Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,393
BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87 (https://dejure.org/1988,393)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1988 - IX ZR 69/87 (https://dejure.org/1988,393)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1988 - IX ZR 69/87 (https://dejure.org/1988,393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtspflichtverletzung eines Notars - Schadensersatz weben Amtspflichtverletzung - Unwirksamkeit wegen unzureichender Beurkundung - Hypothetisches rechtmäßiges Alternativverhalten - Formpflicht des Kaufvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsausfüllende Kausalität der Amtspflichtverletzung eines Notars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1367
  • MDR 1988, 959
  • DNotZ 1989, 48
  • WM 1988, 1454
  • AnwBl 1988, 585
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87
    Die Revision weist zutreffend darauf hin, daß das Berufungsgericht die im Senatsurteil vom 24. Oktober 1985 - IX ZR 91/84 (BGHZ 96, 157, 170 ff) dargelegten Grundsätze zu Unrecht auf den vorliegenden Fall angewendet hat.

    Davon geht auch das Senatsurt. v. 24. Oktober 1985 (aaO) aus.

  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87

    Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber

    Auszug aus BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87
    Wegen dieser Unterlassung hat der Beklagte schuldhaft seine Pflichten aus § 17 Abs. 1 BeurkG verletzt; denn er hat nicht die erforderliche Belehrung über das Zustandekommen einer formgültigen Urkunde erteilt, die den wahren Willen der Beteiligten vollständig und unzweideutig in der für das beabsichtigte Rechtsgeschäft richtigen Form rechtswirksam wiedergibt (vgl. dazu Senatsurt. v. 11. Februar 1988 - IX ZR 77/87, ZIP 1988, 696 = WM 1988, 722).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

    Auszug aus BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87
    Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens ist erhoben, wenn der Schädiger geltend macht, derselbe Schaden, der durch sein rechtswidriges Verhalten verursacht worden sei, wäre sonst durch pflichtgemäßes Verhalten auch herbeigeführt worden (Senatsurt. v. 19. September 1985 - IX ZR 138/84, NJW 1986, 246).
  • BGH, 29.10.1987 - IX ZR 181/86

    Pflichten des Notars bei vorbehaltenem Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87
    Zur Beantwortung der Frage, welchen Schaden die Amtspflichtverletzungen zur Folge hatten, ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Notar die Pflichtverletzungen nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (st. Rspr. Senatsurt. v. 29. Oktober 1987 - IX ZR 181/86, WM 1988, 337 = BGHR BNotO § 19 Abs. 1, Schaden 1).
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13

    Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des

    Entgegen der in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geäußerten Ansicht des Klägers und Revisionsbeklagten geht es insoweit jedoch nicht um die Fragen des rechtmäßigen Alternativverhaltens und der hypothetischen Kausalität, sondern allein um die Anspruchsvoraussetzung der Kausalität der unterlassenen Nachfrage für den entstandenen Schaden (vgl. G. Fischer, aaO Rn. 1098; BGH, Urteil vom 16. Juni 1988 - IX ZR 69/87, WM 1988, 1454, 1156 f zur Notarhaftung; vom 2. Juli 1992 - IX ZR 256/91, WM 1992, 2020, 2022 zur Anwaltshaftung).
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    a) aa) Was die haftungsausfüllende Kausalität zwischen der Amtspflichtverletzung und den geltend gemachten Schäden angeht, soweit sie nicht schon nach dem Vorstehenden als nicht ersatzfähig auszuscheiden sind, gilt folgendes: Das Berufungsgericht verweist auf den an sich anerkannten Grundsatz, daß es darauf ankommt, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie dann die Vermögenslage des Betroffenen wäre (Kreft aaO. Rn. 302 m.w.N.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. Juni 1988 - IX ZR 69/87 - NJW-RR 1988, 1367 und vom 11. Juli 1996 - IX ZR 116/95 - NJW 1996, 3343, 3344).

    Hiervon ausgehend könnte die vom Berufungsgericht angesprochene, jedoch offengelassene Frage, welche (anderen) Maßnahmen die Genehmigungsbehörde (außer, daß die rechtswidrige l. TG [alt] vom 9. Januar 1974 nicht erteilt worden wäre) bei pflichtgemäßem Verhalten getroffen hätte und wie sich dann die Vermögenslage der Klägerin im Blick auf die Investitionen für das Kernkraftwerk darstellte, nur unter dem Gesichtspunkt des Einwandes hypothetischer Schadensursachen, etwa eines sog. rechtmäßigen Alternativverhaltens (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1988 aaO. - in Abgrenzung zur eigentlichen Kausalität; weitere Übersicht bei Palandt/Heinrichs aaO. Vorbem. vor § 249 Rn. 96 ff, 105 ff), von Bedeutung sein (dazu auch unten cc).

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91

    Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten

    Dies könnte unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines rechtmäßigen Alternativverhaltens von Bedeutung sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juni 1988 - IX ZR 69/87 - NJW-RR 1988, 1367).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht