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   BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16   

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https://dejure.org/2017,42311
BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16 (https://dejure.org/2017,42311)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2017 - XII ZR 54/16 (https://dejure.org/2017,42311)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 (https://dejure.org/2017,42311)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 307 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB
    Geschäftsraummietrechtsstreit: Auslegung einer Ablösungsvereinbarung mit dem Vormieter für Inventar eines Varieté-Theaters unter Gehörsverstoß bei Nichtberücksichtigung von Sachvortrag und Beweisangeboten; Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche des Nachmieters ...

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, § 539 Abs. 2 BGB, § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 BGB

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer mietvertraglichen Individualvereinbarung; Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots; Beruhen der Nichtberücksichtigung auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Geschäftsraummietrechtsstreit: Auslegung einer Ablösungsvereinbarung mit dem Vormieter für Inventar eines Varieté-Theaters unter Gehörsverstoß bei Nichtberücksichtigung von Sachvortrag und Beweisangeboten; Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche des Nachmieters ...

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einrichtungsgegenstände/Einbauten des Vormieters: Bestandteile der Mietsache im Verhältnis zwischen Nachmieter und Vermieter?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer mietvertraglichen Individualvereinbarung; Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots; Beruhen der Nichtberücksichtigung auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer mietvertraglichen Individualvereinbarung; Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots; Beruhen der Nichtberücksichtigung auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots zur Auslegung einer mietrechtlichen Individualvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 74
  • NZM 2017, 812
  • ZMR 2018, 208
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.04.2014 - XII ZR 124/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör: Gehörsverletzung bei ausschließlicher Auslegung

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16
    Jedoch geht der übereinstimmende Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vor, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (Senatsbeschluss vom 30. April 2014 - XII ZR 124/12 - juris Rn. 17 mwN; BGH Beschluss vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13 - NJW 2015, 409 Rn. 11 mwN).

    Da sich aus der Erhebung des von der Klägerin angebotenen Beweises wesentliche Erkenntnisse für die Auslegung des Kaufvertrags hätten ergeben können, konnte es diesen Beweisantrag nicht unter Hinweis auf einen vermeintlich eindeutigen Vertragswortlaut übergehen, ohne dadurch den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör zu verletzen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2014 - XII ZR 124/12 - juris Rn. 17; BGH Urteil vom 15. Februar 2017 - VIII ZR 284/15 - MDR 2017, 597 Rn. 28).

  • BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13

    Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16
    Jedoch geht der übereinstimmende Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vor, selbst wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (Senatsbeschluss vom 30. April 2014 - XII ZR 124/12 - juris Rn. 17 mwN; BGH Beschluss vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13 - NJW 2015, 409 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZR 130/15

    Ansprüche auf Rückzahlung von Entgelt für die vorübergehende Nutzung einer

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2016 - XII ZR 130/15 - juris Rn. 10 und vom 7. September 2011 - XII ZR 114/10 - GuT 2012, 268 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 284/15

    Berufungsverfahren: Vorraussetzungen der Urteilsaufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16
    Da sich aus der Erhebung des von der Klägerin angebotenen Beweises wesentliche Erkenntnisse für die Auslegung des Kaufvertrags hätten ergeben können, konnte es diesen Beweisantrag nicht unter Hinweis auf einen vermeintlich eindeutigen Vertragswortlaut übergehen, ohne dadurch den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör zu verletzen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2014 - XII ZR 124/12 - juris Rn. 17; BGH Urteil vom 15. Februar 2017 - VIII ZR 284/15 - MDR 2017, 597 Rn. 28).
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 41/93

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Überlassung des

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16
    Der Mieter von Geschäftsräumen wird durch eine Formularklausel, die dahingehend ausgelegt werden kann, dass die Möglichkeit der Aufrechnung mit einer unbestrittenen Forderung zusätzlich von deren Anerkennung durch den Vermieter abhängig ist, im Sinne von § 307 BGB unangemessen benachteiligt, so dass die Klausel insgesamt unwirksam ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - XII ZR 54/05 - NJW 2007, 3421, 3422; vgl. auch BGH Urteile vom 16. März 2006 - I ZR 65/03 -NJW-RR 2006, 1350, 1351 und vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93 - NJW 1994, 657 f.).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZR 114/10

    Anforderungen an die Auslegung eines Vergleichs betr. Mietforderung

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2016 - XII ZR 130/15 - juris Rn. 10 und vom 7. September 2011 - XII ZR 114/10 - GuT 2012, 268 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 19.01.2012 - V ZR 141/11

    Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung:

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16
    Das gilt auch und insbesondere dann, wenn diese Nichtberücksichtigung auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung beruht, also der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (BGH Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZR 141/11 - WuM 2012, 164 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 65/03

