB/B § 13 Abs. 3
    Hinweispflicht eines die Bauunternehmers gegen die Art der Ausführung eines Stütz- und Trogbauwerks beim Ausbau einer Bundesstraße

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann muss der Auftragnehmer keine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung anmelden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss der Auftragnehmer keine Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart anmelden? (IBR 2015, 654)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 268
  • NZBau 2016, 164
  • BauR 2016, 154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Leipzig, 30.01.2015 - 7 O 4530/09

    Wann muss der Auftragnehmer keine Bedenken gegen die vorgesehene Art der

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2015 - 9 U 272/15
    Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgericht Leipzig vom 30.01.2015 (Az.: 07 O 4530/09) werden zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 30.01.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Leipzig (Az.: 07 O 4530/09).

    im Wege der Anschlussberufung das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 30.01.2015 (Az.: 07 O 4530/09) dahingehend abzuändern, dass die Beklagte verurteilt wird, an sie 104.975,80 EUR zzgl.

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2015 - 9 U 272/15
    Steht die Arbeit eines Werkunternehmers in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen Unternehmers oder ist sie aufgrund dessen Planung auszuführen, muss er prüfen und gegebenenfalls auch geeignete Erkundigungen einziehen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können (BGH, Urteil vom 23.10.1986, Az.: VII ZR 48/85 - aus juris).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 17 U 227/01

    Werkvertrag: Konkludente Haftungsfreistellung eines Fliesenlegers bei Prüfung der

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2015 - 9 U 272/15
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Prüfungs- und Mitteilungspflicht dann entfällt, wenn sich der Auftraggeber darauf verlassen kann, dass der fachkundige Auftraggeber selbst oder durch seinen bauleitenden Vertreter (z.B. Architekt) die erforderliche Prüfung tatsächlich angestellt hat und seine Angaben oder Anordnungen auf dem Ergebnis dieser Prüfung beruhen (OLG Frankfurt, BauR 2003, 1727).
  • OLG Bamberg, 15.01.2001 - 4 U 58/00

    Einbeziehung der VOB/B in einen Architektenvertrag; Haftung des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2015 - 9 U 272/15
    Bezüglich seiner Prüf- und Hinweispflicht werden keine Fachkenntnisse verlangt, die sonst nur von Sonderfachleuten zu erwarten sind (OLG Bamberg, Urteil vom 15.01.2001, Az.: 4 U 58/00 - aus juris).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 12 U 214/06

    VOB-Vertrag: Mehrvergütungsansprüche des Unternehmers wegen unvorhergesehener

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2015 - 9 U 272/15
    Zutreffend hat das Landgericht hierzu ausgeführt, dass das Baugrundrisiko, also die Gefahr unvorhergesehener Erschwernisse aufgrund der Beschaffenheit des Baugrundes, regelmäßig in die Risikosphäre des Auftraggebers fällt, schon weil es sich um den vom Auftraggeber i.S.d. §§ 644 f. BGB bzw. § 13 Nr. 3 VOB/B a.F. zur Verfügung zu stellenden Stoff handelt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.09.2007, Az.: 12 U 214/06, Rz. 34 - aus juris).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2015 - 9 U 272/15
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof bereits nach altem Recht eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und damit einen Fehler i.S.d. § 633 Abs. 1 BGB a.F. angenommen, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck der Herstellung eines Werkes nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2007, Az.: VII ZR 183/05, Rz. 15, m.w.N. - aus juris), und zwar unabhängig davon, ob die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben oder die anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind.
  • OLG Celle, 23.02.2012 - 16 U 4/10

    Vorschuss- und Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Planungs- und

    Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2015 - 9 U 272/15
    In der Regel darf sich der Bauunternehmer bei Fragen der Geeignetheit des Baugrundes auf die Planungsleistungen verlassen (OLG Celle, Urteil vom 23.02.2012, Az.: 16 U 4/10, Rz. 45 - aus juris).
  • OLG Koblenz, 19.05.2016 - 1 U 204/14

    Isolierungs- und Wärmedämmungsarbeiten sind intensiv zu überwachen!

    Darf der Unternehmer der größeren Fachkenntnis des ihn Anweisenden vertrauen, so ist er von der Verpflichtung zu eigener Prüfung und Mitteilung etwaiger Bedenken mit der Folge frei, dass er für eine auf der Leistungsbeschreibung beruhende Funktionsbeeinträchtigung des Werkes nicht einzustehen hat (OLG Köln NJW-RR 2016, 14; IBR 2016, 270; OLG Bamberg IBR 2016, 208; OLG Dresden NJW-RR 2016, 268 Tz. 38; Kniffka/Koeble a.a.O. § 6 Rn. 42 ff.; s. auch BGH NJW 1977, 1966 Tz. 14).
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