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   OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17   

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https://dejure.org/2018,23811
OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17 (https://dejure.org/2018,23811)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.07.2018 - 4 U 26/17 (https://dejure.org/2018,23811)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - 4 U 26/17 (https://dejure.org/2018,23811)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    BGB § 249, RVG § 23 Abs. 1, ZPO § 3
    BGB, RVG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden Anwaltskosten des Geschädigten

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsanwalt zur Anmeldung von Ansprüchen gegenüber privatem Unfallversicherer regelmäßig nicht erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 ; BGB § 249 Abs. 1
    Umfang der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden Anwaltskosten des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallschadenregulierung: Wann ist anwaltliche Hilfe gegenüber dem eigenen Unfallversicherer erforderlich?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anwaltskosten des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ersatzpflicht außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren nur bei erforderlicher anwaltlicher Hilfe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Welche Anwaltskosten muss der Unfallverursacher dem Unfallopfer erstatten?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ersatzpflicht außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren nur bei erforderlicher anwaltlicher Hilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1516
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17
    a) Zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zählen grundsätzlich die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen und adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten (BGH NJW 2006, 1065 Rn. 5).

    Die für die Anmeldung des Versicherungsfalls bei dem eigenen Versicherer anfallenden Rechtsverfolgungskosten können daher ersatzfähig sein, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadensereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falls aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH NJW 2006, 1065 Rn. 6; 2017, 3527, 3528 Rn. 10).

    Das ist zu erwägen, wenn dem Geschädigten nach den Vertragsbedingungen seiner Unfallversicherung ein Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung zusteht, insoweit ein Ersatzanspruch - etwa unter dem Gesichtspunkt des Ausgleichs vermehrter Bedürfnisse - gegen den Schädiger nach Lage des Falles aber nicht besteht (BGH NJW 2006, 1065 Rn. 7).

    Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn der Geschädigte etwa aus Mangel an geschäftlicher Gewandtheit oder sonstigen Gründen wie Krankheit oder Abwesenheit nicht in der Lage ist, den Schaden bei seinem Versicherer selbst anzumelden (BGH NJW 2006, 1065 Rn. 8).

    Das ist im Einzelfall zu bejahen, wenn der Geschädigte auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage gewesen ist, sich selbst um die Geltendmachung und Wahrung seiner Ansprüche zu kümmern, weil er sich für längere Zeit in stationärer Krankenhausbehandlung befand (vgl. BGH NJW 2006, 1065, 1066 Rn. 9).

  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17
    Der Schädiger - bzw. gemäß §§ 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, 1 PflVG der hier beklagte gegnerische Haftpflichtversicherer - hat dabei nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der maßgebenden Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW 2011, 2509, 2510 Rn. 9; 2018, 935 Rn. 6).

    Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger dagegen grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (BGH NJW 2018, 935 Rn. 7).

    Nimmt der Geschädigte die von Schädigerseite erbrachte Leistung auf die Hauptforderung als endgültig hin und stellt die Höhe der Hauptforderung nicht zur gerichtlichen Entscheidung, so ist für die Bestimmung des dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten zugrunde zu legenden Gegenstandswerts von der Berechtigung der Hauptforderung (nur) in Höhe der Erfüllungsleistung auszugehen (BGH NJW 2018, 935 Rn. 8).

    Ob die Hauptforderung in der geltend gemachten Höhe letztlich objektiv berechtigt ist, hängt nicht nur davon ab, ob die den Anspruch einschließlich der Anspruchshöhe begründenden Voraussetzungen erfüllt sind und der Anspruch "zunächst begründet" ist, sondern auch davon, ob und inwieweit der Anspruchsgegner mit Einwendungen oder Einreden gegen den Anspruchsgrund oder die Anspruchshöhe Erfolg hat (BGH NJW 2018, 935, 936 Rn. 9).

    cc) Richtigerweise muss nach der oben unter aa) dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Bestimmung des dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten zugrunde zu legenden Gegenstandswerts von der Berechtigung der Hauptforderung (nur) in Höhe der Erfüllungsleistung ausgegangen werden (BGH NJW 2018, 935 Rn. 8).

