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   LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17   

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LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17 (https://dejure.org/2018,33407)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.08.2018 - 308 S 5/17 (https://dejure.org/2018,33407)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. August 2018 - 308 S 5/17 (https://dejure.org/2018,33407)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 425
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.03.2011 - VI ZR 127/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Abmahnung des Presseverlages und des für die

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn den Schädigern eine gleichgerichtete Verletzungshandlung vorzuwerfen ist und demgemäß die erforderlichen Abmahnungen einen identischen oder zumindest weitgehend identischen Inhalt haben sollen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 - juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, juris-Tz. 19).

    Sofern die Reaktionen der verschiedenen Schädiger auf die gleichgerichteten Abmahnungen nicht einheitlich ausfallen und deshalb eine differenzierte Bearbeitung durch den Rechtsanwalt erfordern, können aus der ursprünglich einheitlichen Angelegenheit mehrere Angelegenheiten entstehen (BGH, Urteil vom 01. März 2011 - VI ZR 127/10 -, juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10 -, juris-Tz. 25).

    Die nachträgliche Erweiterung eines Auftrags steht der Annahme einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 - juris-Tz. 14; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10 -, juris-Tz. 14; BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - IX ZR 219/13 -, juris-TZ. 19).

    Die Abmahnung von wirtschaftlich und rechtlich selbständigen Abnehmern eines Herstellers, der nicht (mehr) über die Nutzungsrechte verfügt, unterscheidet sich auch von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in unternehmerisch eigenständigen Publikationen (vgl. zu letzteren BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 -, juris-Tz. 10; LG Hamburg, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 325 S 2/09 -, juris).

    Im Presserecht bejaht der BGH das Vorliegen einer Angelegenheit, wenn Unterlassungsansprüche die gleiche Berichterstattung betreffen, an deren Verbreitung die in Anspruch Genommenen in unterschiedlicher Funktion mitwirken, bspw. bei einem Vorgehen gegen die Verlegerin der Print-Ausgabe und die Verantwortliche der Online-Ausgabe (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 - juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, juris-Tz. 19 f.).

  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    (2) Auch die Inanspruchnahme mehrerer Schädiger kann eine einzige Angelegenheit sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, juris-Tz. 18).

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn den Schädigern eine gleichgerichtete Verletzungshandlung vorzuwerfen ist und demgemäß die erforderlichen Abmahnungen einen identischen oder zumindest weitgehend identischen Inhalt haben sollen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 - juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, juris-Tz. 19).

    Im Presserecht bejaht der BGH das Vorliegen einer Angelegenheit, wenn Unterlassungsansprüche die gleiche Berichterstattung betreffen, an deren Verbreitung die in Anspruch Genommenen in unterschiedlicher Funktion mitwirken, bspw. bei einem Vorgehen gegen die Verlegerin der Print-Ausgabe und die Verantwortliche der Online-Ausgabe (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 - juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, juris-Tz. 19 f.).

  • BGH, 12.07.2011 - VI ZR 214/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten bei getrennter Abmahnung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammen gehören (vgl. zu Vorstehendem BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10 -, juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10 -, juris-Tz. 22).

    Sofern die Reaktionen der verschiedenen Schädiger auf die gleichgerichteten Abmahnungen nicht einheitlich ausfallen und deshalb eine differenzierte Bearbeitung durch den Rechtsanwalt erfordern, können aus der ursprünglich einheitlichen Angelegenheit mehrere Angelegenheiten entstehen (BGH, Urteil vom 01. März 2011 - VI ZR 127/10 -, juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10 -, juris-Tz. 25).

  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammen gehören (vgl. zu Vorstehendem BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10 -, juris-Tz. 10; BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10 -, juris-Tz. 22).

    Die nachträgliche Erweiterung eines Auftrags steht der Annahme einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne nicht entgegen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 - juris-Tz. 14; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10 -, juris-Tz. 14; BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - IX ZR 219/13 -, juris-TZ. 19).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15

    Begriff der "Angelegenheit" im Rahmen der Beratungshilfe

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Aber auch wenn das Ziel verfolgt wird, weitere Rechtsverletzer zu ermitteln, ist nicht von einer zeitlich unbegrenzten Angelegenheit auszugehen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2017, 594, wonach das Vorliegen einer Angelegenheit einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang voraussetzt; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 30.5.2011 - 1 BvR 3151/10, BeckRS 2011, 52455; BVerfG Beschl. v. 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01, BeckRS 2001, 23277).

