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   OLG Köln, 18.01.1990 - 1 U 68/89   

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https://dejure.org/1990,6281
OLG Köln, 18.01.1990 - 1 U 68/89 (https://dejure.org/1990,6281)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.1990 - 1 U 68/89 (https://dejure.org/1990,6281)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 1 U 68/89 (https://dejure.org/1990,6281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Aufrechnung gegen Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung; Anwendbarkeit des § 393 BGB auf vertragliche Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 829
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Ebenso wie für das Aufrechnungsverbot gegen den Täter eines Vorsatzdelikts anerkannt ist, dass es auch Folgeschäden wie Verzugszinsen (BGH, Urt. v. 18. November 2010 - IX ZR 67/10, z.V.b.) und Rechtsverfolgungskosten (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln NJW-RR 1990, 829 f; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2006 § 393 Rn. 22; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl. § 393 Rn. 3; vgl. auch BFHE 178, 532, 537) schützend umfasst, hat dies auch für die entsprechende Ausnahme von der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO zu gelten.
  • BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von

    Zu den Passivforderungen, die durch das Aufrechnungsverbot des § 393 BGB privilegiert werden, gehören auch Forderungen auf Erstattung von Folgeschäden eines vorsätzlichen Delikts wie etwa Kostenerstattungsansprüche bei der gerichtlichen Durchsetzung der Schadensersatzforderung sowie der Anspruch auf Verzugszinsen (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln NJW-RR 1990, 829 f; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2006, § 393 Rn. 22; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 393 Rn. 3; Erman/Wagner, BGB 12. Aufl., § 393 Rn. 2; vgl. auch BFHE 178, 532, 537).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08

    Amtshaftung: Aufrechnung gegen einen Anspruch wegen menschenunwürdiger

    Auch wenn in der Rechtssprechung angenommen wird, dass Ansprüche auf Erstattung von Folgeschäden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, wie etwa Kostenerstattungsansprüche aus der gerichtlichen Geltendmachung des Schadensersatzanspruches (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln, Urteil vom 18.01.1990 AZ: 1 U 68/89; Rüßmann in: Juris PK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 393 BGB, Rn. 7) dem Aufrechnungsverbot des § 393 BGB unterfallen, somit Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung darstellen, führt dies im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • LG Aachen, 05.06.2012 - 8 O 63/11

    Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Verbotene Eigenmacht kann zwar im Einzelfall auch ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung begründen und in einem solchen Fall wäre der erforderliche unmittelbare Zusammenhang mit einer unerlaubten Handlung gegeben (vgl. hierzu: OLG Köln, Urt. v. 18.01.1990, Az.: 1 U 68/89 - zitiert nach juris).
  • KG, 18.04.2011 - 10 U 164/10

    Speer gegen Springer: Etappensieg für Speer

    Zwar umfasst das Aufrechnungsverbot des § 393 ZPO auch Kostenerstattungsansprüche aus einem Unterlassungsurteil, sofern dieses Urteil auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Verurteilten beruht (OLG Köln, NJW-RR 1990, 829; Staudinger, Neubearb. 2006, § 393 BGB RNr. 22).
  • LG Düsseldorf, 16.12.2010 - 4a O 160/10

    Dreifach neigungsverstellbare Kopfstütze

    Das Aufrechnungsverbot des § 393 BGB erfasst auch Ansprüche auf Aufwendungsersatz, sofern der entstandene Aufwand auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht (Vgl. OLG Köln NJW-RR 1990, 829).
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