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   OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16   

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https://dejure.org/2017,2291
OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16 (https://dejure.org/2017,2291)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2017 - 7 U 97/16 (https://dejure.org/2017,2291)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 7 U 97/16 (https://dejure.org/2017,2291)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines privaten Bau- oder Umzugsunternehmers aufgrund der Aufstellung mobiler Halteverbotsschilder

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Unternehmers für Verletzungsschäden durch nicht entfernten Sockel für mobiles Verkehrsschild

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 253 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 839 BGB, Art 34 S 1 GG
    Amtshaftung: Behördlich genehmigte Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes durch private Bau- oder Umzugsunternehmer; Handeln als Verwaltungshelfer der Straßenverkehrsbehörde; Verkehrssicherungspflichtverletzung durch Nichtentfernen des Schildes nach Ablauf der ...

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung des Aufstellers bei Sturz über ein mobiles Halteverbotsschild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines privaten Bau- oder Umzugsunternehmers aufgrund der Aufstellung mobiler Halteverbotsschilder

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1
    Haftung eines privaten Bau- oder Umzugsunternehmers aufgrund der Aufstellung mobiler Halteverbotsschilder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauunternehmer stellt Halteverbotsschilder auf: Wird er dadurch "Beamter"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Behördlich genehmigte Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes und der Sturz ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Nichtentfernen mobiler Verkehrsschilder nach Beendigung der Genehmigungsdauer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Genehmigtes Aufstellen eines Halteverbotsschildes: Privates Bau- und Umzugsunternehmen haftet für Sturz eines Fußgängers über Schildsockel - Keine Haftung des Staates

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauunternehmer stellt Halteverbotsschilder auf: Wird er dadurch "Beamter"? (IBR 2017, 227)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 986
  • NZBau 2017, 553
  • NZM 2017, 494
  • ZMR 2017, 940
  • BauR 2017, 927
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Hamm, 29.07.2015 - 11 U 32/14

    Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers hinsichtlich eines aufgestellten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16
    Der private Bau- oder Umzugsunternehmer wird nicht als Verwaltungshelfer und damit nicht als Beamter im haftungsrechtlichen Sinn (§ 839 BGB i. V. mit Art. 34 S. 1 GG) tätig, wenn er aufgrund einer Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde mobile Halteverbotsschilder zu dem hauptsächlichen Zweck aufstellt, die Bau- oder Umzugsarbeiten durch ortsnahe Park- oder Haltemöglichkeiten zu erleichtern (Abgrenzung zu OLG Hamm, Urteil vom 29.07.2015, I-11 U 32/14).

    Teilweise wird - meist ohne weitere Begründung - eine eigene deliktische Haftung des Aufstellers angenommen, wenn das Schild etwa bei Wind umstürzt oder von Dritten umgeworfen wird (LG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 57 S 4/03, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 3. März 1999 - 14 U 44/98, juris; AG Kaiserslautern, Urteil vom 29. April 2005 - 3 C 2325/04, juris; AG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 7c C 16/08, juris; AG Bremen, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 9 C 0232/11, juris; AG Wiesbaden, Urteil vom 4. April 2014 - 93 C 6143/10, juris), teilweise wird aber auch ein Amtshaftungsanspruch gegen die öffentliche Hand bejaht (OLG Hamm, Urteil vom 29. Juli 2015 - I-11 U 32/14, juris; vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 21. Dezember 1998 - 13 O 357/98, NVwZ-RR 1999, 362).

    Damit unterscheidet sich die hier zu beurteilende Konstellation in maßgeblichen Punkten von der behördlichen Anordnung einer Straßenbeschilderung im Zuge öffentlicher Bauarbeiten, wie sie der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 29. Juli 2015 - I-11 U 32/14, juris) zugrunde lag.

  • BGH, 14.10.2004 - III ZR 169/04

    Keine Haftungserleichterung beim Rückgriff des Staates gegen selbständige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16
    Für die Qualifikation des Unternehmers als Verwaltungshelfer in solchen Fällen - die Einordnung als Beliehener scheidet mangels Rechtsgrundlage für die Delegation des Verwaltungsakts von vornherein aus, vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 S 3263/08, juris Rn. 17; allgemein zur Abgrenzung von Beliehenem und Verwaltungshelfer BGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - III ZR 169/04, juris Rn. 14) - spricht auch nicht, dass der Unternehmer dann in den Genuss der Rückgriffsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Art. 34 Satz 2 GG) gelangen würde.

    Denn diese Beschränkung gilt nicht für als Verwaltungshelfer herangezogene selbständige private Unternehmer (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - III ZR 169/04, juris Rn. 15).