  • BGH, 11.07.2017 - VI ZR 90/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17
    Die für die Anmeldung des Versicherungsfalls bei dem eigenen Versicherer anfallenden Rechtsverfolgungskosten können daher ersatzfähig sein, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadensereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falls aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH NJW 2006, 1065 Rn. 6; 2017, 3527, 3528 Rn. 10).

    Allein der Umstand, dass bei der späteren Regulierung durch den Kaskoversicherer auch ein Quotenvorrecht des Geschädigten zu berücksichtigen sein kann, reicht nicht aus, um aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten die Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Kaskoversicherer zu begründen (BGH NJW 2017, 3527, 3528 Rn. 13).

    Zur Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die Inanspruchnahme des eigenen Kaskoversicherers hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass allein der Umstand, dass bei der späteren Regulierung durch den Kaskoversicherer auch ein Quotenvorrecht des Geschädigten zu berücksichtigen sein kann, nicht ausreicht, um aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten die Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Kaskoversicherer zu begründen, wenn diese erste Tätigkeit lediglich in der Übersendung bereits vorhandener Unterlagen bestanden hat (BGH NJW 2017, 3527, 3528 Rn. 13).

    Wird in einem solchen Fall eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt im späteren Verlauf erforderlich, führt die zu frühe Einschaltung des Rechtsanwalts - für sich genommen - nicht notwendig zu einem vollständigen Ausschluss des gemäß § 287 ZPO frei zu schätzenden Schadens wegen der Rechtsverfolgungskosten (BGH NJW 2017, 3527, 3528 Rn. 14).

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17
    Eine Privaturkunde begründet nach § 416 ZPO allein vollen Beweis dafür, dass die in der Urkunde enthaltenen Erklärungen von dem Aussteller abgegeben worden sind (BGH NJW-RR 1989, 1323; 1993, 1379, 1380).

    Die Beweisregel erstreckt sich dagegen nicht auf die inhaltliche Richtigkeit des Erklärten, insbesondere nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung (RGZ 16, 436, 438; 31, 337, 339; BGH NJW-RR 1993, 1379, 1380; MünchKomm-ZPO/Schreiber, 5. Aufl. § 416 Rn. 9).

    Ob die in der Privaturkunde enthaltenen Angaben zutreffen, ob die darin bestätigten tatsächlichen Vorgänge wirklich so geschehen sind oder nicht, ob insbesondere ein Rechtsgeschäft zu Stande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO (BGH NJW 1986, 3086; NJW-RR 1993, 1379, 1380; 2015, 819, 820 Rn. 13; Huber in Musielak/Voit, ZPO 15. Aufl. § 416 Rn. 4).

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17
    Der Schädiger - bzw. gemäß §§ 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, 1 PflVG der hier beklagte gegnerische Haftpflichtversicherer - hat dabei nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der maßgebenden Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW 2011, 2509, 2510 Rn. 9; 2018, 935 Rn. 6).

    Dies betrifft lediglich das Innenverhältnis zum Mandanten (BGH NJW 2011, 2509, 2511 Rn. 18).

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZR 133/07

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die wegen vorzeitiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17
    Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 RVG VV entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (vgl. Vorb. 3 Abs. 2 RVG VV), sofern bereits Klageauftrag erteilt worden war (BGH NJW 2008, 3641, 3642 Rn. 12).

    Gebührenrechtlich beginnt der "Erste Rechtszug" (so die Überschrift des 1. Abschnitts von Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses) bereits mit der Erteilung des Klageauftrags, nicht erst mit der Einreichung der Klageschrift bei Gericht (BGH NJW 2008, 3641, 3642 Rn. 14).

