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   BGH, 26.02.2016 - V ZR 131/15   

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https://dejure.org/2016,5742
BGH, 26.02.2016 - V ZR 131/15 (https://dejure.org/2016,5742)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2016 - V ZR 131/15 (https://dejure.org/2016,5742)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - V ZR 131/15 (https://dejure.org/2016,5742)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 S 2 WoEigG, § 167 ZPO
    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zustellung der Klage "demnächst" und angemessener Bearbeitungszeitraum für Streitwertanfrage; Rechtmäßigkeitskontrolle für nach der Teilungserklärung gestattete Baumaßnahmen

  • IWW

    § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 167 ZPO, § 193 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der materiellen Klageerhebungsfrist durch Eingang der Klageschrift bei Gericht; Bewirken der Zustellung der Klage (hier: demnächst); Anfechtung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellung der Anfechtungsklage "demnächst", Gestattung des Dachgeschossausbaus, Prüfungsumfang

  • rewis.io

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zustellung der Klage "demnächst" und angemessener Bearbeitungszeitraum für Streitwertanfrage; Rechtmäßigkeitskontrolle für nach der Teilungserklärung gestattete Baumaßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der materiellen Klageerhebungsfrist durch Eingang der Klageschrift bei Gericht; Bewirken der Zustellung der Klage (hier: demnächst); Anfechtung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung

  • rechtsportal.de

    WEG § 46 Abs. 1 S. 2; ZPO § 167 ; BGB § 193
    Wahrung der materiellen Klageerhebungsfrist durch Eingang der Klageschrift bei Gericht; Bewirken der Zustellung der Klage (hier: demnächst); Anfechtung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellung demnächst - und die Streitwertanfrage des Gerichts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    WEG kann keine genehmigten Baumaßnahmen kontrollieren

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ausbaurecht: Herausgabeanspruch Bauunterlagen/ baubegleitende Kontrolle durch WEG?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Kontrolle genehmigter Baumaßnahmen durch WEG

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung: Keine präventive Bauüberwachung bei Ausbaurecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 650
  • NZM 2016, 473
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.09.2015 - III ZR 66/14

    Verjährungshemmung durch Klageerhebung bei demnächst erfolgender Zustellung:

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 131/15
    Dabei wird eine der Partei zuzurechnende Zustellungsverzögerung von bis zu 14 Tagen regelmäßig hingenommen (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 2/14, ZWE 2015, 375 Rn. 5; BGH, Urteil vom 3. September 2015 - III ZR 66/14, NJW 2015, 3101 Rn. 15; jeweils mwN).

    Vielmehr ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit der Kläger verzögert hat (BGH, Urteil vom 3. September 2015 - III ZR 66/14, NJW 2015, 3101 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 177/92

    Begriff der alsbaldigen Zustellung; Geringfügige Verzögerung

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 131/15
    Ihr zuzurechnen ist vielmehr nur eine Verzögerung, die dadurch eintritt, dass sie die Streitwertanfrage nicht zügig beantwortet (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - XII ZR 177/92, NJW 1994, 1073, 1074).

    Da auch bei einem einfach gelagerten Sachverhalt für die Beantwortung einer Streitwertanfrage einschließlich deren Eingang bei Gericht bei der gebotenen zügigen Bearbeitung ein Zeitraum von jedenfalls einer Woche zu veranschlagen ist (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - XII ZR 177/92, NJW 1994, 1073, 1074), kann den Klägern frühestens die ab dem 24. August 2013 eingetretene Verzögerung zugerechnet werden.

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 2/14

    Rückwirkung demnächst erfolgender Klagezustellung: Hinnehmbare dem Kläger

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 131/15
    Dabei wird eine der Partei zuzurechnende Zustellungsverzögerung von bis zu 14 Tagen regelmäßig hingenommen (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 2/14, ZWE 2015, 375 Rn. 5; BGH, Urteil vom 3. September 2015 - III ZR 66/14, NJW 2015, 3101 Rn. 15; jeweils mwN).

    Soweit der Senat für die Fallkonstellation der Gerichtskostenvorschussanforderung die Auffassung vertreten hat, der 14-Tage-Zeitraum sei schon ab Eingang der Vorschussanforderung zu berechnen, hat er hieran in der - allerdings erst nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen - Entscheidung vom 10. Juli 2015 (V ZR 2/14, ZWE 2015, 375 Rn. 6) nicht mehr festgehalten.

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Auszug aus BGH, 26.02.2016 - V ZR 131/15
    Da die Rechtsprechung es der Partei gestattet, den Streitwert nicht in der Klageschrift anzugeben, sondern eine Streitwertanfrage des Gerichts für einen - wie hier - angemessenen Zeitraum abzuwarten (vgl. dazu Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 13), kann die Zeit, die die Partei zur Beantwortung der Streitwertanfrage auch bei zügiger Bearbeitung benötigt, nicht als ihr zuzurechnende schuldhafte Verzögerung angesehen werden.
  • BGH, 17.01.2017 - VI ZR 239/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei einer von den Ärztekammern

    Demnach ist eine Verzögerung der Veranlassung der Bekanntgabe um bis zu 14 Tage regelmäßig geringfügig, stellt also das Merkmal "demnächst" selbst dann nicht in Frage, wenn die Verzögerung dem Antragsteller zuzurechnen ist (vgl. für § 167 ZPO nur BGH, Urteile vom 26. Februar 2016 - V ZR 131/15, NJW-RR 2016, 650 Rn. 10; vom 3. September 2015 - III ZR 66/14, NJW 2015, 3101 Rn. 15, mwN; vom 10. Juli 2015 - V ZR 2/14, WuM 2015, 645 Rn. 6, mwN).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage

