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   OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90   

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OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90 (https://dejure.org/1990,6359)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.05.1990 - 2 W 61/90 (https://dejure.org/1990,6359)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 1990 - 2 W 61/90 (https://dejure.org/1990,6359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bestimmung eines Vollstreckungsantrags; Konkrete Bezeichnung der für notwendig gehaltenen Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887
    Hinreichende Bestimmung eines Vollstreckungsantrags; Konkrete Bezeichnung der für notwendig gehaltenen Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1087
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 02.07.1987 - 28 W 1163/87
    Auszug aus OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90
    Erfüllungseinwendungen sind daher nur zuzulassen, wenn sie unstreitig oder präsent beweisbar sind (vgl. auch OLG München MDR 1987, 945 = NJW-RR 1988, 22).

    Es hat sich jedoch der Gegenmeinung (OLG Düsseldorf, OLGZ 1976, 377; OLG Hamm WDR 1983, 850; OLG Stuttgart, BauR 1986, 490; OLG München NJW-RR 1988, 22) angeschlossen, wonach der Antrag des Vollstreckungsgläubigers auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme nicht konkreter sein muß als die Urteilsformel des Titels, aus dem er vollstrecken will.

  • KG, 21.11.1985 - 16 WF 4503/85

    Bestehen eines Auskunftsanspruchs für die Geltendmachung eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90
    1.) Die gemäß § 793 ZPO statthafte und auch ansonsten zulässige sofortige Beschwerde führt gemäß § 575 ZPO (vgl. KG FamRZ 1986, 284) zur Aufhebung und zur Zurückverweisung, da der Vollstreckungsantrag entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht hinreichend bestimmt ist, so daß das Landgericht noch über den Hilfsantrag des Gläubigers - den es von seinem Standpunkt aus mit Recht nicht geprüft hat - zu entscheiden hat.
  • OLG Köln, 02.12.1987 - 2 W 165/87
    Auszug aus OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90
    Der Senat hat diese Rechtsauffassung in mehreren Entscheidungen (vgl. Rechtspfleger 1986, 309; OLGZ 1988, 335 = NJW-RR 1988, 1212; ebenso OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 59) ausführlich begründet und verweist daher auf diese Entscheidungen.
  • OLG Frankfurt, 12.09.1988 - 17 W 35/88
    Auszug aus OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90
    Der Senat hat diese Rechtsauffassung in mehreren Entscheidungen (vgl. Rechtspfleger 1986, 309; OLGZ 1988, 335 = NJW-RR 1988, 1212; ebenso OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 59) ausführlich begründet und verweist daher auf diese Entscheidungen.
  • OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 12 W 59/85

    Mängelbeseitigung; Umstrittene Art der Durchführung; Vollstreckungstitel;

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90
    Es hat sich jedoch der Gegenmeinung (OLG Düsseldorf, OLGZ 1976, 377; OLG Hamm WDR 1983, 850; OLG Stuttgart, BauR 1986, 490; OLG München NJW-RR 1988, 22) angeschlossen, wonach der Antrag des Vollstreckungsgläubigers auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme nicht konkreter sein muß als die Urteilsformel des Titels, aus dem er vollstrecken will.
  • RG, 08.02.1905 - V 36/05