  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 215/05

    Erfallen der Terminsgebühr vor Anhängigkeit des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17
    3 Abs. 3, Nr. 3104 durch die Mitwirkung an einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts (BGH NJW-RR 2007, 720 Rn. 4).
  • KG, 04.02.2014 - 5 W 255/13

    Anfallen einer Einigungsgebühr bei Beendigung eines gerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17
    Anders liegt der Fall, wenn die Parteien darüber hinaus etwas vereinbaren, wodurch die eine Partei der anderen - und sei es nur geringfügig - entgegenkommt (KG MDR 2014, 500 [Ls.]; Schütz in Riedel/Sußbauer, aaO RVG [VV 1000] Rn. 43).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17
    Es kommt darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalls aus der Sicht des Geschädigten darstellt (BGHZ 127, 348, 351; BGH NJW 2015, 3793, 3794 Rn. 8).
  • BGH, 12.03.2015 - V ZR 86/14

    Urkundenbeweis: Echtheit von Privaturkunden; Nachweis eines Blankettmissbrauchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17
    Ob die in der Privaturkunde enthaltenen Angaben zutreffen, ob die darin bestätigten tatsächlichen Vorgänge wirklich so geschehen sind oder nicht, ob insbesondere ein Rechtsgeschäft zu Stande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO (BGH NJW 1986, 3086; NJW-RR 1993, 1379, 1380; 2015, 819, 820 Rn. 13; Huber in Musielak/Voit, ZPO 15. Aufl. § 416 Rn. 4).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88

    Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der

  • RG, 01.07.1893 - I 188/93

    Schuldschein

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 215/84

    Echtheitsvermutung für den später ergänzten Inhalt eines .....

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher

  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 55/16

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr für Mitwirkung an einer auf

  • RG, 05.07.1886 - IIIa 47/86

    Beweis der Echtheit in einer auf eine neue aufgefundene Privaturkunde gestützten

  • OLG München, 08.08.2016 - 34 AR 92/16

    Streitwertbemessung bei Verlangen nach Beseitigung an der Grundstücksgrenze

  • BGH, 07.05.2015 - III ZR 304/14

    Kostenübernahmebescheid des Sozialhilfeträgers bezüglich der dem

  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

  • BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11

    Vorausbezahlte Telefongespräche II

  • OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21

    Haftungsverteilung nach berührungslosem Verkehrsunfall bei abgebrochenem

    Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (BGH, Urteil vom 05.12.2017 - VI ZR 24/17, juris Rz. 7; Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 28).

    Der Wert des Feststellungsanspruchs ist vom Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände nach freiem Ermessen festzusetzen (§ 3 ZPO), wobei den Wertangaben der Parteien, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend sind, erhebliches Gewicht zukommt (Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 35).

    Im Übrigen ist eine weitere Aufklärung der tatsächlichen Höhe dieser Positionen nur zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Rechtsverfolgungskosten vorliegend weder erforderlich noch prozessökonomisch (vgl. Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 35).

  • OLG Saarbrücken, 11.02.2021 - 4 U 8/20

    1. An die für den Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche

    Zu den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei einem Feststellungsanspruch (Festhaltung OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. Juli 2018 - 4 U 26/17, juris; Anschluss OLG Köln, Urteil vom 2. August 2001 - 8 U 19/01, juris und OLG Hamm, Urteil vom 23. März 1998 - 6 U 210/97, juris; vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Juli 2001 - 1 U 113/00, juris).

    Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (BGH, Urteil vom 5.12.2017 - VI ZR 24/17, juris Rn. 7; Senat, Urteil vom 19.7.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 28).Der Wert des Feststellungsanspruchs ist hierbei vom Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände nach freiem Ermessen festzusetzen (§ 3 ZPO), wobei den Wertangaben der Parteien, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend sind, erhebliches Gewicht zukommt (Senat, Urteil vom 19.7.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 35).

