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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.10.1990 - 8 U 1458/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3145
OLG Nürnberg, 25.10.1990 - 8 U 1458/90 (https://dejure.org/1990,3145)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.10.1990 - 8 U 1458/90 (https://dejure.org/1990,3145)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Oktober 1990 - 8 U 1458/90 (https://dejure.org/1990,3145)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Grob fahrlässige Verursachung; Auswechseln einer Kassette; Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12; VVG § 61

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 360
  • NZV 1992, 193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 8 U 4033/04

    Unfall bei Bedienen des Autoradios

    Eine Sachlage, wie sie der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (NJW-RR 92, 360) zugrunde lag, nämlich dass der Versicherungsnehmer längerfristig - im dortigen Fall ca. 5 Sekunden - wegen der Bedienung seines Kassettenrekorders die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nicht aufwandte, hat die Beklagte im vorliegenden Fall gerade nicht nachgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    Ein Kraftfahrer, der unter den hier obwaltenden schwierigen äußeren Fahrbedingungen (Dunkelheit, Kurvenverlauf) und bei unverminderter Geschwindigkeit (ein Abbremsen bei Beginn des "Suchmanövers" trägt der Beklagte nicht vor und wurde im "Schadensformular" -GA 20- auch nicht behauptet) seine Aufmerksamkeit vollständig von der Fahrbahn ablenkt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt regelmäßig grob fahrlässig (vgl. Senat ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 157 und 1993, 221; OLG Köln NJW-RR 2001, 22; OLG Hamm ZfSch 2000, 347; NJW-RR 1990, 929 und VersR 1987, 353 = ZfSch 1987, 20; OLG Stuttgart VersR 1999, 1359; OLG Zweibrücken RuS 1999, 406; OLG Düsseldorf (4. ZS) Schaden-Praxis 1998, 121; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 360; LG Coburg Schaden-Praxis 2004, 241; LG Ansbach ZfSch 1990, 422).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05

    Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Bedienung des Autoradios während

    ZS) Schaden-Praxis 1998, 121; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 360; LG Coburg Schaden-Praxis 2004, 241; LG Ansbach ZfSch 1990, 422; in diesem Sinne auch OGH Wien, ZfSch 1994, 92 und 295 sowie VersR 1996, 87).
  • OLG Köln, 10.03.1998 - 9 U 184/97

    Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz

    So ist z. B. grobe Fahrlässigkeit bejaht worden, wenn der rauchende Autofahrer sich nach der heruntergefallenen Zigarette bückt und dabei z. B. das Steuer verreißt oder der Autofahrer durch die Suche nach einer heruntergefallenen Zigarette abgelenkt, zu spät erkennt, daß er bremsen muß (vgl. dazu OLG Karlsruhe VersR 1979, 758; OLG Düsseldorf NJW 1980, 2262; OLG Karlsruhe NJW 1992, 3246; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 360 ff; OLG Karlsruhe VersR 1993, 1096; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 1368 ff).
  • OLG Jena, 17.12.1997 - 4 U 805/97

    Bücken nach Gegenständen beim Autofahren als grob verkehrswidrige Handlungsweise;

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  • AG Menden, 21.09.2005 - 4 C 141/04

    Keine grob fahrlässige Unfallverursachung bei Griff nach Kaugummi auf

    Zur Abgrenzung vergleiche: OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1368; OLG Rostock, DAR 2004, 707; OLG Zweibrücken, RuS 1999, 406; OLG Stuttgart, RuS 1999, 56; OLG Nürnberg, NJW-RR 1992, 360; LG Köln, Schaden-Praxis 2001, 209 (grobe Fahrlässigkeit jeweils bejaht).
  • LG Hannover, 17.03.2010 - 6 O 138/08

    Sonnenblendung - Verkehrsunfall und Kaskoabrechnung

    Das OLG Nürnberg hat grobe Fahrlässigkeit bejaht zu Lasten eines Versicherungsnehmers, der bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h auf einer geraden Strecke wegen des Auswechselns einer Kassette auf die Gegenfahrbahn geraten war (NZV 1992, 193).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.04.1991 - 20 U 284/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8394
OLG Hamm, 26.04.1991 - 20 U 284/90 (https://dejure.org/1991,8394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.1991 - 20 U 284/90 (https://dejure.org/1991,8394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 1991 - 20 U 284/90 (https://dejure.org/1991,8394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Nr. 1
    Ablegen der Fahrzeugschlüssel auf der Theke einer Gaststätte L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 360
  • VersR 1992, 308
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05

    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen

    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG München, 24.11.1993 - 30 U 458/93

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

    Die Schadenswahrscheinlichkeit muß offenkundig so groß sein, daß es ohne weiteres nahelag, zur Vermeidung des Versicherungsfalles ein anderes Verhalten als das tatsächlich geübte in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Hamm, r+s 1991, 331), außerdem muß der Eintritt des Versicherungsfalles mit einem Aufwand an Kosten und Unbequemlichkeiten zu vermeiden gewesen sein, den eine nicht versicherte Person angesichts der Schadensgefahr normalerweise ohne weiteres in Kauf genommen hätte (BGH VersR 1984, 25).

    Zutreffend hat die Beklagte auf eine Fülle von Entscheidungen hingewiesen, die das vom Kläger gezeigte verhalten als grob fahrlässig im Sinne des § 61 VVG dargestellt haben (vgl. nur OLG Hamm r+s 1991, 331; OLG Koblenz, ZfS 1990, 313; LG Köln, ZfS 19909 61 f.; OLG Stuttgart, r+s 1991 258 f.).

  • OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18

    Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl

    Als grob fahrlässig ist ein den Eintritt des Versicherungsfalls förderndes Verhalten dann zu werten, wenn sich schon bei einfachen und naheliegenden Überlegungen die erhöhte Schadenwahrscheinlichkeit und die Notwendigkeit, ein anderes als das geübte Verhalten in Betracht zu ziehen, aufdrängt (OLG Hamm, Urteil vom 26. April 1991 - 20 U 284/90 -, juris).
  • OLG Hamm, 06.10.2000 - 20 U 87/00

    Leitungswasserschaden - Entschädigung durch die Hausratsversicherung

    Die Schadenswahrscheinlichkeit muß dabei so groß sein, daß es ohne weiteres nahe lag, zur Vermeidung des Schadensfalls ein zumutbares anderes Verhalten als das tatsächlich geübte in Betracht zu ziehen (BGH, VersR 1984, 25; Senat, r+s 1991, 331).
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