    Immission; Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90
    a) Das Landgericht hat schon ausgeführt, daß nach einer Auffassung bei einem Titel, der den Schuldner - wie hier - allgemein verpflichtet "diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um beeinträchtigende Einwirkungen durch Geräusche und Gerüche aus der Gaststätte zu verhindern" im Vollstreckungsantrag die zur Erfüllung des Anspruchs erforderlichen Handlungen im einzelnen bezeichnen muß (vgl. RGZ 60, 120, 121; OLG Zweibrücken, OLGZ 1974, 317; OLG Frankfurt JurBüro 1976, 398; OLG Zweibrücken WDR 1983, 500; 88, 22; OLG Karlsruhe Justiz 1989, 156; Zöller/Stöber, 10. Aufl., § 887 Rdnr. 4).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.1973 - 3 W 100/73
    Auszug aus OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90
    a) Das Landgericht hat schon ausgeführt, daß nach einer Auffassung bei einem Titel, der den Schuldner - wie hier - allgemein verpflichtet "diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um beeinträchtigende Einwirkungen durch Geräusche und Gerüche aus der Gaststätte zu verhindern" im Vollstreckungsantrag die zur Erfüllung des Anspruchs erforderlichen Handlungen im einzelnen bezeichnen muß (vgl. RGZ 60, 120, 121; OLG Zweibrücken, OLGZ 1974, 317; OLG Frankfurt JurBüro 1976, 398; OLG Zweibrücken WDR 1983, 500; 88, 22; OLG Karlsruhe Justiz 1989, 156; Zöller/Stöber, 10. Aufl., § 887 Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 17.09.1974 - 2 W 83/74
    Auszug aus OLG Köln, 02.05.1990 - 2 W 61/90
    Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung geht das Wahlrecht entsprechend § 264 ZPO auf den Gläubiger über (vgl. Senat MDR 1975, 586), so daß der Gläubiger nunmehr berechtigt ist, seinerseits die erforderlichen und notwendigen Arbeiten ihrer Art nach auszuwählen.
  • BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94

    Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger

    Für die Entscheidung des vorliegenden Falles unerheblich ist ferner, ob Antrag und Beschluß gemäß § 887 ZPO die Art und Weise der geschuldeten Handlung offenlassen dürfen (so OLG Hamm MDR 1983, 850 u. OLGZ 1984, 254; OLG München MDR 1987, 945 [OLG München 02.07.1987 - 28 W 1163/87]; Stein/Jonas/Münzberg, § 887 Rdnr. 37) oder ob der Gläubiger sich hier festlegen muß (so RGZ 60, 120, 121; OLG Frankfurt JurBüro 1988, 259; OLG Köln NJW-RR 1990, 1087; MünchKomm-ZPO/Schilken, § 887 Rdnr. 9, 11; Zöller/Stöber, § 887 Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2022 - 26 W 19/21

    Verwirkung eines rechtskräftig ausgeurteilten Anspruchs wegen Untätigkeit

    Diese Sicht folgt dem Wechselspiel von einerseits Offenheit des Titels und andererseits der erforderlichen konkreten Umsetzung in der Vollstreckung und findet flankierend Bestätigung in dem in § 264 BGB niedergelegten Rechtsgedanken (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 02.05.1990 - 2 W 61/90 -, NJW-RR 1990, 1087; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.08.1998 - 2 W 6/98 -, NJW-RR 1999, 792, 792 f.).

    Nur so kann die Vertretbarkeit und Eignung zur Erfüllung überprüft und prozessökonomisch einem Streit über die Erforderlichkeit der vom Gläubiger zu veranlassenden Kosten in einer frühen Verfahrensstufe entgegengewirkt werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.05.1990 - 2 W 61/90 -, NJW-RR 1990, 1087; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.08.1998 - 2 W 6/98 -, NJW-RR 1999, 792).

  • OLG Frankfurt, 03.02.2022 - 26 W 14/21

    Anforderungen an den Vollstreckungsantrag zur Erwirkung einer vertretbaren

    Diese Sicht folgt dem Wechselspiel von einerseits Offenheit des Titels und andererseits der erforderlichen konkreten Umsetzung in der Vollstreckung und findet flankierend Bestätigung in dem in § 264 BGB niedergelegten Rechtsgedanken (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 02.05.1990 - 2 W 61/90 -, NJW-RR 1990, 1087; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.08.1998 - 2 W 6/98 -, NJW-RR 1999, 792, 792 f.).

    Nur so kann die Vertretbarkeit und Eignung zur Erfüllung überprüft und prozessökonomisch einem Streit über die Erforderlichkeit der vom Gläubiger zu veranlassenden Kosten in einer frühen Verfahrensstufe entgegengewirkt werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.05.1990 - 2 W 61/90 -, NJW-RR 1990, 1087; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.08.1998 - 2 W 6/98 -, NJW-RR 1999, 792).

