Weitere Entscheidung unten: OLG München, 16.05.1986

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.07.1986 - 17 U 21/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4038
OLG Frankfurt, 14.07.1986 - 17 U 21/85 (https://dejure.org/1986,4038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.1986 - 17 U 21/85 (https://dejure.org/1986,4038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 1986 - 17 U 21/85 (https://dejure.org/1986,4038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kaskoversicherer; Leistungsfreiheit; Verursachung eines Unfalls; Behauptung der Volltrunkenheit; Fahruntüchtiger Zechgenosse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1154
  • VersR 1986, 1066
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 3 U 104/05

    Gebäudeversicherung: Ausschluss des Regressverzichts bei grober Fahrlässigkeit;

    Kommen nämlich mehrere Geschehensabläufe in Betracht, die alle den Vorwurf des groben Verschuldens rechtfertigen, so kann offen bleiben, welcher sich tatsächlich zugetragen hat (vgl. Prölss-Martin, 27.A., § 61 VVG, Rn. 22, OLG Frankfurt in NJW-RR 1986, 1154).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 16.05.1986 - 10 U 1924/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10696
OLG München, 16.05.1986 - 10 U 1924/86 (https://dejure.org/1986,10696)
OLG München, Entscheidung vom 16.05.1986 - 10 U 1924/86 (https://dejure.org/1986,10696)
OLG München, Entscheidung vom 16. Mai 1986 - 10 U 1924/86 (https://dejure.org/1986,10696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,10696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftung wegen Verkehrsunfalls auf Grund einer Vorfahrtsverletzung ; Abgrenzung zwischen Grundstücksausfahrt und Straßeneinmündung; Verkehrsbedeutung als straßenverkehrsrechtliches Unterscheidungsmerkmal; Differenzierung zwischen äußerer Gestaltung und Verkehrsbedeutung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1154
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus OLG München, 16.05.1986 - 10 U 1924/86
    Letzteres ergebe sich aus § 10 StVO oder - falls man von einer Zufahrtsstraße ausgehen wolle - aus einer entsprechenden Anwendung der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1975 (VersR 1976, 365) festgelegten Grundsätze.

    Dagegen ist den Beklagten einzuräumen, daß der 6. Senat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 18. November 1975 (VersR 1976, 365) in der Tat bei der sehr ähnlichen Problematik, ob es ich um eine Einmündung einer Straße oder eines Feld- oder Waldweges ( § 8 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 StVO ) handelt, ausschließlich auf die Verkehrsbedeutung abgestellt hat; der erkennende Senat vermag indessen dieser Auffassung nicht zu folgen.

  • OLG München, 25.11.1980 - 5 U 3179/80

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einbiegenden

    Auszug aus OLG München, 16.05.1986 - 10 U 1924/86
    Der erkennende Senat vermag auch nicht nachzuvollziehen, wenn der 5. Senat des Oberlandesgerichts München in einer in VersR 1981, 561 veröffentlichten Entscheidung meint, die Verkehrsbedeutung sei das "sicherste und sachdienlichste Unterscheidungsmerkmal", das ein "schnelleres und zuverlässigeres Urteil" zulasse, "als das äußere Erscheinungsbild".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht