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   BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16   

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https://dejure.org/2017,28271
BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16 (https://dejure.org/2017,28271)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2017 - V ZB 146/16 (https://dejure.org/2017,28271)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16 (https://dejure.org/2017,28271)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 420 Abs 1 S 1 FamFG, § 420 Abs 2 FamFG, § 30 Abs 3 IfSG, Art 104 Abs 1 S 1 GG
    Unterbringungssache: Persönliche Anhörung trotz ansteckender Krankheit des Betroffenen

  • IWW

    § 30 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG), § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 2 Nr. 4 FamFG, § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, § 420 Abs. 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Anhörung des von einer Freiheitsentziehung Betroffenen trotz dessen ansteckender Krankheit (hier: offene Lungentuberkulose); Ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter; Beleg des Ausschlusses der Anhörung wegen ...

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Persönliche Anhörung trotz ansteckender Krankheit des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 420 Abs. 2
    Persönliche Anhörung des von einer Freiheitsentziehung Betroffenen trotz dessen ansteckender Krankheit (hier: offene Lungentuberkulose); Ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter; Beleg des Ausschlusses der Anhörung wegen ...

  • rechtsportal.de

    FamFG § 417 Abs. 2 Nr. 4 ; FamFG § 420 Abs. 2
    Persönliche Anhörung des von einer Freiheitsentziehung Betroffenen trotz dessen ansteckender Krankheit (hier: offene Lungentuberkulose); Ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter; Beleg des Ausschlusses der Anhörung wegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Freiheitsentziehungssache: Persönliche Anhörung trotz ansteckender Krankheit des Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betreuungsrichter leben gefährlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung des von einer Freiheitsentziehung Betroffenen trotz dessen ansteckender Krankheit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 15.08.2017)

    Zwangseinweisung: Anhörung auch bei ansteckenden Kranken Pflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von Freiheitsentziehung betroffene Person muss trotz ansteckender Krankheit bei möglichem Gesundheitsschutz der anhörenden Richter angehört werden - Eine Anhörung ausschließende Infektionsgefahr muss durch ärztliches Gutachten belegt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1090
  • FGPrax 2017, 260
  • FamRZ 2017, 1854
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Denn die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einschränkend dahin auszulegen, dass die ansteckende Krankheit des Betroffenen für sich genommen kein Grund ist, von seiner persönlichen Anhörung abzusehen, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter bestehen, und eine Infektionsgefahr, die eine Anhörung ausschließt, durch ein ärztliches Gutachten zu belegen ist (vgl. BGH Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16 - NJW-RR 2017, 1090 Rn. 10 mwN).
  • AG Brandenburg, 06.04.2020 - 85 XVII 69/20

    Bestellung eines Betreuers: Absehen von der persönlichen Anhörung eines

    Wenn die Betroffene und/oder das medizinische/pflegerische Personal an dem ansteckenden Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 leidet, ist dies nämlich auch ein Grund, von der persönlichen Anhörung abzusehen ( BGH , Beschluss vom 22.06.2017, Az.: V ZB 146/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 1090; LG Köln , Beschluss vom 29.04.2016, Az.: 39 T 48/16, u.a. in: StraFo 2016, Seiten 299 f.; AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris"; Giers , in: Keidel, FamFG-Kommentar, 20. Auflage, 2019, § 278, Rn. 23; Dr. J. Grotkopp , FamRZ, in: https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf?utm_source=sondernewsletter&utm_medium=email&utm_campaign=famrz-sondernewsletter-1-2020-corona#page=1; Windau , NZFam 2020, Seiten 269 f.; ).

    Insofern bestehen also derzeitig gerade keine ausreichenden Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der Betroffenen, des anhörenden Richters, des eingebundenen Personals der jeweiligen Einrichtung sowie des Verfahrenspflegers ( BGH , Beschluss vom 22.06.2017, Az.: V ZB 146/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 1090; LG Köln , Beschluss vom 29.04.2016, Az.: 39 T 48/16, u.a. in: StraFo 2016, Seiten 299 f.; AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris"; Giers , in: Keidel, FamFG-Kommentar, 20. Auflage, 2019, § 278, Rn. 23 Dr. J. Grotkopp , FamRZ, in: https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf?utm_source=sondernewsletter&utm_medium=email&utm_campaign=famrz-sondernewsletter-1-2020-corona#page=1 ).

    Aus diesen Gründen wird derzeitig ( BGH , Beschluss vom 22.06.2017, Az.: V ZB 146/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 1090; BGH , Beschluss vom 28.09.2016, Az.: XII ZB 269/16, u.a. in: NJW 2017, Seiten 77 f.; LG Köln , Beschluss vom 29.04.2016, Az.: 39 T 48/16, u.a. in: StraFo 2016, Seiten 299 f.; AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris"; Giers , in: Keidel, FamFG-Kommentar, 20. Auflage, 2019, § 278, Rn. 23 Drews , in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 420 FamFG, Rn. 18; Dr. J. Grotkopp , FamRZ, in: https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf?utm_source=sondernewsletter&utm_medium=email&utm_campaign=famrz-sondernewsletter-1-2020-corona#page=1 ) aufgrund der im Übrigen erlangten Erkenntnissen des Gerichts sowie der Aktenlage und weiterer Ermittlungen des Gerichts hier nunmehr entschieden.

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 220/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einschränkend dahin auszulegen, dass die ansteckende Krankheit des Betroffenen für sich genommen kein ausreichender Grund ist, von seiner persönlichen Anhörung abzusehen, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter bestehen und eine - die Anhörung ausschließende - Infektionsgefahr durch ein ärztliches Gutachten belegt ist (vgl. BGH Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16 - NJW-RR 2017, 1090 Rn. 10 mwN).
  • LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20

    Betreuungsverfahren - persönliche Anhörung während der Corona-Pandemie

    Allerdings darf die Anhörung nicht unterbleiben, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz des anhörenden Richters bestehen (vgl. dazu BGH Beschluss vom 22.6.2017, - V ZB 146/16, NJW-RR 2017, 1090).
  • OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17

    Vollstreckung einer Ordnungsverfügung in Niedersachsen: Persönliches

    Bei einer Freiheitsentziehung handelt es sich um einen so erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen, dass eine persönliche Anhörung nur ganz ausnahmsweise unterbleiben kann, um das rechtliche Gehör des Betroffenen zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16 - juris: Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 4 Ws 267/20
    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Unterbringungsssachen zudem einschränkend dahin auszulegen, dass die ansteckende Krankheit des Anzuhörenden für sich genommen kein ausreichender Grund ist, von seiner persönlichen Anhörung abzusehen, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter bestehen und eine - die Anhörung ausschließende - Infektionsgefahr durch ein ärztliches Gutachten belegt ist (vgl. BGH Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16, juris, Rn. 10 mwN).
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