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   LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17   

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LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17 (https://dejure.org/2018,1876)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.01.2018 - 67 S 272/17 (https://dejure.org/2018,1876)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 (https://dejure.org/2018,1876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 556d Abs 2 BGB, § 574 Abs 2 BGB, § 574a Abs 1 BGB
    Widerspruch des Wohnraummieters gegen die Kündigung: Härtegrund der Nichtbeschaffbarkeit angemessenen Ersatzwohnraums; Beweiserleichterungen für den in einem Gebiet unter Geltung der Mietenbegrenzungsverordnung wohnenden Mieter

  • IWW

    § 574 Abs. 2, § 574a Abs. 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beweiserleichterung bei Berufung auf Härtegrund unmöglicher Ersatzraumbeschaffung nach Eigenbedarfskündigung in Mangelgebieten

  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung bei älteren Mietern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung: Bei älteren Leuten schwierig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei Eigenbedarf: Mieter braucht nur bestreiten - Vermieter muss voll beweisen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast bei Eigenbedarf: Mieter braucht nur bestreiten - Vermieter muss voll beweisen

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Härtegrund "fehlender Ersatzwohnraum" wird in Berlin wichtiger

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf des Vermieters - Begründung muss überzeugend sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Härtegrund fehlender Ersatzwohnraum wird in Berlin immer wichtiger

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarfskündigung: Beweislastverteilung für Eigenbedarf und Gründe für Vertragsfortsetzung (IMR 2018, 147)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1034
  • NZM 2018, 514
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 15.04.2014 - 67 S 81/14

    Lügen im Prozess rechtfertigt erneute Kündigung!

    Auszug aus LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17
    Zwar kann ein unredliches Prozessverhalten des Mieters im Räumungsprozess den gesonderten Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung rechtfertigen (vgl. Kammer, Beschl. v. 15. April 2014 - 67 S 81/14, ZMR 2014, 788, juris Tz. 10).
  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13

    Zur Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen

    Auszug aus LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17
    Dabei hat es allerdings verkannt, dass für die Bejahung des § 574 Abs. 1 BGB die dem Mieter entstehenden Nachteile nicht mit absoluter Sicherheit feststehen müssen, sondern insbesondere bei den hier in Frage stehenden gesundheitlichen Nachteilen des Mieters bereits die ernsthafte Gefahr ihres Eintritts ausreichen kann, um eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu gebieten (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78, juris Tz. 20; Kammer, Urt. v. 7. Mai 2015 - 67 S 117/14, NZM 2015, 929, juris Tz. 24).
  • LG Berlin, 09.03.2017 - 67 S 7/17

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen uneingeschränkten Abwälzung

    Auszug aus LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17
    Bei einer der Feststellung der Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 BGB dienenden weiteren Beweiserhebung wird zu erwägen sein, ob den beklagten Mietern Beweiserleichterungen zu Gute kommen, da die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) besonders gefährdet ist (vgl. Kammer, Urt. v. 9. März 2017 - 67 S 7/17, NZM 2017, 258, juris Tz. 36).
  • LG Berlin, 07.05.2015 - 67 S 117/14

    Berufung nach Abweisung der Räumungsklage des Wohnraumvermieter: Behandlung

    Auszug aus LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17
    Dabei hat es allerdings verkannt, dass für die Bejahung des § 574 Abs. 1 BGB die dem Mieter entstehenden Nachteile nicht mit absoluter Sicherheit feststehen müssen, sondern insbesondere bei den hier in Frage stehenden gesundheitlichen Nachteilen des Mieters bereits die ernsthafte Gefahr ihres Eintritts ausreichen kann, um eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu gebieten (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78, juris Tz. 20; Kammer, Urt. v. 7. Mai 2015 - 67 S 117/14, NZM 2015, 929, juris Tz. 24).
  • LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14

    Räumungsprozess: Parteivernehmung bei Eigenbedarfskündigung; freie

    Auszug aus LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17
    Während der Mieter seiner Bestreitenslast schon mit einem Bestreiten mit Nichtwissen i.S.d. § 138 Abs. 4 ZPO genügt, reicht für eine auf streitigen Eigenbedarf gestützte Räumungsverurteilung allein der Vollbeweis des behaupteten Eigenbedarfs, nicht hingegen die vom Amtsgericht für genügend erachtete bloße Plausibilität des Kündigungsvorbringens aus (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 198/14, NJW 2014, 3585, juris Tz. 5).
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 911/80

    Verletzung des Willkürverbots durch sachlich schlechthin unhaltbare Würidung

    Auszug aus LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17
    Das angefochtene Urteil beruht in mehrfacher Hinsicht auf einer fehlerhaften Behandlung des Parteivorbringens, indem es zwischen den Parteien streitige Tatsachen als unstreitig behandelt und eindeutiges Parteivorbringen offensichtlich sachwidrig und damit objektiv fehlerhaft gewürdigt hat (BVerfG, Beschl. v. 7. April 1981 - 2 BvR 911/80, BVerfGE 57, 42, Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 538 Rz. 18, 25 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2011 - II ZR 188/09

    Berufungsverfahren: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die erneute

    Auszug aus LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17
    Die Kammer hat das ihr gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eingeräumte Ermessen hinsichtlich einer eigenen Sachentscheidung oder einer Aufhebung und Zurückverweisung (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 2011 - II ZR 188/09 -, NJW-RR 2011, 1365 Rn. 7) mit dem sich aus dem Tenor ersichtlichen Ergebnis ausgeübt.
  • OLG Karlsruhe, 03.07.1970 - 1 REMiet 1/70
    Auszug aus LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17
    Dabei ist die Angemessenheit des Ersatzwohnraums nicht nur durch das Alter und die Krankheit des Mieters, sondern auch von der dadurch bedingten notwendigen Nähe zu bestimmten Angehörigen beeinflusst (vgl. OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid v. 3. Juli 1970 - 1 REMiet 1/70, NJW 1970, 1746, juris Tz. 35).
  • LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18

