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   OLG Hamm, 28.03.2018 - I-9 U 180/17   

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https://dejure.org/2018,15884
OLG Hamm, 28.03.2018 - I-9 U 180/17 (https://dejure.org/2018,15884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2018 - I-9 U 180/17 (https://dejure.org/2018,15884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2018 - I-9 U 180/17 (https://dejure.org/2018,15884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249 ff
    Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zu deckungsgleichen Vorschäden des geschädigten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungslast eines Unfallgeschädigten zu einem Vorschaden und dessen Reparatur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1296
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

    oder mit einer nicht weiter substantiierten Behauptung, Vorschäden seien fachgerecht behoben worden, genügt nach dieser Rechtsprechung der Geschädigte seiner Darlegungslast regelmäßig nicht (siehe KG Berlin, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, juris Rn. 40, MDR 2015, 1128; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - 1 U 32/14, juris Rn. 7, Schaden-Praxis 2015, 265; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2019 - 22 U 190/18, juris Rn. 15, ZAP EN-Nr. 117/2020; OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2018 - 9 U 180/17, juris Rn. 20, NJW-RR 2018, 1296; Beschluss vom 28.03.2018 - 9 U 180/17, juris Rn. 12, NJW-RR 2018, 1296; Beschluss vom 10.04.2018 - 9 U 199/17, juris Rn. 7, RuS 2018, 392).

    Auch die Vorlage eines vom Geschädigten eingeholten Privat-Schadensgutachtens wurde als für die Darlegung der Reparatur von Vorschäden nicht genügend angesehen, wenn nicht dem Sachverständigen vom Geschädigten die betreffenden Vorschäden offengelegt wurden (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - 1 U 32/14, juris Rn. 8, Schaden-Praxis 2015, 265; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2019 - 22 U 190/18, juris Rn. 15, ZAP EN-Nr. 117/2020; OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2018 - 9 U 180/17, juris Rn. 19, NJW-RR 2018, 1296; Beschluss vom 10.04.2018 - 9 U 199/17, juris Rn. 6, RuS 2018, 392; Beschluss vom 16.10.2019 - 31 U 115/19, juris Rn. 1).

    Das Vorliegen von Vorschäden wirkt sich auch auf die Ersatzfähigkeit von Kosten eines vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens aus: Teilweise wird hier angenommen, dass derartige Kosten generell nicht zu ersetzen sind, wenn beispielsweise wegen der mangelnden Feststellbarkeit eines bestimmten abgrenzbaren Schadens im Hinblick auf das Vorliegen von Vorschäden ein Schadensersatzanspruch insgesamt verneint wird (siehe OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017 - 14 U 119/16, juris Rn. 20, RuS 2017, 665; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 28.03.2018 - 9 U 180/17, juris Rn. 24, NJW-RR 2018, 1296).

    Auch hinsichtlich der allgemeinen Unkostenpauschale wird teilweise ebenso wie zu den Kosten eines vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens angenommen, dass ein Anspruch hierauf nicht bestehen soll, wenn beispielsweise wegen der mangelnden Feststellbarkeit eines bestimmten abgrenzbaren Schadens im Hinblick auf das Vorliegen von Vorschäden ein Schadensersatzanspruch insgesamt verneint wird (siehe KG Berlin, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, juris Rn. 46, MDR 2015, 1128; OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017 - 14 U 119/16, juris Rn. 20, RuS 2017, 665; OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 28.03.2018 - 9 U 180/17, juris Rn. 24, NJW-RR 2018, 1296).

  • OLG Hamm, 07.04.2022 - 7 U 82/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Mit einem Altschaden deckungsgleiche

    Wird ein Fahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich erneut (= deckungsgleich) beschädigt und ist die Unfallursächlichkeit der geltend gemachten Schäden deshalb streitig, muss der Geschädigte darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne von § 287 ZPO nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen ist (im Anschluss an OLG Hamm Beschl. v. 28.3.2018 - 9 U 180/17, NJW-RR 2018, 1296 = juris Rn. 12).

    Wird ein Fahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich erneut (= deckungsgleich) beschädigt und ist die Unfallursächlichkeit der geltend gemachten Schäden deshalb streitig, muss der Geschädigte darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne von § 287 ZPO nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. OLG Hamm Hinweisbeschl. v. 28.3.2018 - 9 U 180/17, Rn. 12, beck-online).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2020 - 8 U 45/20

    Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bei Vorschäden

    In diesem Zusammenhang muss er im Einzelnen zu Art und Umfang der Vorschäden und den durchgeführten Reparaturmaßnahmen vortragen, denn ohne eine detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seine gegebenenfalls erfolgte Reparatur kann der erstattungsfähige Schaden nicht bestimmt werden (vgl. exemplarisch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2015, Az.: 1 U 116/14; KG, Beschluss vom 02.03.2017, Az.: 22 U 79/16, jeweils zitiert nach BeckRS; OLG Hamm, NJW-RR 2018, 1296 f.; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.12.2019, Az.: 22 U 190/18 ).
  • LG Essen, 18.03.2022 - 2 O 98/21

    Verkehrsunfall Wiederbeschaffungswert

    Werden zum Beleg der Reparaturen keine Reparaturrechnungen, Rechnungen über benötigte Ersatzteile oder Ähnliches vorgelegt, obwohl es z. B. Rechnungen gegeben haben müsste, fehlt es an konkretem Sachvortrag, der eine Verifizierung ermöglichen würde (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2018, 1296 Rn. 19 ff., 20 beck-online; Laws/Lohmeyer/Vinke in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, § 7 StVG Rn. 251 ff.).
  • LG Bochum, 18.05.2020 - 5 O 424/18
    214/12; OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2018, 9 U 180/17; OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2013, 25 U 61/13; KG Berlin, Urteil vom 29.06.2009, 12 U 146/08; OLG Hamburg, Urteil vom 28.03.2001, 14 U 87/00; OLG Düsseldorf, Urteil.
  • LG Dortmund, 13.10.2023 - 21 O 44/21
    Wird ein Fahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich erneut beschädigt und ist die Unfallursächlichkeit deshalb streitig, muss die Geschädigte darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit i.S.v. § 287 ZPO nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenständliche Unfallgeschehen zurückzuführen ist vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2018, 9 U 202/17, bei juris Rn. 7; Urteil vom 28.03.2018, 9 U 180/17, bei juris Rn. 12; jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl, 2022, 8 7 StVG Rn. 397).
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