Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.1990 - 18 U 224/89   

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https://dejure.org/1990,1631
OLG Hamm, 13.09.1990 - 18 U 224/89 (https://dejure.org/1990,1631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.1990 - 18 U 224/89 (https://dejure.org/1990,1631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 1990 - 18 U 224/89 (https://dejure.org/1990,1631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann erlischt der Maklerlohn bei Rückabwicklung des Hauptvertrags? (IBR 1991, 203)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 249
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages

    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar darin denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln NJW-RR 1997, 693; OLG Celle NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 351; Schwerdtner, aaO, Rn. 473; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rn. 93).
  • OLG Jena, 09.08.2006 - 2 U 1153/05

    Rechtsmängelhaftung und Rücktrittsrecht

    Eine Ausnahme bildet aber ein Rücktritt, der auf ein Verschulden bei Vertragsschluss gestützt wird (OLG Hamm NJW-RR 1991, 249).
  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 18 U 72/13

    Rückforderung der für die Vermittlung eines Darlehensnehmers gezahlten Provision

    e)Ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht aus der von der Klägerin angesprochenen Entscheidung des Senats (Urt. v. 13.09.1990 - 18 U 224/89, NJW-RR 1991, 249) ableiten.
  • OLG Hamm, 22.11.1999 - 18 U 60/99

    Hauptvertrag; wirtschaftliche Gleichwertigkeit; Hauptvertrag, Aufhebung

    Nachträgliche Aufhebungen des Kaufvertrages berühren indes den Maklerhonoraranspruch grundsätzlich nicht; etwas anderes gilt nur dann, wenn die Aufhebung im Hinblick auf einen Anfechtungsgrund oder möglicherweise unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsabschluß erfolgt (vgl. Senat NJW-RR 1991, Seite 249).
  • OLG Köln, 13.02.1996 - 24 U 151/95

    Vernichtende Wirkung eines mit Rücksicht auf eine bestehende Anfechtungslage

    Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannten Gleichstellung von wirksamer Anfechtung und Aufhebung des Vertrages wegen eines bestehenden Anfechtungsgrundes (vgl. Palandt/Thomas, BGB, 54. Aufl., § 652 Rdnr. 26, Schwerdtner in Mü/Ko, BGB, 2. Aufl., § 652 Rdnr. 122, OLG Hamm NJW-RR 91, 249, OLG Karlsruhe AIZ A 137 Bl. 9 und OLG Braunschweig NJW 54, 1083), weil die Vertragsaufhebung bei gegebener Anfechtungslage lediglich den der Anfechtungsfolge entsprechenden Rechtszustand schafft.
  • OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 U 223/02

    Zum Courtageanspruch einer Maklerin bei vereinbarter Vertragsaufhebung durch die

    Für die Maklervergütung ist vielmehr allein maßgebend, daß der vermittelte oder nachgewiesene Vertrag wegen des "Makels der Anfechtbarkeit" von Anfang an an einer Unvollkommenheit leidet und daran wirtschaftlich auch scheitert, vergleichbar denjenigen Fallgestaltungen, in denen die Vertragsparteien den Hauptvertrag mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einverständlich wieder aufheben (s. hierzu OLG Köln, NJW-RR 1997, 693; OLG Celle, NJW-RR 1999, 128; OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 351; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 249 f.; Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rdnr. 93).
  • KG, 07.07.2003 - 10 U 61/02

    Maklerlohnanspruch: Auswirkungen von aufschiebenden und auflösenden Bedingungen,

    Bei dieser Sachlage kommt es für den Provisionsanspruches der Beklagten auf den Grund für die Vertragsaufhebung an, nämlich den auf den als sicher zu erwartenden Bedingungseintritt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1991, 249 für den Fall der Vertragsaufhebung wegen eines bestehenden Anfechtungsgrundes).
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