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   OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20897
OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19 (https://dejure.org/2021,20897)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.06.2021 - 1 U 90/19 (https://dejure.org/2021,20897)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 1 U 90/19 (https://dejure.org/2021,20897)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 ; ZPO § 287 ; StVG § 7 ; StVG § 17
    Zu den Darlegungs- und Beweisanforderungen im Verkehrsunfallprozess beim Vorliegen von Vorschäden am Fahrzeug des Geschädigten - Sonstiges Zivilrecht; Verkehrsunfall; Vorschäden; Schadensschätzung; Darlegungslast; Substantiierung

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 ; ZPO § 287 ; StVG § 7 ; StVG § 17
    Zu den Darlegungs- und Beweisanforderungen im Verkehrsunfallprozess beim Vorliegen von Vorschäden am Fahrzeug des Geschädigten - Sonstiges Zivilrecht; Verkehrsunfall; Vorschäden; Schadensschätzung; Darlegungslast; Substantiierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Vorschaden bei der Unfallschadenregulierung - Darlegungs- und Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1468
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 17.02.2022 - 4 U 94/21

    1. Ist bei im Raum stehender Unfallmanipulation sowohl zum streitigen

    c) Deshalb kann der Geschädigte seiner Darlegungslast hinsichtlich einer in seiner Besitzzeit erfolgten Reparatur von Vorschäden bereits dadurch genügen, dass er die wesentlichen Parameter der Reparatur vorträgt, während die weiteren Fragen in der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind (OLG Bremen NJW-RR 2021, 1468, 1470 Rn. 25).

    Allerdings ist nicht zu verkennen, dass die Detailliertheit des Vortrags und der Umfang der Dokumentation einer Reparatur Einfluss auf die Beurteilungsmöglichkeiten eines gerichtlichen Sachverständigen und die anschließende Beweiswürdigung durch das Gericht haben werden (vgl. OLG Bremen NJW-RR 2021, 1468, 1470 Rn. 25).

  • OLG Dresden, 29.04.2022 - 1 U 2506/20
    Darin kann weder eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger Ausforschungsbeweis gesehen werden (BGH, r+s 2020, 108, 109 Tz. 9; OLG Bremen, Urt. v. 30.06.2021, Az.: 1 U 90/19, zfs 2021, 617, 621; OLG Celle, Urt. v. 03.11.2021, Az.: 9 U 86/21, jeweils m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21

    1. Leitet sich das Grundhonorar des Schadengutachters aus der Schadenshöhe ab,

    Der Schädiger hat daher grundsätzlich auch die Sachverständigenkosten für ein unbrauchbares Gutachten zu ersetzen, es sei denn, der Geschädigte hat die Unbrauchbarkeit selbst verschuldet (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2021, 1468; OLG München, DAR 21, 90; OLG Naumburg, DV 2019, 167; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. März 2019 - 1 U 84/18 -, juris und NZV 2019, 207; OLG Saarbrücken, VersR 2019, 561; OLG Köln, VersR 2012, 1008; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Januar 2008 - 25 U 220/04 -, juris).
  • LG Oldenburg, 21.02.2022 - 2 O 3143/20
    Die teilweise von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze, wonach die Beseitigung von Vorschäden allein durch Vorlage von Rechnungen und detaillierte Darstellung sämtlicher Arbeitsschritte schlüssig dargelegt werden kann, erscheinen nicht haltbar (so auch OLG Bremen, Urteil vom 30. Juni 2021, 1 U 90/19 Rn. 25 ff mit weiteren Nachweisen).
  • LG Bonn, 28.02.2022 - 17 O 215/20
    Die Berechnung der Kosten des Sachverständigengutachtens begegnet keinen Bedenken (vgl. hierzu Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 30.06.2021, Az. 1 U 90/19).
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