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   BGH, 24.03.1993 - IV ZR 291/91   

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https://dejure.org/1993,2921
BGH, 24.03.1993 - IV ZR 291/91 (https://dejure.org/1993,2921)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1993 - IV ZR 291/91 (https://dejure.org/1993,2921)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1993 - IV ZR 291/91 (https://dejure.org/1993,2921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Maßgeblichkeit des Verkaufswerts bei Berechnung des Pflichtteils

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung eines Berufungsgericht an ein von einem Revisionsgericht aufgehobenen und zurückverwiesenen Urteil - Berechnung des Pflichtteilsanspruchs einer Ehefrau nach Erbfall bezüglich eines Grundstückswertes bei Tausch des Grundstückes nach Erbfall

  • gaius.legal

    Maßgeblichkeit des Verkaufswerts bei Berechnung des Pflichtteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2311 Abs. 1 Satz 1
    Berechnung des Pflichtteils bei Veräußerung eines Grundstücks nach dem Erbfall

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 834
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 52/90

    Pflichtteilsberechnung bei Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - IV ZR 291/91
    (Klarstellung zu BGH, NJW-RR 1991, 900 = WM 1991, 1352).

    Auf die dagegen gerichtete Revision hat der erkennende Senat das erste Berufungsurteil aufgehoben (Urteil vom 13.03.1991 - IV ZR 52/90 - WM 1991, 1352).

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - IV ZR 291/91
    Die Beklagten haben Gelegenheit, vor dem Berufungsgericht dazu vorzutragen, auf dem Grundbesitz habe eine latente Steuerlast (§§ 14, 16 EStG) gelegen, die dessen Wert um 800.000,00 DM gemindert habe (vgl. dazu z.B. BGHZ 98, 382, 389 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 143/85]; Urteil vom 24.10.1990 - XII ZR 101/89 - LM BGB § 1375 Nr. 13 Bl. 7 unter 9).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - IV ZR 291/91
    Die Beklagten haben Gelegenheit, vor dem Berufungsgericht dazu vorzutragen, auf dem Grundbesitz habe eine latente Steuerlast (§§ 14, 16 EStG) gelegen, die dessen Wert um 800.000,00 DM gemindert habe (vgl. dazu z.B. BGHZ 98, 382, 389 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 143/85]; Urteil vom 24.10.1990 - XII ZR 101/89 - LM BGB § 1375 Nr. 13 Bl. 7 unter 9).
  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Da derartige Schätzungen mit Unsicherheiten verbunden sind, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass sich die Bewertung von Nachlassgegenständen, die bald nach dem Erbfall veräußert worden sind, von außergewöhnlichen Verhältnissen abgesehen, grundsätzlich an dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis orientieren muss (Senatsurteile vom 14. Oktober 1992 und 13. März 1991 aaO; vom 24. März 1993 - IV ZR 291/91, NJW-RR 1993, 834 unter 2; vom 17. März 1982 - IVa ZR 27/81, NJW 1982, 2497).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 5 UF 71/14

    Höhe des Zugewinnausgleichsanspruchs; Bewertung von Vermögensgegenständen;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertung von Nachlassgegenständen muss sich die Bewertung von Nachlassgegenständen, die bald nach dem Erbfall veräußert worden sind, von außergewöhnlichen Verhältnissen abgesehen grundsätzlich an dem tatsächlich erzielten Kaufpreis orientieren, da Schätzungen des Verkaufswerts im Zeitpunkt des Erbfalls mit Unsicherheiten verbunden sind (vgl. BGH FamRZ 2011, 214; NJW-RR 1993, 834; NJW-RR 1993, 131; NJW 1982, 2497).
  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Die Bindungswirkung des § 565 Abs. 2 ZPO, die auch für das Revisionsgericht gilt, wenn die Sache nach Aufhebung des Berufungsurteils erneut in die Revisionsinstanz gelangt (RGZ 94, 11, 13; 124, 164, 166; 149, 157, 163 f; BGHZ 25, 200, 204), erfaßt lediglich diejenige rechtliche Beurteilung, auf der die Aufhebung beruht (BGH, Urt. v. 23. Juni 1992 - XI ZR 227/91, NJW 1992, 2831, 2832; v. 24. März 1993 - IV ZR 291/91, BGHR ZPO § 565 Abs. 2 Bindungswirkung 3).
  • LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19

    Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum,

    Dieser Wert ist zwar gemäß § 2311 Abs. 2 BGB durch Schätzung zu ermitteln, soweit dies erforderlich ist; ist die Sache jedoch zeitnah nach dem Erbfall veräußert worden und sind keine Umstände vorgetragen, die Zweifel daran begründen, dass der tatsächlich erzielte Verkaufserlös dem am Markt zu erzielenden Preis entspricht, so ist allein dieser Wert bei der Pflichtteilsberechnung maßgeblich, ohne dass es darauf ankommt, ob dieser Preis über oder unter einem von einem Sachverständigen ermittelten Schätzwert liegt (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - IV ZR 124/09; BGH, NJW-RR 1993, 834; BGH, NJW-RR 1993, 343ff.; BGH, NJW-RR 1991, 900f.; BGH, NJW 1972, 1269ff.).
  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 20 W 4/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des

    Diese Entscheidung ist jedoch - wie weitere vergleichbare Entscheidungen (etwa BGH, NJW-RR 1991, 900 - Tz. 10 [juris]; BGH, NJW-RR 1993, 834 - Tz. 8 ff. [juris]; BGH, NJW 2011, 1004 - Tz. 5 [juris]) - zu Grundstücken ergangen, deren Wertermittlung gegenüber derjenigen von Unternehmen, welche von weitaus mehr Determinanten abhängt, grundlegende Unterschiede aufweist, weil das Bewertungsobjekt aus einer Vielzahl einzelner Vermögensgegenstände besteht, deren Zusammensetzung sich laufend ändert.
  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09

    Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außenstehenden Aktionärs bei

    Diese Entscheidung ist jedoch - wie weitere vergleichbare Entscheidungen (BGH, NJW 2011, 1004; NJW-RR 1993, 834; NJW-RR 1991, 900) - zu Grundstücken ergangen.
  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 7/09

    Barabfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-out: Berücksichtigung des

    Diese Entscheidung ist jedoch - wie weitere vergleichbare Entscheidungen (BGH, NJW 2011, 1004; NJW-RR 1993, 834; NJW-RR 1991, 900) - zu Grundstücken ergangen.
  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 126/94

    Zusicherung der Echtheit im Kunsthandel

    § 565 Abs. 2 ZPO bindet das Berufungsgericht nur an die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, d.h. auf der die Aufhebung des Berufungsurteils beruht (z.B. BGH, Urteil vom 24. März 1993 - IV ZR 291/91 = NJW-RR 1993, 834 [BGH 24.03.1993 - IV ZR 291/91] = BGHR ZPO § 565 Abs. 2 Bindungswirkung 3).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2008 - 13 U 112/06

    Pflichtteilsrecht: Sofortige Anerkennung des Auskunfts- und Nachweisanspruchs des

    Im Übrigen gibt es keinen Grund, den Pflichtteilsberechtigten von dem Vorteil auszuschließen, der durch einen tatsächlich erfolgten Verkauf dem Grundstückserben zugefallen ist (BGH WM 1991, 1352, 1353; NJW-RR 1993, 834).
  • LG Köln, 06.04.2016 - 4 O 118/03

    Berechnung des Pflichtteilsanspruchs durch den Bestand und Wert des Nachlasses

    Der 4. Senat des BGH geht jedoch aufgrund der mit Wertschätzungen verbundenen Unsicherheiten in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Bewertung von Nachlassgegenständen, die bald nach dem Erbfall veräußert worden sind, von außergewöhnlichen Verhältnissen abgesehen, sich grundsätzlich an dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis orientieren muss (BGH NJW-RR 1993, 834; BGH NJW 1982, 2497; BGH - Az. IV ZR 124/09).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 88/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens;

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 56/99

    Zurückverweisung - Aufhebung - Rechtsmittel - Aufklärungspflicht -

  • LG Paderborn, 07.10.2016 - 2 O 220/15

    Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche - landwirtschaftliche Flächen

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