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   BGH, 31.01.2019 - III ZB 88/18   

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https://dejure.org/2019,3277
BGH, 31.01.2019 - III ZB 88/18 (https://dejure.org/2019,3277)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2019 - III ZB 88/18 (https://dejure.org/2019,3277)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - III ZB 88/18 (https://dejure.org/2019,3277)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Unterschrift auf einer Telekopie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 130 Nr 6 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 234 ZPO, § 520 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei nicht sichtbarer Unterschrift auf dem Telefax der Berufungsbegründungsschrift - Unterschrift auf einer Telekopie

  • IWW
  • JurPC

    Unterschrift auf einer Telekopie

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Unterschrift auf einer Telekopie

  • Wolters Kluwer

    Unterschrift auf einer Telekopie - Prüfung einer Verletzung der Organisationspflichten eines Prozessbevollmächtigte einer Partei bei der Übermittlu...

  • Anwaltsblatt

    § 130 ZPO, § 233 ZPO, § 520 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung: Hellblaue Unterschrift war zu blass für Faxkopie

  • Anwaltsblatt

    § 130 ZPO, § 233 ZPO, § 520 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung: Hellblaue Unterschrift war zu blass für Faxkopie

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei nicht sichtbarer Unterschrift auf dem Telefax der Berufungsbegründungsschrift - Unterschrift auf einer Telekopie

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130 Nr. 6 ; ZPO § 233 S. 1
    Prüfung einer Verletzung der Organisationspflichten eines Prozessbevollmächtigte einer Partei bei der Übermittlung eines Telefaxes der Berufungsbegründung; Nicht erkennbare Unterschrift auf einer Telekopie

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Saftlos, kraftlos, nutzlos!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Übermittlung bestimmender Schriftsätze per Telefax

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fristversäumnis: Anwälte müssen markant unterschreiben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterschrift auf einer Telekopie

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 130 ZPO, § 233 ZPO, § 520 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung: Hellblaue Unterschrift war zu blass für Faxkopie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sichtbarkeit einer Unterschrift auf einem bestimmenden Schriftsatz

  • Jurion (Kurzinformation)

    Sichtbarkeit einer Unterschrift auf einem bestimmenden Schriftsatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 130 ZPO, § 233 ZPO, § 520 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung: Hellblaue Unterschrift war zu blass für Faxkopie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fax-Übersendung ohne erkennbare Unterschrift: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? (IBR 2019, 406)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 441
  • MDR 2019, 565
  • MDR 2019, 723
  • FamRZ 2019, 722
  • WM 2019, 723
  • AnwBl 2019, 298
  • AnwBl Online 2019, 298
  • AnwBl Online 2019, 400
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.08.2015 - III ZB 60/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine wirksame

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - III ZB 88/18
    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. August 2015 - III ZB 60/14, WM 2015, 2023 Rn. 8 m.zahlr.w.N.).

    In diesem Fall genügt zwar die Wiedergabe der Unterschrift in Kopie, jedoch muss es sich bei der Kopiervorlage um den eigenhändig unterschriebenen Originalschriftsatz handeln (Senatsbeschlüsse vom 27. August 2015 aaO Rn. 9 und vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 6; jeweils mwN).

    Die Wirksamkeit der Prozesshandlung setzt somit voraus, dass die Kopiervorlage von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterschrieben worden ist und dessen Unterschrift auf der Telekopie wiedergegeben wird (Senatsbeschluss vom 27. August 2015 aaO).

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - III ZB 88/18
    Fehlt die Unterschrift oder ist sie auf der Telekopie nicht sichtbar, so ist die Prozesshandlung nicht wirksam vorgenommen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097 mwN).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZB 9/11

    Berufungsbegründungsschrift: Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - III ZB 88/18
    Nur in - hier nicht gegebenen - Ausnahmefällen kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn sich aus den sonstigen Umständen zweifelsfrei ergibt, dass der Prozessbevollmächtigte die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelschrift übernommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 26.07.2012 - III ZB 70/11

    Berufungsbegründungsschriftsatz: Übernahme der inhaltlichen Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - III ZB 88/18
    In diesem Fall genügt zwar die Wiedergabe der Unterschrift in Kopie, jedoch muss es sich bei der Kopiervorlage um den eigenhändig unterschriebenen Originalschriftsatz handeln (Senatsbeschlüsse vom 27. August 2015 aaO Rn. 9 und vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 12.09.2023 - XI ZA 1/23

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Zugleich soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, 2087 sowie Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 36/10, NJW-RR 2012, 1140 Rn. 7 mwN und vom 31. Januar 2019 - III ZB 88/18, WM 2019, 723 Rn. 8).

