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   OLG Köln, 04.06.1993 - 2 W 65/93   

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https://dejure.org/1993,2386
OLG Köln, 04.06.1993 - 2 W 65/93 (https://dejure.org/1993,2386)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.06.1993 - 2 W 65/93 (https://dejure.org/1993,2386)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 1993 - 2 W 65/93 (https://dejure.org/1993,2386)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1156
  • FamRZ 1994, 53
  • Rpfleger 1994, 33
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.1993 - 2 W 65/93
    Der notwendige Unterhalt in diesem Sinne kann mit dem Existenzminimum, dessen Höhe sich aus dem Vergleich mit den dem Schuldner zustehenden Sozialhilfesätzen ergibt, angesetzt werden (BVerfG FamRZ 1990, 955 = NJW 1990, 2869; FamRZ 1993, 285).

    - Der Senat setzt nunmehr 20 % als Zuschlag an, da dieser Wert der Schätzung der Bundesregierung ab 1986 entspricht (vgl. BVerfG FamRZ 1993, 285 (286) -.

  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.1993 - 2 W 65/93
    Der Ansatz des Landgerichts mit 50 % ist übersetzt, vgl. Nachweise Senat FamRZ 1992, 854.
  • OLG Köln, 10.06.1992 - 2 W 56/92

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen; Änderung des unpfändbaren Betrages unter

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.1993 - 2 W 65/93
    Auf diese Rechtslage hat der Senat in mehreren veröffentlichten Entscheidungen hingewiesen und verweist daher zur näheren Begründung auf sie (Senat FamRZ 1992, 845; Senat FamRZ 1993, 584).
  • OLG Köln, 11.03.1992 - 2 W 16/92

    Pfändungsfreigrenze; Erhöhung; Pfändung; Teilaufhebung; Abändernde

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.1993 - 2 W 65/93
    Auf diese Rechtslage hat der Senat in mehreren veröffentlichten Entscheidungen hingewiesen und verweist daher zur näheren Begründung auf sie (Senat FamRZ 1992, 845; Senat FamRZ 1993, 584).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus OLG Köln, 04.06.1993 - 2 W 65/93
    Der notwendige Unterhalt in diesem Sinne kann mit dem Existenzminimum, dessen Höhe sich aus dem Vergleich mit den dem Schuldner zustehenden Sozialhilfesätzen ergibt, angesetzt werden (BVerfG FamRZ 1990, 955 = NJW 1990, 2869; FamRZ 1993, 285).
  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 273/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Pfändung wegen mehr als ein Jahr rückständiger

    Die Meinung, der Gläubiger habe darzulegen und zu beweisen, daß der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen habe (OLG Köln NJW-RR 1993, 1156, 1157), ist ebenso wie die überwiegend vertretene Auffassung, der Gläubiger habe bei Antragstellung die Privilegierung der überjährigen Rückstände darzulegen, der Schuldner trage jedoch im Erinnerungsverfahren die Beweislast dafür, daß er sich seiner Zahlungspflicht nicht absichtlich entzogen habe (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 220, 221; Musielak/Becker, ZPO 4. Aufl. § 850d Rn. 12; Stöber, Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 1090), mit Wortlaut und Systematik der Vorschrift nicht vereinbar.
  • OLG Karlsruhe, 03.11.1994 - 2 UF 121/94

    Geltendmachung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen

    Im Rahmen der Gewährung der das Existenzminimum sichernden Hilfe zum Lebensunterhalt sind insbesondere zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1994, 53, 54; Schellhorn/Schellhorn, FamRZ 1993, 266; Münder, NJW 1994, 496):.
  • OLG Hamburg, 07.04.1995 - 12 UF 57/94

    Begrenzung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit im

    Als Zuschlag für einmalige Leistungen nach § 21 BSHG werden von den Gerichten 20 - 25 % angesetzt (vgl. z.B. OVG Münster, NJW 1988, 2405: 25 %; OLG Köln, FamRZ 1994, 53 - OLG Hamburg, NJW 1993, 2187 : 20 %; vgl. ferner die in BT-Drucks. 12/6963, S. 8 f. zu § 115 ZPO mitgeteilten statistischen Erhebungen).
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