  • AG Kaiserslautern, 29.04.2005 - 3 C 2325/04

    Verkehrssicherungspflicht: Beim Aufstellen von Absperrschildern im Straßenraum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16
    Teilweise wird - meist ohne weitere Begründung - eine eigene deliktische Haftung des Aufstellers angenommen, wenn das Schild etwa bei Wind umstürzt oder von Dritten umgeworfen wird (LG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 57 S 4/03, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 3. März 1999 - 14 U 44/98, juris; AG Kaiserslautern, Urteil vom 29. April 2005 - 3 C 2325/04, juris; AG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 7c C 16/08, juris; AG Bremen, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 9 C 0232/11, juris; AG Wiesbaden, Urteil vom 4. April 2014 - 93 C 6143/10, juris), teilweise wird aber auch ein Amtshaftungsanspruch gegen die öffentliche Hand bejaht (OLG Hamm, Urteil vom 29. Juli 2015 - I-11 U 32/14, juris; vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 21. Dezember 1998 - 13 O 357/98, NVwZ-RR 1999, 362).

    Die Auflage, die Beschilderung nach Beendigung der Arbeiten unverzüglich zu entfernen (Bescheid vom 06.11.2014, Anlage K 1), mag vorrangig den Parkplatzinteressen der Anwohner dienen, sie hat aber auch den Zweck, die von mobilen Verkehrsschildern ausgehenden Gefahren auf das erforderliche und zumutbare Maß zu beschränken (vgl. LG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 57 S 4/03, juris Rn. 14; AG Kaiserslautern, Urteil vom 29. April 2005 - 3 C 2325/04, juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08

    Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16
    Wenn die Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung einer Halteverbotsbeschilderung in derartigen Fällen lediglich genehmigt, aber nicht anordnet, belässt sie dem Unternehmer einen gewissen Entscheidungsspielraum, wenn nicht bei der Anordnung (zur ausschließlichen Anordnungsbefugnis der Behörde für Verkehrszeichen und der Ablehnung eines diesbezüglichen Entscheidungsspielraums des Unternehmers vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 S 3263/08, juris Rn. 15 f; VG Gießen, Urteil vom 2. September 2004 - 10 E 2589/04, juris Rn. 25 f; VG Köln, Urteil vom 5. Februar 2009 - 20 K 3610/07, juris Rn. 25), so doch bei der Bekanntgabe der Verkehrszeichen (vgl. zu Erfordernis der Bekanntgabe etwa BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15, juris Rn. 22; VGH Mannheim, a.a.O., Rn. 17).

    Für die Qualifikation des Unternehmers als Verwaltungshelfer in solchen Fällen - die Einordnung als Beliehener scheidet mangels Rechtsgrundlage für die Delegation des Verwaltungsakts von vornherein aus, vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 S 3263/08, juris Rn. 17; allgemein zur Abgrenzung von Beliehenem und Verwaltungshelfer BGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - III ZR 169/04, juris Rn. 14) - spricht auch nicht, dass der Unternehmer dann in den Genuss der Rückgriffsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Art. 34 Satz 2 GG) gelangen würde.

  • LG Berlin, 23.10.2003 - 57 S 4/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs durch ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16
    Teilweise wird - meist ohne weitere Begründung - eine eigene deliktische Haftung des Aufstellers angenommen, wenn das Schild etwa bei Wind umstürzt oder von Dritten umgeworfen wird (LG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 57 S 4/03, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 3. März 1999 - 14 U 44/98, juris; AG Kaiserslautern, Urteil vom 29. April 2005 - 3 C 2325/04, juris; AG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 7c C 16/08, juris; AG Bremen, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 9 C 0232/11, juris; AG Wiesbaden, Urteil vom 4. April 2014 - 93 C 6143/10, juris), teilweise wird aber auch ein Amtshaftungsanspruch gegen die öffentliche Hand bejaht (OLG Hamm, Urteil vom 29. Juli 2015 - I-11 U 32/14, juris; vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 21. Dezember 1998 - 13 O 357/98, NVwZ-RR 1999, 362).

    Die Auflage, die Beschilderung nach Beendigung der Arbeiten unverzüglich zu entfernen (Bescheid vom 06.11.2014, Anlage K 1), mag vorrangig den Parkplatzinteressen der Anwohner dienen, sie hat aber auch den Zweck, die von mobilen Verkehrsschildern ausgehenden Gefahren auf das erforderliche und zumutbare Maß zu beschränken (vgl. LG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 57 S 4/03, juris Rn. 14; AG Kaiserslautern, Urteil vom 29. April 2005 - 3 C 2325/04, juris Rn. 14).