    Eine weitere Aufklärung der tatsächlichen Höhe dieser Positionen nur zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Rechtsverfolgungskosten ist hingegen vorliegend weder erforderlich noch prozessökonomisch (Senat, Urteil vom 19.7.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 35).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - L 19 AS 814/18
    Es muss den Streitstoff bzw. den Streitgegenstand, d.h. die materiell-rechtliche Erledigung des Verfahrens betreffen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17; LSG NRW, Beschluss vom 22.10.2013 - L 18 R 396/13 B; OVG Saarland, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 E 383/13, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 17.07.2014 - 8 E 376/14).
  • OLG Celle, 13.06.2019 - 8 U 15/19

    Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall; Sturz in eine Baugrube hinter

    Allerdings ist die Beklagte nur insoweit zur Zahlung verpflichtet, als dem vorgerichtlichen Gegenstandswert auch ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte zugrunde liegt (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2018, 1516).
  • LG Rostock, 07.08.2020 - 1 O 112/20

    Kreuzfahrt ausgefallen - Schadensersatzansprüche

    Der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch umfasst zwar gem. 249 Abs. 2 S. 1 BGB bei der Schädigung einer Person oder Sache grundsätzlich auch den Ersatz der durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten (vgl. z.B. OLG Saarbrücken Urt. v. 19.7.2018 - 4 U 26/17, NJW-RR 2018, 1516 Rn. 21, beck-online).
  • LG Bonn, 16.01.2019 - 1 O 131/18

    Sittenwidrigkeit und Haltung des Kraftfahrtbundesamts

    a) Aus der hier maßgeblichen Sicht des Klägers war die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im Zeitpunkt der Mandatierung seiner Prozessbevollmächtigten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Form seines Schadensersatzbegehrens gegen die Beklagte mit vorgerichtlichem Schreiben vom 09.02.2018 erforderlich (vgl. BGH NJW 2012, 2194 Rd.8; BGH NJW 1986, 2243, 2245 unter B.IV.; OLG Saarbrücken NJW-RR 2018, 1516ff. Rd.46; Palandt/Grüneberg, BGB, 77.Aufl. 2018, § 249 Rd.56f.).

    Dieser Betrag errechnet sich in Anlehnung an das Mahnschreiben vom 09.02.2018 (vgl. Seite 3 der Anlage K36 zur Klageschrift) ausgehend von dem Gegenstandwert einer damals begründeten Hauptforderung von 8.756,21 EUR (vgl. zu dieser Begrenzung auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2018, 1516ff. Rd.24 und Rd.46; MüKo/Oetker, BGB, 8.Aufl. 2019, § 249 Rd.180) aus einer 1, 3-Geschäftsgebühr (659,00 EUR) zuzüglich 20, 00 EUR Pauschale und 19% Umsatzsteuer.

  • AG Tettnang, 06.12.2018 - 8 C 853/18

    Verkehrsunfall - Rechtsanwaltsgebühren bei langer Korrespondenz mit gegnerischer

    Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger dagegen grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist, vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Juli 2018 - 4 U 26/17 -, Rn. 28, juris.

    Maßgebend für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr ist nicht der Betrag oder die Leistung, auf die sich die Parteien geeinigt oder verglichen haben, sondern der Ausgangswert derjenigen Gegenstände, über die eine Einigung erzielt worden ist, vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Juli 2018 - 4 U 26/17 -, Rn. 43, juris, unter Hinweis auf Klees in Mayer/Kroiß, aaO RVG Nr. 1000 Rn. 53. Folglich ist entgegen der Auffassung der Beklagten für die Bemessung der Einigungsgebühr nicht der Betrag der Einigung in Höhe von 7.500,00 EUR maßgeblich.

  • LG Rostock, 09.10.2020 - 1 O 259/20

    Kreuzfahrt - Rückzahlung Reisepreis

    Der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch umfasst zwar gem. 249 Abs. 2 S. 1 BGB bei der Schädigung einer Person oder Sache grundsätzlich auch den Ersatz der durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten (vgl. z.B. OLG Saarbrücken Urt. v. 19.7.2018 - 4 U 26/17, NJW-RR 2018, 1516 Rn. 21, beck-online).
  • OLG Köln, 21.07.2020 - 25 U 53/19
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen hat, sondern nur solche, die aus der maßgebenden Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 148/11 -, Rn. 35, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Juli 2018 - 4 U 26/17 -, Rn. 28, juris, m.w.N.).
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