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   BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15   

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https://dejure.org/2016,15103
BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15 (https://dejure.org/2016,15103)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2016 - V ZR 104/15 (https://dejure.org/2016,15103)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2016 - V ZR 104/15 (https://dejure.org/2016,15103)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 WoEigG, § 23 Abs 1 WoEigG, § 24 Abs 7 WoEigG
    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument

  • IWW

    § 16 Abs. 3, § 21 Abs. 3 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 24 Abs. 7 WEG, § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 10 Abs. 4 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument in einem Beschluss der Wohnungseigentümer zur Konkretisierung der getroffenen Regelung; Zweifelsfreie Bestimmtheit dieses Dokoments; Interesse des Rechtsverkehrs an der Entnahme der durch die ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümerbeschluss darf auf externe Dokumente Bezug nehmen; §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 7 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 23 Abs. 1, § 24 Abs. 7
    Wirksamer Beschluss der Wohnungseigentümer unter Bezugnahme auf hinreichend bestimmte Dokumente außerhalb des Protokolls

  • rewis.io

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    WEG: Zur Bestimmtheit eines Beschlusses bei Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 1; WEG § 24 Abs. 7
    Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument in einem Beschluss der Wohnungseigentümer zur Konkretisierung der getroffenen Regelung; Zweifelsfreie Bestimmtheit dieses Dokoments; Interesse des Rechtsverkehrs an der Entnahme der durch die ...

  • rechtsportal.de

    Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument in einem Beschluss der Wohnungseigentümer zur Konkretisierung der getroffenen Regelung; Zweifelsfreie Bestimmtheit dieses Dokoments; Interesse des Rechtsverkehrs an der Entnahme der durch die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf in einem Beschluss auf Dokumente außerhalb des Protokolls Bezug genommen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: In Beschlüssen kann auch auf außerhalb des Protokolls befindliche Dokumente Bezug genommen werden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beschlussfassung: Bezugnahme auf Dokumente zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eigentümerbeschlusses über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümerbeschluss kann auf andere Dokumente Bezug nehmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • blogspot.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    WEG: Zur Bestimmtheit eines Beschlusses bei Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf in einem Beschluss auf Dokumente außerhalb des Protokolls Bezug genommen werden? (IMR 2016, 334)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 985
  • MDR 2016, 1009
  • NZM 2016, 553
  • ZMR 2016, 638
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussanfechtungsklage bei

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 23 Rn. 62, § 24 Rn. 85; Timme/Steinmeyer, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 263; Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 86, § 24 Rn. 103; Riecke/Schmidt/Riecke, WEG, 4. Aufl., § 24 Rn. 103; Jennißen/Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 23 Rn. 166, § 24 Rn. 176; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a; BayOblG, WE 1995, 245, 246; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; LG Dortmund, ZWE 2015, 40, 41), wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung und häufig auch bei Sanierungsbeschlüssen nach Kostenvoranschlag oder auf der Grundlage eines Gutachtens geschieht.

    bb) Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer auf ein Dokument Bezug, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist (vgl. BayOblG, ZMR 2005, 639, 640; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; KG, ZMR 2009, 790, 793; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a;Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 85).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15
    Zutreffend weist die Revision darauf hin, dass Eigentümerbeschlüsse daher "aus sich heraus" auszulegen sind und Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses nur herangezogen werden dürfen, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292, 295).

    Aus dem Eigentümerbeschluss vom 13. März 2008, den der Senat selbst auslegen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291), ergibt sich, dass der in der Jahresabrechnung 2007 verwendete Verteilungsschlüssel den künftigen Abrechnungen zugrunde gelegt werden soll.

  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15
    bb) Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer auf ein Dokument Bezug, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist (vgl. BayOblG, ZMR 2005, 639, 640; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; KG, ZMR 2009, 790, 793; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a;Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 85).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15
    bb) Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer auf ein Dokument Bezug, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist (vgl. BayOblG, ZMR 2005, 639, 640; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; KG, ZMR 2009, 790, 793; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a;Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 85).
  • LG Dortmund, 01.04.2014 - 1 S 178/13

    Regelung zu Fenstern als Sondereigentum nichtig: Wer trägt die Kosten der

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 23 Rn. 62, § 24 Rn. 85; Timme/Steinmeyer, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 263; Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 86, § 24 Rn. 103; Riecke/Schmidt/Riecke, WEG, 4. Aufl., § 24 Rn. 103; Jennißen/Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 23 Rn. 166, § 24 Rn. 176; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a; BayOblG, WE 1995, 245, 246; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; LG Dortmund, ZWE 2015, 40, 41), wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung und häufig auch bei Sanierungsbeschlüssen nach Kostenvoranschlag oder auf der Grundlage eines Gutachtens geschieht.
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

    Weil Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft auch Sonderrechtsnachfolger binden, sind sie objektiv und "aus sich heraus" auszulegen (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 104/15, WuM 2016, 518 Rn. 9; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292).
  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    Dies kommt hier deshalb in Betracht, weil der Beschluss der Wohnungseigentümer vom 1. Juni 2012 entgegen der Auslegung des Berufungsgerichts, die von dem Senat in vollem Umfang überprüfbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291; Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 104/15, NJW-RR 2016, 985 Rn. 13), kein bloßer Vorbereitungsbeschluss ist.
  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19

    Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums

    Dies ergibt die gebotene objektive Auslegung des Beschlusses, die der Senat selbst vornehmen kann (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 104/15, NJW-RR 2016, 985 Rn. 13).
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