  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 68/14

    Winterdienstpflicht in Berlin: Haftungsprivileg für ein im Auftrag der Berliner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16
    Im Rahmen der Haftung nach § 839 BGB tritt gemäß Art. 34 Satz 1 GG - im Wege der befreienden Haftungsübernahme - der Staat beziehungsweise die jeweilige Anstellungskörperschaft als Anspruchsgegner des Geschädigten an die Stelle dessen, der in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes gehandelt hat; in diesem Falle scheidet eine persönliche Haftung des Amtsträgers gegenüber dem Geschädigten aus (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - III ZR 68/14, juris Rn. 8).

    Jedenfalls im Bereich der Eingriffsverwaltung kann sich die öffentliche Hand der Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten ihrer Bediensteten grundsätzlich nicht dadurch entziehen, dass sie die Durchführung einer Maßnahme durch privatrechtlichen Vertrag auf einen privaten Unternehmer überträgt (BGH, Urteile vom 18. Februar 2014 - VI ZR 383/12 - juris Rn. 5; vom 9. Oktober 2014 - III ZR 68/14, juris Rn. 17 m.w.N.).

  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12

    Haftung für Abschleppschäden: Abschleppen eines Falschparkers durch privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16
    Jedenfalls im Bereich der Eingriffsverwaltung kann sich die öffentliche Hand der Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten ihrer Bediensteten grundsätzlich nicht dadurch entziehen, dass sie die Durchführung einer Maßnahme durch privatrechtlichen Vertrag auf einen privaten Unternehmer überträgt (BGH, Urteile vom 18. Februar 2014 - VI ZR 383/12 - juris Rn. 5; vom 9. Oktober 2014 - III ZR 68/14, juris Rn. 17 m.w.N.).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist danach insbesondere die Tätigkeit eines privaten Unternehmers als hoheitlich angesehen worden, der im Auftrag der Behörde ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug abschleppt (BGH, Urteile vom 21. Januar 1993 - III ZR 189/91, juris Rn. 12; vom 18. Februar 2014 - VI ZR 383/12 - juris Rn. 6).

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16
    Unter diesen Umständen sind orthopädische Folgeschäden nicht auszuschließen (vgl. zu den geringen Anforderungen an die Feststellung der Ersatzpflicht für Folgeschäden bei Körperverletzungen BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06, juris Rn. 5 f).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16
    Auch wenn die Einrichtung der Halteverbotszone daneben regelmäßig den Zweck hat, Gefährdungen für den Straßenverkehr im Sinne der Aufrechterhaltung seiner "Sicherheit und Leichtigkeit" auszuschließen - etwa durch Parken auf der Straße ("in zweiter Reihe") - so dient sie doch in der Mehrzahl der alltäglichen Fälle ganz überwiegend dem privaten Interesse an der erleichterten Durchführung des Umzugs oder der privaten Baumaßnahme (vgl. BayVGH, Urteil vom 14. Juni 2016 - 10 B 14.2455, juris Rn. 28; OVG Münster, a.a.O., Rn. 29; vgl. aber BGH, Urteil vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02, juris Rn. 19 f, wonach Halteverbote im Rahmen von Baustellen nicht das Vermögen eines Bauunternehmers schützen).
  • VG Köln, 05.02.2009 - 20 K 3610/07

    Kfz-Umsetzung - Parken im Verwaltungsrecht - Parkthemen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16
    Wenn die Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung einer Halteverbotsbeschilderung in derartigen Fällen lediglich genehmigt, aber nicht anordnet, belässt sie dem Unternehmer einen gewissen Entscheidungsspielraum, wenn nicht bei der Anordnung (zur ausschließlichen Anordnungsbefugnis der Behörde für Verkehrszeichen und der Ablehnung eines diesbezüglichen Entscheidungsspielraums des Unternehmers vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 S 3263/08, juris Rn. 15 f; VG Gießen, Urteil vom 2. September 2004 - 10 E 2589/04, juris Rn. 25 f; VG Köln, Urteil vom 5. Februar 2009 - 20 K 3610/07, juris Rn. 25), so doch bei der Bekanntgabe der Verkehrszeichen (vgl. zu Erfordernis der Bekanntgabe etwa BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15, juris Rn. 22; VGH Mannheim, a.a.O., Rn. 17).
  • LG Berlin, 21.12.1998 - 13 O 357/98

    umgeblasenes mobiles Verkehrsschild - § 839 BGB, Verkehrssicherungspflicht; § 254