    Das Landgericht hat übersehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14, NJW 2015, 2666 Rn. 6 aE; vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 9; vom 26. Februar 2016 - V ZR 131/15, aaO, Rn. 12), bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung auf die Zeitspanne abzustellen ist, um die sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert (BGH, Urteile vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07, VersR 2012, 382 Rn. 8; vom 3. September 2015 - III ZR 66/14, NJW 2015, 3101 Rn. 19; vom 12. Januar 2016 - II ZR 280/14, juris Rn. 12).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2023 - 75 C 10/23

    Unwirksamer Umlaufbeschluss ist nicht nichtig, nur anfechtbar

    Relevante Verzögerungen liegen danach dann vor, wenn der Zeitraum von "um zwei Wochen" oder nur geringfügig darüber liegend überschritten wird (vgl. nur: BGH, Urt. v. 26. Februar 2016 - V ZR 131/15, juris).
  • KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22

    "Vergessene" Rechnungspositionen verjähren mit der (ersten)

    Bei der Bemessung einer Verzögerung ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.2016, V ZR 131/15, NZM 2016, 473 Rn. 12).
  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 13 S 184/18

    Zustellung vier Monate nach Klageeinreichung kann noch "demnächst" sein!

    a) Zunächst musste der Kläger im Rahmen der Klageschrift keine Angaben zum Streitwert machen (BGH Urt. v. 26.2.2016 - V ZR 131/15).

    Aus diesen Umständen ist dem Kläger keine schuldhafte Verzögerung vorzuwerfen, denn insofern ist eine Frist von einer Woche anerkannt (BGH NJW-RR 2016, 650).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15

    Verhaltensbedingte Kündigung - Kündigungsschutzklage - Zustellung demnächst

    Dabei ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit gerade des Klägers verzögert hat (vgl. BAG 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35 mwN; BGH 26.02.2016 - V ZR 131/15 - Rn. 10, 12 mwN).
  • LG Köln, 03.08.2017 - 91 O 7/17
    Wurde der Kostenvorschuss verfahrenswidrig nicht von der klagenden Partei, sondern über den Anwalt angefordert, ist die damit einhergehende - der Partei nicht zuzurechnende - Verzögerung im Allgemeinen mit drei Werktagen zu veranschlagen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 131/15; BGH, Urteil vom 3. September 2015 - III ZR 66/14; BGH, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14; Hüßtege , in: Thomas/Putzo ZPO, 38. Auflage 2017, § 167 ZPO Rn. 12).
  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu auch BGH, ZWE 2022, 379 ff.) ist bei der Berechnung des in diesem Rahmen als geringfügig hinzunehmenden 14-Tages-Zeitraums auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit der Klagepartei verzögert hat (BGH, NJW-RR 2016, 650, 651; BGH, NJW 2015, 2666, 2667 unter ausdrücklicher Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, wonach der Zwei-Wochen-Zeitraum ab Eingang der Vorschussanforderung zu berechnen war, vgl. noch Urteil vom 30.3.2012, ZMR 2012, 643 ff.; BGH, NJW 2011, 1227).
  • AG Berlin-Mitte, 21.09.2016 - 9 C 148/16

    Unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung bei nur geringen Verzögerungen?

    Indes kann hier nach Auffassung des Gerichtes dem Rechtsgedanken des § 167 ZPO, dass dem Schriftsatz-Einreicher keine Nachteile dadurch entstehen sollen, dass sich die Zustellung der Abschriften des Schriftsatzes nur durch gerichtsinterne Abläufe verzögert (vergleiche Bundesgerichtshof, GE 2016, 601, 602 f. und 201 f. mit weiteren Nachweisen; NJW 2015, 2666 mit weiteren Nachweisen; Greger, in: Zöller, am angegebenen Ort, § 167, Randnummern 1, 5 bis 6 und 10 bis 15 mit weiteren Nachweisen), entnommen werden, dass die Einreichung des Schriftsatzes der Klägerin vom 30. November 2015 nach Aktenlage am 01. beziehungsweise 04. Dezember 2015 unter Anderem mit der Aufforderung an das Gericht, dem Verfahren seinen Fortgang zu geben (= Blatt 15, unten, der Akten), genügte, um sich dann später auf die Wirkungen des § 265 Absatz 1 und 2 Satz 1 (in Verbindung mit § 495) ZPO berufen zu können: Denn dieser Aufforderung ist das Gericht auf die richterliche Verfügung vom 08. Dezember 2015 (= Blatt 16 der Akten) geschäftsstellenmäßig nach Aktenlage erst am 16. Februar 2016 nachgekommen (vergleiche Blatt 19 der Akten).
  • LG Berlin, 01.10.2018 - 55 S 44/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Erlass eines zweiten

    Dies gilt insbesondere, wenn der nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG angeforderte Gebührenvorschuss nicht rechtzeitig - d.h. in der Regel nicht binnen 14 Tagen - eingezahlt wird (BGH v. 29.9.2017 - V ZR 103/16, Tz. 5; BGH v. 26.2.2016 - V ZR 131/15, NJW-RR 2016, 650, 651; BGH v. 25.9.2016 - V ZR 203/14, NZM 2016, 53, 54; BGH v. 10.7.2015 - V ZR 154/14, MDR 2016, 1028; BGH v. 16.1.2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999 f.; BGH v. 2.10.2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307 = NJW 2009, 3655, 3657.
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