Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.05.1993 - 20 W 435/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Wechselzahlungsauftrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsmittel gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Titel
Verfahrensgang
- LG Hanau - 7 O 1229/92
- OLG Frankfurt, 25.05.1993 - 20 W 435/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 958
- BB 1993, 676
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04
Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung eines dänischen …
Anders wäre dies ggf. dann zu beurteilen, wenn es sich um eine anderweitige Exequaturentscheidung in Beschlussform handeln würde (vgl. Senat OLGZ 1994, 103; OLG Rostock OLGR 1999, 108;… Schlosser, a.a.O., Art. 43 EuGVVO Rz. 2). - OLG Düsseldorf, 22.12.2006 - 3 W 196/06
Zuständiges Gericht für Vollstreckung eines in Österreich geschlossenen …
Unabhängig von der Frage, ob über den Antrag des Gläubigers hier auf der Grundlage des AVAG / EuGVÜ entschieden werden durfte, ist - nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz (…vgl. Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., 30 vor § 511) - jedenfalls das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidung entspricht (vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 958). - OLG Hamm, 25.07.2003 - 29 W 30/02
Vollstreckung eines auf DDR-Mark lautenden Titels
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.09.1992 - 3 W 106/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 958
- GRUR 1993, 778
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamburg, 05.06.2008 - 3 U 248/07 Hierfür ist es nicht ausreichend, dass der Vertreter in einer Vorkorrespondenz für die Partei aufgetreten ist, denn einer vorgerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts ist das Bestehen einer Prozessvollmacht für einen etwaigen künftigen Rechtsstreit nicht ohne weiteres zu entnehmen (BGH MDR 1981, 126; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 958; OLG Frankfurt JurBüro 1987, 1832).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bevollmächtigte in seinem Legitimationsschreiben oder später eindeutig zu erkennen gibt, dass die ihm erteilte Vollmacht auch die Vertretung in einem zukünftigen gerichtlichen Verfahren umfasst (OLG Frankfurt JurBüro 1987, 1832; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 79, 81; OLG Hamburg GRUR 1998, 175) bzw. wenn er ausdrücklich oder durch eindeutiges schlüssiges Verhalten zu erkennen gibt, dass ihm auch die einstweilige Verfügung zugestellt werden könne (OLG Hamburg NJW-RR 1993, 958, 959;… Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rn. 529).
Die bloße Führung der Vorkorrespondenz auf die Abmahnung hin im Auftrage der Partei reicht dafür nicht aus (OLG Hamburg NJW-RR 1993, 958, 959).
- LG Hamburg, 07.02.2000 - 312 O 564/99 Hierfür ist es nicht ausreichend, daß der Vertreter in einer Vorkorrespondenz für die Partei aufgetreten ist, denn einer vorgerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts ist das Bestehen einer Prozeßvollmacht für einen etwaigen künftigen Rechtsstreit nicht ohne weiteres zu entnehmen (BGH MDR 81, 126; HansOLG NJW-RR 93, 958; OLG Frankfurt JurBüro 87, 1832).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bevollmächtigte in seinem Legitimationsschreiben oder später eindeutig zu erkennen gibt, daß die ihm erteilte Vollmacht auch die Vertretung in einem zukünftigen gerichtlichen Verfahren umfaßt (OLG Frankfurt JurBüro 87, 1832; OLG Düsseldorf GRUR 84, 79, 81) bzw. wenn er ausdrücklich oder durch eindeutiges schlüssiges Verhalten zu erkennen gibt, daß ihm auch die einstweilige Verfügung zugestellt werden könne (HansOLG NJW-RR 93, 958, 959).
Die bloße Führung der Vorkorrespondenz auf die Abmahnung hin im Auftrage der Partei reicht dafür nicht aus (HansOLG NJW-RR 93, 958, 959).
- OLG Bamberg, 27.09.2000 - 3 W 89/00
Zustellungsbevollmächtigung des vorgerichtlich tätigen Verfahrensbevollmächtigten
§ 176 ZPO hätte nur eingreifen können, wenn die Antragsgegnerin hinreichend deutlich gemacht hätte, dass die Bevollmächtigung ihrer Rechtsanwälte das gesamte Verfahren einschließlich des gerichtlichen Teils umfassen sollte (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 958; BGH, LM § 176 ZPO , Nr. 13; BGHZ 61, 308, 310 f.;… Zöller-Stöber, ZPO , 21. Aufl., § 176 Rdn. 3). - LG Berlin, 09.09.2004 - 27 O 397/04 (Ebenso OLG Hamburg NJW-RR 1993, 958 f.; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1086, 1088.).
- LG Hamburg, 01.11.2007 - 327 O 558/07 Nur so brauchte die Antragstellerin die Bestellung auch zu verstehen (vgl. HansOLG NJW-RR 1993, 958 f.).