    Zwar liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, wenn Verletzungshandlungen unterschiedliche Werke verschiedener Rechteinhaber betreffen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen worden sind (vgl. OLG Frankfurt a. M., NJOZ 2017, 594).

  • OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei getrennt

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Das Vorgehen gegen zwei selbständige juristische Personen schließt das Vorliegen einer Angelegenheit nicht aus (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2011 - 4 W 47/11, BeckRS 2011, 21807; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 17 W 104/11, BeckRS 2011, 14912).
  • LG Hamburg, 22.12.2009 - 325 S 2/09
    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Die Abmahnung von wirtschaftlich und rechtlich selbständigen Abnehmern eines Herstellers, der nicht (mehr) über die Nutzungsrechte verfügt, unterscheidet sich auch von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in unternehmerisch eigenständigen Publikationen (vgl. zu letzteren BGH, Urteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10 -, juris-Tz. 10; LG Hamburg, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 325 S 2/09 -, juris).
  • OLG Köln, 06.06.2011 - 17 W 104/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für in getrennten Verfahren geltend

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Das Vorgehen gegen zwei selbständige juristische Personen schließt das Vorliegen einer Angelegenheit nicht aus (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2011 - 4 W 47/11, BeckRS 2011, 21807; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 17 W 104/11, BeckRS 2011, 14912).
  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Das Vorgehen in Bezug auf mehrere, wirtschaftlich eigenständige Unternehmen schließt die Annahme einer Angelegenheit nicht grundsätzlich aus (vgl. BGH NJW 2005, 2927, 2928: Versand eines einheitlichen Rundschreibens an mehrere Gläubiger).
  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Auszug aus LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
    Aber auch wenn das Ziel verfolgt wird, weitere Rechtsverletzer zu ermitteln, ist nicht von einer zeitlich unbegrenzten Angelegenheit auszugehen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2017, 594, wonach das Vorliegen einer Angelegenheit einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang voraussetzt; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 30.5.2011 - 1 BvR 3151/10, BeckRS 2011, 52455; BVerfG Beschl. v. 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01, BeckRS 2001, 23277).
  • BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01

    Keine Verletzung von Grundrechten eines Rechtsanwalts durch Verweigerung von

  • BGH, 08.05.2014 - IX ZR 219/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 150/18

    Weitervertrieb von Filmen auf DVD trotz Kündigung der Lizenzverträge; Aussprechen

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Beklagte zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 341, 56 EUR nebst Zinsen und von Schadensersatz in Höhe von 36 EUR verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen (LG Hamburg, NJW-RR 2019, 425).
  • LG Hamburg, 21.06.2019 - 308 S 9/17
    Auch wenn die als Anlage B 3 vorgelegte E-Mail es nahelegt, dass die Abmahnung nicht allzu lange Zeit vor dieser E-Mail erfolgte, ergibt sich das Datum der Abmahnung der Firma S. nicht hinreichend aus dem Vortrag der Beklagten, um davon ausgehen zu können, dass keine zeitliche Zäsur (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 2019, 425, Rn. 23) zu den Abmahnungen vom 22.02.2017 besteht.

    Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung zu, da sowohl die Frage, ob und wieweit aus dem Umstand, dass Urheberrechtsverletzungen nur in einem Land verfolgt werden, auf die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen zu schließen ist, als auch die Frage, ob im Urheberrecht bei der Abmahnung mehrerer, unternehmerisch eigenständiger Abnehmer, welche von demselben Zwischenhändler rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke bezogen haben, jede der Abmahnungen eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit darstellt oder ob alle Abmahnungen zu einer einzigen Angelegenheit zusammenzufassen sind, höchstrichterlich noch nicht geklärt sind (vgl. auch 310 S 7/17, 310 S 2/18, 310 S 3/18, 308 S 5/17 und 308 S 6/17).

  • LG Hamburg, 28.03.2018 - 308 S 6/17

    Urheberrechtsverletzung: Anwaltliche Abmahnkosten bei Abmahnung mehrerer

    Die Abmahnung gegenüber der M M E-B GmbH vom 20. Dezember 2016, welche den Gegenstand des Parallelverfahrens 308 S 5/17 bildet, hat vorliegend außen vor zu bleiben.
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