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   BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15   

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https://dejure.org/2017,7826
BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15 (https://dejure.org/2017,7826)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2017 - VI ZR 434/15 (https://dejure.org/2017,7826)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 (https://dejure.org/2017,7826)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 833 S 1 BGB, § 833 S 2 BGB, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO
    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem Zweck einer Pferdehaltung; Begriff der Erwerbstätigkeit; Beachtlichkeit von Einwendungen einer Partei im Berufungsverfahren gegen die erstinstanzliche Überzeugungsbildung

  • verkehrslexikon.de

    Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem Zweck einer Pferdehaltung

  • IWW

    § 833 Satz 2 BGB, § 833 Satz 1 BGB, §§ 17, 7 Abs. 1 StVG, § 833 Satz 1, § 823 Abs. 1 BGB, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 286 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzbegehren gegen einen Tierhalter nach einem Unfallereignis; Entlastung des Tierhalters von der Gefährdungshaftung; Einwendungen einer Partei gegen die erstinstanzliche Überzeugungsbildung in der Berufungsinstanz

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kollision zwischen Kleinbus und einem aus einer Koppel entlaufenen Pferd - Gesundheitsverletzung der Insassen - grundsätzliche Haftung des Pferdehalters nach § 833 S. 1 BGB - keine Exkulpation des Pferdehalters nach § 833 S. 2 BGB - § 833 S. 2 BGB setzt Gewinnerzielungsabsicht ...

  • rewis.io

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem Zweck einer Pferdehaltung; Begriff der Erwerbstätigkeit; Beachtlichkeit von Einwendungen einer Partei im Berufungsverfahren gegen die erstinstanzliche Überzeugungsbildung

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erwerbstierhaltung und dem Entlastungsbeweis nach § 833 S. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833 S. 2; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Schadenersatzbegehren gegen einen Tierhalter nach einem Unfallereignis; Entlastung des Tierhalters von der Gefährdungshaftung; Einwendungen einer Partei gegen die erstinstanzliche Überzeugungsbildung in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 833 S. 1-2
    Schadenersatzbegehren gegen einen Tierhalter nach einem Unfallereignis; Entlastung des Tierhalters von der Gefährdungshaftung; Einwendungen einer Partei gegen die erstinstanzliche Überzeugungsbildung in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem Zweck einer Pferdehaltung; Begriff der Erwerbstätigkeit; Beachtlichkeit von Einwendungen einer Partei im Berufungsverfahren gegen die erstinstanzliche Überzeugungsbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem Zweck einer Pferdehaltung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bloße Gewinnerzielungsabsicht reicht für eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 833 Satz 2 BGB nicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pferde aus der Koppel ausgebrochen - Ein Tierhalter will der Haftung für einen Autounfall entgehen, indem er seine Stute zum "Nutztier" erklärt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlastung des Tierhalters von der Gefährdungshaftung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Haus- oder Nutztier einen Schaden verursacht hat - Wann haftet der Tierhalter und wann hat er die Möglichkeit sich zu entlasten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pferdeunfall: Tierhalterhaftung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Entlastungsmöglichkeit bei der Haftung des Tierhalters

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Entlastungsmöglichkeit bei der Haftung des Tierhalters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pferdezucht als Nutztierhaltung setzt Gewinnerzielungsabsicht des Pferdehalters und Möglichkeit der Gewinnerzielung voraus - Bei Nutztierhaltung besteht keine Gefährdungshaftung für Pferdehalter

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tierhalterhaftung - Erwerbstätigkeit i.S.v. § 833 S. 2 BGB 417

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Gefährdungshaftung des Tierhalters - Darlegung der Nutztiereigenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 725
  • MDR 2017, 819
  • VersR 2017, 702
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • AG Brandenburg, 28.11.2017 - 34 C 146/16

    Imkerhaftung wenn Personen von Bienen gestochen werden

    Darüber hinaus betreibt der Beklagte seine Bienenhaltung auch unstreitig nur als Hobby, so dass diese also nicht seinem Beruf, seiner Erwerbstätigkeit oder seinem Unterhalt dient und es somit auch aus diesem Grunde bei der Haftung nach § 833 Satz 1 BGB verbleiben würde ( BGH , Urteil vom 14.02.2017, Az.: VI ZR 434/15, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 725 f.; Heinrichsmeier , JuS 2010, Seiten 998/1003 f. ).
  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 100/20

    Ersatz des entstandenen Reparaturaufwands durch Wiederherstellung des Zustand des

    Denn die Aufgabe der Berufungsinstanz als zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz besteht auch nach der Reform des Zivilprozesses in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen", das heißt der materiellen Gerechtigkeit entsprechenden Entscheidung des Einzelfalles (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15, VersR 2017, 702, juris Rn. 20; BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, BGHZ 162, 313, juris Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 2 U 30/15

    Tierhalterhaftung: Nutztierprivileg bei Einsatz eines Pferdes zum

    Die Tierhalterhaftung erfordert die Verwirklichung einer typischen Tiergefahr, die sich in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbstständigen Verhalten des Tieres äußert (BGH, Urteile vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15, NJW-RR 2017, 725 Rn. 9; vom 27. Januar 2015 - VI ZR 467/13, NJW 2015, 1824 Rn. 12; vom 6. Juli 1976 - VI ZR 177/75, BGHZ 67, 129, 132).

    Dieser Zweck muss allerdings stets ein wirtschaftlicher sein (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15, NJW-RR 2017, 725 Rn. 11).

    Unter Erwerbstätigkeit i.S. des § 833 Satz 2 BGB ist dabei jede Tätigkeit zu verstehen, die auf Gewinnerzielung gerichtet ist (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017, aaO, Rn. 13).

    Die entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere in den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2010 (VI ZR 312/09, NJW 2011, 1961) und vom 14. Februar 2017 (VI ZR 434/15, NJW-RR 2017, 725), geklärt.

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