  • EuGH, 11.06.2009 - C-16/08

    Schenker - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte

  • VGH Bayern, 14.06.2016 - 10 B 14.2455

    Keine Kostenauferlegung gegen Umzugsunternehmen für Abschleppen von PKW

  • VG Ansbach, 28.02.2002 - AN 5 K 01.01725
  • VG Münster, 21.08.2007 - 1 K 341/05

    Versetzung eines PKWs in Sichtweite zum bisherigen Stellplatz; Anordnung des

  • AG Wiesbaden, 04.04.2014 - 93 C 6143/10

    Verkehrssicherungspflichten beim Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern

  • OLG Hamburg, 03.03.1999 - 14 U 44/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 470/14

    Wartezeit vor dem Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern

  • VG Düsseldorf, 20.08.2013 - 14 K 7033/12

    Verkehrsteilnehmer muss auch ein nicht auf den ersten Blick erkennbares mobiles

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

  • AG Bremen, 20.10.2011 - 9 C 232/11

    Verkehrsschild, mobiles - Umwerfen/Umfallen - Haftung für Schaden

  • VG Gießen, 02.09.2004 - 10 E 2589/04

    Zuständigkeit für die Anbringung von Verkehrszeichen

  • OLG Hamm, 06.04.2022 - 11 U 77/21

    Verkehrsschilder; Gehweg; Absicherung einer Baustelle; privater Unterrnehmer;

    In diesem Falle scheidet eine persönliche Haftung des Amtsträgers gegenüber dem Geschädigten aus (BGH, Urt. v. 9.10.2014 - III ZR 68/14, Juris Tz. 8; OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.12.2017 - 7 U 97/16, Juris Tz. 9).

    Jedenfalls im Bereich der Eingriffsverwaltung kann sich die öffentliche Hand der Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten ihrer Bediensteten grundsätzlich nicht dadurch entziehen, dass sie die Durchführung einer Maßnahme durch privatrechtlichen Vertrag auf einen privaten Unternehmer überträgt (BGH, Urt. v. 06.06.2019 - III ZR 124/18, Juris Tz. 18; OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.12.2017 - 7 U 97/16, Juris Tz. 10; OLG Hamm, Urt. v. 29.07.2015 - 11 U 32/14, Juris Tz. 15; OLG Hamm, Urt. v. 30.03.2011 - 11 U 221/10, Juris Tz. 19 ff. m.w.N.).

    Auch wenn die Einrichtung der Halteverbotszonen daneben regelmäßig den Zweck hat, Gefährdungen für den Straßenverkehr im Sinne der Aufrechterhaltung seiner "Sicherheit und Leichtigkeit" auszuschließen, so dient sie doch ganz überwiegend dem privaten Interesse an der erleichterten Durchführung der privat veranlassten Fassadenarbeiten (vgl. BayVGH, Urt. v. 14.06.2016 - 10 B 14.2455, Juris Rn. 28; OVG Münster, a.a.O., Rn. 29; OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.12.2017 - 7 U 97/16, Juris Tz. 14).

    In derartigen Fällen ist es sachgerecht, dem Unternehmer die Entscheidung zu überlassen, die Beschilderung entweder gar nicht aufzustellen oder vor Ablauf des genehmigten Zeitraums wieder abzubauen, ohne hierfür eine Entschließung der Behörde einholen zu müssen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.12.2017 - 7 U 97/16, Juris Tz. 15).

    Denn im dortigen Fall diente die abzusichernde Baustelle einem öffentlichen Zweck (vgl. zum Aufstellen mobiler Halteverbotsschilder zum Zwecke der Ermöglichung privater Umzugstätigkeiten: OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.12.2017 - 7 U 97/16).

  • LG Coburg, 16.07.2020 - 24 O 76/18

    Sturz im Supermarkt: Zur Verkehrssicherungspflicht eines Supermarktbetreibers

    In Anbetracht dieser Umstände erscheint dem Gericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (so etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 01 .02.2017, NJW-RR 2017, 986) ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,00 angemessen aber auch ausreichend.
  • OLG Schleswig, 11.02.2020 - 7 U 260/19

    Amtshaftung in Schleswig-Holstein: Verkehrssicherungspflicht der

    Von mobilen Verkehrsschildern geht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aus, sie sind anfällig gegen Wind und fordern Vandalismus heraus (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2017, 7 U 97/16, NJW-RR 2017, 986 - 988 = juris Rn. 18 m.w.N.).
  • LG Kassel, 03.11.2022 - 1 S 229/21
    Zur Begründung verweist die Klägerin zudem auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 01.02.2017 (7 U 97/16), auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23.10.2003 (57 S 4/03), auf das Urteil des OLG Hamburg vom 03.03.1999 (14 U 44/98) sowie das Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 29.04.2005 (3 C 2325/04).
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