    Wohnraummietverhältnis: Kündigung wegen Eigenbedarfs; Berücksichtigungsfähigkeit

    Die Kammer hat ebensowenig zu entscheiden, ob die Beklagten sich zur Fortsetzung des Mietverhältnisses mit Erfolg auf den gemäß § 574 Abs. 2 BGB beachtlichen Härtegrund fehlenden Ersatzwohnraums berufen können und ihnen dabei mit Blick auf die Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (GVBl S. 2015, 101) Darlegungs- oder Beweiserleichterungen zu Gute kommen (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 , NJW-RR 2018, 1034 , juris Tz. 9 ; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, WuM 2018, 584, juris Tz. 13).

    Es tritt hinzu, dass die häufig - und auch hier - jahrzehntelange soziale Verwurzelung am Ort der Mietsache den Erhalt oder gleichwertigen Neuaufbau sozialer Strukturen andernorts behindert oder sogar ausschließt und angemessener Ersatzwohnraum - zumindest in den von den Landesregierungen auf Grundlage der §§ 556d Abs. 1, 558 Abs. 3 Satz 2, 577a Abs. 2 BGB bestimmten Gemeinden - nicht oder allenfalls unter erheblichen Schwierigkeiten zu beschaffen ist (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 , NJW-RR 2018, 1034 , juris Tz. 9 ; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, WuM 2018, 584, juris Tz. 13).

    Weder verfügen die Beklagten über eine weitere Wohnung noch erlaubt der sich immer weiter verschließende Wohnungsmarkt in Berlin unschwer die erfolgreiche Anmietung angemessenen Ersatzwohnraums, erst recht nicht in der Nähe zur bisherigen Mietsache (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 , NJW-RR 2018, 1034 , juris Tz. 9 ; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, WuM 2018, 584, juris Tz. 13).

  • LG Berlin, 29.01.2019 - 67 S 9/18

    Wohnraummiete: Treuwidrigkeit des Festhaltens an einem auf eine

    Vor diesem Hintergrund konnte dahinstehen, ob die Beklagten im Falle der kündigungsbedingten Beendigung des Mietverhältnisses wegen ihres vorgerückten Alters, der von ihnen dargetanen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, des bereits seit 1987 andauernden Mietverhältnisses und der damit verbundenen Verwurzelung am Ort der Mietsache sowie der von ihnen behaupteten Unmöglichkeit, Ersatzwohnraum zu angemessenen Bedingungen zu beschaffen (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17 , NJW-RR 2018, 1034 , juris Tz. 9 ), von der Klägerin gemäß §§ 574 Abs. 1, Abs. 2, 574a Abs. 1, Abs. 2 BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aus Härtegründen hätten verlangen können.
  • LG Berlin, 05.04.2018 - 67 T 40/18

    Gewährung oder Verlängerung einer Räumungsfrist: Belegenheit der Mietsache in

    Es wird auch zu erwägen sein, ob den Beklagten mit Blick auf die zwischen den Parteien streitige Möglichkeit zur rechtzeitigen Beschaffung von Ersatzwohnraum nicht allein deshalb Beweiserleichterungen zu Gute kommen, weil die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) besonders gefährdet ist (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17, WuM 2018, 166, juris Tz. 9).
  • LG Berlin, 01.03.2018 - 64 S 191/17

    Wohnraummiete: Gleichzeitige Erklärung von fristloser und ordentliche Kündigung

    Ein solches nach § 574 Abs. 2 BGB grundsätzlich als Härteeinwand berücksichtigungsfähiges Vorbringen kann als Widerspruch gegen die Kündigung des Mietverhältnisses auszulegen sein und gemäß §§ 574a BGB, 308a ZPO zur Anordnung der Fortsetzung des Mietverhältnisses führen; dabei könnten dem Beklagten sogar Beweiserleichterungen zu Gute kommen, da die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 besonders gefährdet ist (vgl. LG Berlin - 67 S 272/17 -, Urt. v. 25.01.2018, Rn. 9 a. E., zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 13.09.2018 - 67 T 137/18

    Trotz unpünktlicher Mietzahlung und Urkundenfälschung keine fristlose Kündigung?

    Hinsichtlich der von den Beklagten insoweit behaupteten - und beklagtenseits bestrittenen - krankeitsbedingten Sonderumstände wird (Sachverständigen-)Beweis zu erheben sei: Soweit sich die Beklagten darauf berufen, Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen zu können, wird das Amtsgericht zu erwägen haben, ob den beklagten Mietern Beweiserleichterungen zugute kommen, da die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin ausweislich der Mietenbegrenzungsverordnung des Senats vom 28. April 2015 (GVBl S. 2015, 101) besonders gefährdet ist (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2018 - 67 S 272/17, NJW-RR 2018, 1034 Tz. 9; LG Berlin, Urt. v. 9. Mai 2018 - 64 S 176/17, GE 2018, 1001, 1002).
  • AG Berlin-Mitte, 24.11.2021 - 9 C 278/20

    Sog. "Nest-Modell" als Eigenbedarf?

    (ι) Zudem befindet sich die in Rede stehende Wohnung seit dem 28. April 2015 in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne der §§ 556 d Absätze 1 und 2 Satz 2; 558 Absatz 3 Satz 2 BGB (§§ 495, 291 ZPO) (vergleiche Landgericht Berlin, NZM 2018, 514, 515 (Randziffer 9) mit weiteren Nachweisen; Kappus, NZM 2018, 987 mit weiteren Nachweisen).
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