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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92   

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https://dejure.org/1992,3288
OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92 (https://dejure.org/1992,3288)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.12.1992 - 5 W 120/92 (https://dejure.org/1992,3288)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 5 W 120/92 (https://dejure.org/1992,3288)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 581
  • FamRZ 1993, 854
  • Rpfleger 1993, 286
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87

    Testamentsauslegung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92
    Dessen Auslegung bindet das Rechtsbeschwerdegericht solange, als sie nach hinreichender Erforschung des maßgeblichen Sachverhaltes, § 12 FGG, nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testamentes nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, § 25 FGG (vgl. Keidel/Kunze/Winkel, FGG, 12.Aufl., § 27, Rn. 48; BayObLG NJW 1988, 2742; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 9).

    Unerheblich ist daher auch die von der Rechtsbeschwerde angesprochene Möglichkeit einer Zweckauflage im Sinne der §§ 1940, 2193 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLG, NJW 1988, 2742 zu der letztwilligen Verfügung: Das Vermögen "solle den Tieren zugute kommen").

  • OLG Karlsruhe, 28.04.1987 - 11 W 152/86

    Auslegungsfähigkeit von Testamenten bei Eindeutigkeit des Wortlautes;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92
    Dessen Auslegung bindet das Rechtsbeschwerdegericht solange, als sie nach hinreichender Erforschung des maßgeblichen Sachverhaltes, § 12 FGG, nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testamentes nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, § 25 FGG (vgl. Keidel/Kunze/Winkel, FGG, 12.Aufl., § 27, Rn. 48; BayObLG NJW 1988, 2742; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 9).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92
    Die Auslegung von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen und damit auch von letztwilligen Verfügungen obliegt in erster Linie dem Tatrichter (BGHZ 86, 41, 45).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Aber auch dann, wenn man diese Begrenzung nicht vornehmen will (so im Ergebnis u.a. der von Beschwerde in Bezug genommene Beschluss des OLG Oldenburg vom 15.12.1992, Az. 5 W 120/92, zitiert nach juris, für den Fall einer testamentarischen Vermögenszuweisung an "den Tierschutz", die nach dortiger Entscheidung eine Erbeinsetzung des örtlichen Tierschutzvereins beinhalten könne), sind einer entsprechenden erweiternden Anwendung von § 2072 BGB bzw. dessen zu Grunde liegenden allgemeinen Rechtsgedankens Grenzen gesetzt.

    Soweit sich die Beschwerde zur Begründung ihrer Erbeinsetzung im Übrigen besonders auf die im Schreiben des Beteiligten zu 4) an das Nachlassgericht vom 09.04.2015 dargelegte Entscheidung des OLG Oldenburg vom 15.12.1992 (a.a.O.) beruft, verhilft ihr auch dies nicht zum Erfolg.

  • OLG Oldenburg, 15.12.1997 - 5 W 245/97

    Testierwille nach der Reihenfolge des Todes bei gemeinschaftlichen Testamenten;

    Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist darüberhinaus stets zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen Ehegatten entspricht (BayObLGZ 1981, 79; BayOblG FamRZ 1996, 1037; Beschluss des Senats vom 15.12.1992 FamRZ 1993, 854).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92   

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https://dejure.org/1992,3932
BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,3932)
BayObLG, Entscheidung vom 10.12.1992 - 1Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,3932)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 1Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,3932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Übermittlung eines Schriftsatzes durch das Gericht; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Regeln zur Auslegung der letztwilligen Verfügung; Zuwendung im Wege des Vorausvermächtnisses; Festsetzung des Geschäftswerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 133, 2087
    Testamentsauslegung, "die Bedachten sollen die Vermögensverhältnisse regeln, Schulden begleichen und das restliche Vermögen aufteilen"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 581
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92
    Dies unterliegt als Rechtsfrage der Nachprüfung des Gerichts der weiteren Beschwerde (BayObLGZ 1991, 173/176 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 27.08.1985 - BReg. 1 Z 20/85
    Auszug aus BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92
    Desgleichen spricht es im allgemeinen für eine Erbeinsetzung, wenn der Bedachte den Nachlass zu regulieren und die Nachlassschulden zu tilgen hat (BayObLG FamRZ 1986, 604/605 und 728/731).
  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92
    Ob das nach Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Restvermögen wirtschaftlich noch ins Gewicht fiel, ist für die Frage de r Erbeinsetzung ohne Bedeutung (BayObLG FamRZ 1986, 728/731; Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 3).
  • BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 1a Z 69/88
    Auszug aus BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92
    Es kann dahinstehen, ob aus Gründen des rechtlichen Gehörs die Übermittlung dieses Schriftsatzes, der keinen entscheidungserheblichen Tatsachenvortrag enthielt, an den Beteiligten zu 2) geboten war, bevor das Beschwerdegericht dem Rechtsmittel der Beteiligten zu 1) stattgab (vgl. BayObLGZ 1988, 356/358 f.; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 137).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92
    cc) Da der Sachverhalt keine weiteren Ermittlungen erfordert, kann der Senat die Testamentsauslegung nunmehr selbst vornehmen (BayObLGZ 1982, 159/164; Jansen § 27 Rn. 45).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß insoweit die Vorstellungen maßgeblich sind, die die testierenden Ehegatten im Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags über die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatten (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und NJW-RR 1993, 581/582).

    (6) Im übrigen hängt die Stellung als Erbe nicht begriffsnotwendig davon ab, ob ihm nach Erfüllung der Nachlaßverbindlichkeiten noch ein mehr oder weniger großer Vorteil aus der Erbschaft verbleibt (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 581 /582; Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 3).

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Denn die Zuwendung eines Vermögensgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn dieser die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, daß anzunehmen ist, der Erblasser habe im wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlaß erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299 und BayObLG NJW-RR 1993, 581 ).

    Deshalb können Änderungen in der Vermögenszusammensetzung oder Wertverschiebungen, die der Erblasser bereits bei Testamentserrichtung in seine Überlegungen einbezogen hat, berücksichtigt werden (BayObLGZ 1958, 248/251 und BayObLG NJW-RR 1993, 581/582).

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04

    Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem

    (2) Das Landgericht hat bei der Beantwortung dieser Frage zutreffend die Vorstellungen der Erblasserin berücksichtigt, die sich auf die weitere Entwicklung ihres Vermögens und die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses bezogen haben (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 581; FamRZ 1995, 246/248).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 21 W 85/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Denn die Zuwendung eines Vermögensgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn dieser die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, dass anzunehmen ist, der Erblasser habe im Wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlass erblickt (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 581 [BayObLG 10.12.1992 - 1 Z BR 45/92] ).
  • BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 119/92

    Gemeinschaftliches Testament; Wirksame Testamentsunterschrift; Räumliche

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