    In diesem Fall genügt zwar die Wiedergabe der Unterschrift in Kopie (§ 130 Nr. 6 Halbsatz 2 ZPO), jedoch muss es sich bei der Kopiervorlage um den eigenhändig unterschriebenen Originalschriftsatz handeln (BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709, vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 40/05, WM 2006, 2331 Rn. 9 ff. und vom 31. Januar 2019, aaO).

  • BGH, 15.07.2020 - XII ZB 78/20

    Formerfordernisse für die Beschwerde des Betroffenen in einem

    Sie muss daher auf dem Original der per Telefax versandten Beschwerdeschrift so ausgeführt sein, dass sie auf der Kopie wiedergegeben werden kann (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - III ZB 88/18, FamRZ 2019, 722).

    Mithin muss die Unterschrift auf dem Original des per Telefax versandten Schreibens so ausgeführt sein, dass sie auf der Kopie wiedergegeben werden kann (vgl. BGH Beschluss vom 31. Januar 2019 - III ZB 88/18 - FamRZ 2019, 722 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 26.11.2019 - VIII ZA 4/19

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Rechtsbeschwerde; Auslegung

    Als bestimmender Schriftsatz muss die Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6, § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten unterzeichnet sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709 unter III 2 a aa; vom 31. Januar 2019 - III ZB 88/18, NJW-RR 2019, 441 Rn. 8; vom 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18, NJW 2019 Rn. 10 [zu § 519 ZPO aF]).
  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend;

    Die Wirksamkeit der Prozesshandlung setzt somit voraus, dass die Kopiervorlage von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 Satz 1, 2 und 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten unterschrieben worden ist und dessen Unterschrift auf der Kopie wiedergegeben wird (vgl. BGH 31. Januar 2019 - III ZB 88/18 - Rn. 8; 27. August 2015 - III ZB 60/14 - Rn. 9) .

    Nur in Ausnahmefällen (sh. mit Beispielen aus der Rspr. des BGH zu solchen Ausnahmefällen BGH 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11 - Rn. 11) kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn sich aus den sonstigen Umständen zweifelsfrei ergibt, dass der Prozessbevollmächtigte die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelschrift übernommen hat (vgl. BGH 31. Januar 2019 - III ZB 88/18 - Rn. 8; 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11 - Rn. 6 mwN) .

  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend;

    Die Wirksamkeit der Prozesshandlung setzt somit voraus, dass die Kopiervorlage von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 Satz 1, 2 und 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten unterschrieben worden ist und dessen Unterschrift auf der Kopie wiedergegeben wird (vgl. BGH 31. Januar 2019 - III ZB 88/18 - Rn. 8; 27. August 2015 - III ZB 60/14 - Rn. 9) .

    Nur in Ausnahmefällen (sh. mit Beispielen aus der Rspr. des BGH zu solchen Ausnahmefällen BGH 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11 - Rn. 11) kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn sich aus den sonstigen Umständen zweifelsfrei ergibt, dass der Prozessbevollmächtigte die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelschrift übernommen hat (vgl. BGH 31. Januar 2019 - III ZB 88/18 - Rn. 8; 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11 - Rn. 6 mwN) .

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 152/19 B

    Feststellung einer Berufskrankheit

    Wird sie - wie hier - per Telefax übermittelt, muss die Sendevorlage (das Original) von einem postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten unterschrieben und dessen Unterschrift auf dem Telefax (dem Abbild des Originals) wiedergegeben sein (zuletzt BGH vom 31.1.2019 - III ZB 88/18 - juris RdN 8; zum Ganzen: Toussaint, NJW 2015, 3207 ff).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZB 84/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachholen der versäumten Prozesshandlung

    Zugleich soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet wird (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2019 - III ZB 88/18, WM 2019, 723 Rn. 8).
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