  • OLG Köln, 30.12.2005 - 4 W 10/05

    Anbringung eines Sichtschutzes durch Bepflanzung als vertretbare Handlung

    Ist der Titel nur bestimmbar, muss in der Ersatzvornahmebefugnis der genaue Umfang der Ersatzvornahme entsprechend einem ordnungsgemäßen Antrag des Gläubigers festgelegt werden (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 1990, 1087 f.).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 26 W 19/21

    Zwangsvollstreckung: Verwirkung bei jahrelanger Untätigkeit?

    Diese Sicht folgt dem Wechselspiel von einerseits Offenheit des Titels und andererseits der erforderlichen konkreten Umsetzung in der Vollstreckung und findet flankierend Bestätigung in dem in § 264 BGB niedergelegten Rechtsgedanken (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 02.05.1990 - 2 W 61/90 -, NJW-RR 1990, 1087; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.08.1998 - 2 W 6/98 -, NJW-RR 1999, 792, 792 f.).

    Nur so kann die Vertretbarkeit und Eignung zur Erfüllung überprüft und prozessökonomisch einem Streit über die Erforderlichkeit der vom Gläubiger zu veranlassenden Kosten in einer frühen Verfahrensstufe entgegengewirkt werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.05.1990 - 2 W 61/90 -, NJW-RR 1990, 1087; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.08.1998 - 2 W 6/98 -, NJW-RR 1999, 792).

  • OLG Dresden, 08.10.2001 - 3 W 1411/01

    Vollstreckung von Handlungspflichten des Vermieters

    Selbst die Verpflichtung zur Ergreifung von Maßnahmen, die erforderlich sind, um beeinträchtigende Einwirkungen durch Geräusche und Gerüche aus einer Gaststätte zu verhindern, hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 02.05.1990 als vertretbare Handlung eingestuft (veröffentlich in: NJW-RR 1990, 1087).
  • OLG Köln, 12.09.2001 - 19 W 21/01

    Ermächtigung des Handelsvertreters, die Provisionsabrechnung durch

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (OLGR 1993, 30 f. und 1992, 278) die vermittelnde Meinung, dass der Schuldner mit dem Einwand der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nur gehört werden kann, wenn diese unstreitig oder durch Urkunden (i.S.v. § 775 Nr. 4 und 5 ZPO) belegt ist (ebenso OLG Köln - 1. Zivilsenat - OLGR 1998, 332; OLG Köln - 22. Zivilsenat -, MDR 1989, 271; OLG Köln - 2. Zivilsenat -, MDR 1988, 505 und NJW-RR 1990, 1087; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 281, 283; Storz, a.a.O. Rn 46, 70; ähnlich Walker, a.a.O. Rn 15).
  • OLG Koblenz, 01.06.2011 - 1 U 1299/10

    Grundstücksüberschwemmung: Nachbar kann Zustandstörer sein!

    Es bleibt ihm grundsätzlich überlassen, auf welchem Weg er die bevorstehende Eigentumsbeeinträchtigung abwendet (vgl. BGHZ 67, 2522, 253; NJW 2004, 1035; OLG Köln NJW-RR 1990, 1087; Palandt/Bassenge a.a.O. Rn. 51); erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung geht alsdann das Wahlrecht auf den Gläubiger über (§§ 887, 888 ZPO; vgl. Greger in: Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 253 Rn. 13c).
  • OLG Koblenz, 08.05.1998 - 5 W 290/98

    Genaue Bestimmung der Maßnahme bei begehrter Ermächtigung zur Ersatzmaßnahme

    Der von den Gläubigern in der Antragsschrift vom 13. Januar1998 formulierte Antrag stützt sich zu Recht auf die in Rechtsprechung und Literatur vertretene Meinung, wonach der Vollstreckungsgläubiger im Verfahren nach § 887 Abs. 1 ZPO die bestimmten Maßnahmen anzugeben hat, die er im Falle der Nichtvornahme durch den Schuldner als Ersatzvornahme zur Erreichung des ihm durch das Urteil zuerkannten Anspruchsvornehmen will (vgl OLG Köln NJW-RR 90, 1087 mit zahlreichenweiteren Nachweisen).
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