Rechtsprechung
BGH, 22.10.2019 - X ZR 48/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
§ 530 Abs. 1 BGB, § 530 BGB, § 531 Abs. 2 BGB, § 531 Abs. 1 BGB, § 532 BGB, § 564 ZPO, Art. 96 EGBGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 287 ZPO
- rewis.io
Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 530 ; BGB § 531
Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks und deren rechtliche Begründung; Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere als Voraussetzung des Widerrufs; Objektive und subjektive Seite der Verfehlung des Beschenkten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
- famrz.de (Kurzinformation)
Objektive und subjektive Voraussetzungen des Schenkungswiderrufs
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hof und Grund dem Sohn übertragen - Eltern widerrufen die Schenkung nach einer körperlichen Attacke des Sohnes wegen groben Undanks
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
- haufe.de (Kurzinformation)
Widerruf einer gemischten Schenkung wegen groben Undanks
- anwalt.de (Kurzinformation)
Objektive und subjektive Voraussetzungen des Widerrufs einer Schenkung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Formalien eines Widerrufs
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 18.06.2010 - 13 O 553/07
- LG Darmstadt, 18.06.2010 - 13 O 553/17
- OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10
- BGH, 22.10.2019 - X ZR 48/17
Papierfundstellen
- NJW 2020, 775
- NJW-RR 2020, 179
- MDR 2020, 153
- FamRZ 2020, 203
- VersR 2020, 436
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.10.2022 - X ZR 42/20
Begründungserfordernis bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
Der Senat hat bisher nur entschieden, dass § 531 Abs. 1 BGB eine umfassende rechtliche Begründung des Widerrufs nicht verlangt und die Erklärung den zugrundeliegenden Sachverhalt allenfalls so weit darstellen muss, dass der Beschenkte ihn von anderen Geschehnissen unterscheiden, die Einhaltung der in § 532 BGB vorgesehenen Jahresfrist beurteilen und im Umkehrschluss erkennen kann, welche gegebenenfalls anderen Vorfälle der Schenker nicht zum Anlass für die Erklärung des Widerrufs genommen hat (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2019 - X ZR 48/17, NJW-RR 2020, 179 Rn. 25).Besondere Bedeutung kann ferner der persönlichen Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem zukommen, vor allem dann, wenn diese von einer besonderen Verantwortlichkeit des Beschenkten gegenüber dem Schenker geprägt ist (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2019 - X ZR 48/17, NJW-RR 2020, 179 Rn. 30 f.;… Urteil vom 25. März 2014 - X ZR 94/12, NJW 2014, 3021 Rn. 17 f.).
- OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Schenkungswiderruf und Rückforderung …
Dabei kann nach den Umständen des Falls auch eine Auseinandersetzung mit den emotionalen Aspekten des dem Widerruf zugrundeliegenden Geschehens angezeigt sein, etwa wenn der Beschenkte nicht geplant, sondern im Affekt handelt oder der Schenker durch sein eigenes, provozierendes und uneinsichtiges Verhalten gegenüber dem Beklagten zur Eskalation einer Auseinandersetzung mit beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2019 - X ZR 48/17 -, Rn. 30-34, juris m.w.N.;… Urteil vom 13. November 2012 - X ZR 80/11 -, Rn. 11, juris). - OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
Wegfall der Geschäftsgrundlage; Grundstücksübertragung; Pflegeverpflichtung
Aus diesem Grunde kann nach den Umständen des Einzelfalls selbst eine tätliche Auseinandersetzung zwischen Schenker und Beschenktem nicht genügen, um einen Schenkungswiderruf zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2019 - X ZR 48/17, beck-online, Rn. 36 - 41).