    Rechtsfolgen der Einbeziehung mehrerer Klauselwerke in denselben Vertrag

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16
    Der Mieter von Geschäftsräumen wird durch eine Formularklausel, die dahingehend ausgelegt werden kann, dass die Möglichkeit der Aufrechnung mit einer unbestrittenen Forderung zusätzlich von deren Anerkennung durch den Vermieter abhängig ist, im Sinne von § 307 BGB unangemessen benachteiligt, so dass die Klausel insgesamt unwirksam ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - XII ZR 54/05 - NJW 2007, 3421, 3422; vgl. auch BGH Urteile vom 16. März 2006 - I ZR 65/03 -NJW-RR 2006, 1350, 1351 und vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93 - NJW 1994, 657 f.).
  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16
    Der Mieter von Geschäftsräumen wird durch eine Formularklausel, die dahingehend ausgelegt werden kann, dass die Möglichkeit der Aufrechnung mit einer unbestrittenen Forderung zusätzlich von deren Anerkennung durch den Vermieter abhängig ist, im Sinne von § 307 BGB unangemessen benachteiligt, so dass die Klausel insgesamt unwirksam ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - XII ZR 54/05 - NJW 2007, 3421, 3422; vgl. auch BGH Urteile vom 16. März 2006 - I ZR 65/03 -NJW-RR 2006, 1350, 1351 und vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93 - NJW 1994, 657 f.).
  • BGH, 21.06.2018 - IX ZR 129/17

    Beweisverfahren: Pflicht zur Vernehmung eines von der beweisbelasteten Partei

    Denn auch darin würde eine nicht zulässige vorweggenommene tatrichterliche Beweiswürdigung liegen (§ 286 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZR 52/15, juris Rn. 9; vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, juris Rn. 19; vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16, NJW-RR 2018, 74 Rn. 7).
  • BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17

    Beweisaufnahme: Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 und vom 7. September 2011 - XII ZR 114/10 - GuT 2012, 268 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZR 152/19

    Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des

    Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn diese Nichtberücksichtigung auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung beruht, also der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - VI ZR 106/17

    Verzicht eines Tatrichters auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 547/14, juris Rn. 6; vom 27. Oktober 2015 - VI ZR 355/14, NJW 2016, 641 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16, NZM 2017, 812 Rn. 7 jeweils mwN).
  • BGH, 10.03.2021 - XII ZR 54/20

    Feststellung der Begründung einer Ausgleichspflicht durch den gesetzlichen Erben

    Das gilt auch und insbesondere dann, wenn diese Nichtberücksichtigung auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung beruht, also der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 mwN).
  • LG Berlin, 07.03.2018 - 64 S 184/17

    Wohnraummiete: Pflicht des Vermieters zum Austausch des abgewohnten

    Ob die von dem Vormieter in den Mieträumen zurückgelassenen Einrichtungen Bestandteile der Mietsache geworden sind, hängt von der Auslegung des Mietvertrages ab (BGH NJW-RR 2018, 74).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen

    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (Senatsbeschlüsse vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 und vom 7. September 2011 - XII ZR 114/10 - GuT 2012, 268 Rn. 9 mwN).
  • KG, 10.12.2018 - 8 U 55/18

    Formularmäßige Verpflichtung des Mieters zur Entfernung der baulichen Anlagen bei

    Kommt es zwischen dem Mieter und seinem Vormieter (wie vorliegend, dazu unten) zu keiner Ablösungsvereinbarung, so ist es eine Frage der Auslegung des Mietvertrags, ob sich die Gebrauchsgewährpflicht auf die Einrichtungen erstreckt, wobei dies bei Baulichkeiten im Zweifel anzunehmen sein mag (s. BGH NJW-RR 2018, 74 Tz 10).
  • OLG Nürnberg, 19.08.2021 - 8 U 1139/21

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Erhebung des

    Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn diese Nichtberücksichtigung auf vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung beruht, also der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZR 54/16, NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2023 - XII ZR 83/22

    Erstattung von Mehrkosten für die Anmietung einer gewerblichen Ersatzimmobilie

    Das gilt auch und insbesondere dann, wenn diese Nichtberücksichtigung auf einer vorweggenommenen tatrichterlichen Beweiswürdigung beruht, also der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 2021 - XII ZR 54/20 - FamRZ 2021, 964 Rn. 12 und vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 17.03.2020 - XI ZR 226/19

    Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 Abs. 1 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung aus

  • BGH, 18.02.2020 - XI ZR 196/19

    Rückabwicklung der Beteiligung an Fondsgesellschaften im Wege des Schadenersatzes

  • BGH, 12.05.2021 - XII ZR 153/19

    Gehörsrüge im Rechtsstreit um einen Ausgleichsanspruch nach Beendigung einer

  • BGH, 30.07.2019 - XI ZR 439/18

    Recht einer Bank zur Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen

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