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   BGH, 19.09.1989 - XI ZR 103/88   

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https://dejure.org/1989,5172
BGH, 19.09.1989 - XI ZR 103/88 (https://dejure.org/1989,5172)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1989 - XI ZR 103/88 (https://dejure.org/1989,5172)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1989 - XI ZR 103/88 (https://dejure.org/1989,5172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechenschaftspflicht - Generalvollmacht - Erben - Erbfall - Tod des Erblassers - Übertragung der Rechte und Pflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 133, 157, 666, 667, § 1922 Abs. 1
    Erlöschen von Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabeansprüchen aufgrund Verfügung des Erblassers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 131
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85

    Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - XI ZR 103/88
    Daraus folgt, daß die Bekl. dem Erblasser als Auftraggeber Rechenschaft schuldig war (§ 666 BGB), wie in der Urkunde vom 1.11.1982 ausdrücklich hervorgehoben wurde, und im Streitfall den Verbleib oder den ordnungsgemäßen Verbrauch zu beweisen und sich gegebenenfalls zu entlasten hatte (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 445 = WM 1987, 79 (80) m. w. Nachw.; Steffen, in: RGRK, 12. Aufl., § 667 Rdnr. 31).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus BGH, 19.09.1989 - XI ZR 103/88
    Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 823 II BGB i. V. mit § 266 StGB), an deren Geltendmachung die Kl. nicht gehindert wären, für deren Voraussetzungen sie aber die Beweislast tragen (vgl. BGHZ 100, 190 (195) = NJW 1978, 2008 = LM § 823 (Be) BGB Nr. 29), haben die Kl. keinen Beweis angetreten .
  • BGH, 13.06.1995 - XI ZR 154/94

    Erstattungsansprüche einer Bank wegen der Auszahlung von Geldbeträgen

    Das folgt daraus, daß dem Beauftragten die Beweislast für die Auftragsausführung nicht nur dann obliegt, wenn er Aufwendungsersatzansprüche nach § 670 BGB geltend macht, sondern auch dann, wenn er Rückerstattungsansprüche des Auftraggebers nach § 667 BGB bestreitet (Senatsurteil vom 19. September 1989 - XI ZR 103/88 = WM 1989, 813, 814; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 336/89 = WM 1991, 514, 515; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 336/89

    Positive Vertragsverletzung - PVV - Schuldner - Verantwortungsbereich -

    führung des Auftrags zugewendeter Geldbetrag bestimmungsgemäß verwendet worden ist (BGH, NJW 1983, 626 (627) m. w. Nachw.; NJW-RR 1987, 963 = BGHRBGBB § 667 - Beweislast 1; vgl. auch NJW-RR 1990, 131 = WM 1989, 1813).
  • OLG Köln, 08.07.2015 - 11 U 135/14

    Rechte eines Erben bei unwiderruflicher Anordnung der Verwaltung des Nachlasses

    Soweit die Erblasserin, die unstreitig bis zum Tod uneingeschränkt zurechnungsfähig war, einen bis dahin schon fälligen, aber noch nicht erfüllten Abrechnungsanspruch nicht geltend gemacht haben sollte, ist davon auszugehen, dass sie ihn als höchstpersönliches, die Belange der späteren Erbengemeinschaft nicht berührendes Recht angesehen hat, das nicht auf die Erben übergehen sollte (dazu BGH NJW-RR 1990, 131; Sarres ZEV 2013, 312, 315).
  • LG Kleve, 29.12.2010 - 2 O 228/10

    Anspruch einer Erbengemeinschaft auf Rechnungslegung des Vermögensverwalters des

    Es ist auch - anders als in dem Fall, den der Bundesgerichtshof am 19.09.1989 entschieden hat (AZ: XI ZR 103/88, veröffentlicht in NJW-RR 1990, 131) - in der Vollmacht weder umfassend ausgeführt oder dargelegt, dass der Beklagte durch die Erben nicht kontrolliert werden sollte.
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