Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.07.1986 - 17 U 21/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kaskoversicherer; Leistungsfreiheit; Verursachung eines Unfalls; Behauptung der Volltrunkenheit; Fahruntüchtiger Zechgenosse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 61
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1154
- VersR 1986, 1066
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 3 U 104/05
Gebäudeversicherung: Ausschluss des Regressverzichts bei grober Fahrlässigkeit; …
Kommen nämlich mehrere Geschehensabläufe in Betracht, die alle den Vorwurf des groben Verschuldens rechtfertigen, so kann offen bleiben, welcher sich tatsächlich zugetragen hat (vgl. Prölss-Martin, 27.A., § 61 VVG, Rn. 22, OLG Frankfurt in NJW-RR 1986, 1154).
Rechtsprechung
OLG München, 16.05.1986 - 10 U 1924/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Haftung wegen Verkehrsunfalls auf Grund einer Vorfahrtsverletzung ; Abgrenzung zwischen Grundstücksausfahrt und Straßeneinmündung; Verkehrsbedeutung als straßenverkehrsrechtliches Unterscheidungsmerkmal; Differenzierung zwischen äußerer Gestaltung und Verkehrsbedeutung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 09.01.1986 - 2 O 1891/85
- OLG München, 16.05.1986 - 10 U 1924/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1154
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden …
Auszug aus OLG München, 16.05.1986 - 10 U 1924/86
Letzteres ergebe sich aus § 10 StVO oder - falls man von einer Zufahrtsstraße ausgehen wolle - aus einer entsprechenden Anwendung der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1975 (VersR 1976, 365) festgelegten Grundsätze.Dagegen ist den Beklagten einzuräumen, daß der 6. Senat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 18. November 1975 (VersR 1976, 365) in der Tat bei der sehr ähnlichen Problematik, ob es ich um eine Einmündung einer Straße oder eines Feld- oder Waldweges ( § 8 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 StVO ) handelt, ausschließlich auf die Verkehrsbedeutung abgestellt hat; der erkennende Senat vermag indessen dieser Auffassung nicht zu folgen.
- OLG München, 25.11.1980 - 5 U 3179/80
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einbiegenden …
Auszug aus OLG München, 16.05.1986 - 10 U 1924/86
Der erkennende Senat vermag auch nicht nachzuvollziehen, wenn der 5. Senat des Oberlandesgerichts München in einer in VersR 1981, 561 veröffentlichten Entscheidung meint, die Verkehrsbedeutung sei das "sicherste und sachdienlichste Unterscheidungsmerkmal", das ein "schnelleres und zuverlässigeres Urteil" zulasse, "als das äußere Erscheinungsbild".