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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.05.1993 - 20 W 435/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6037
OLG Frankfurt, 25.05.1993 - 20 W 435/92 (https://dejure.org/1993,6037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.1993 - 20 W 435/92 (https://dejure.org/1993,6037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 20 W 435/92 (https://dejure.org/1993,6037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Wechselzahlungsauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsmittel gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Titel

Verfahrensgang

  • LG Hanau - 7 O 1229/92
  • OLG Frankfurt, 25.05.1993 - 20 W 435/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 958
  • BB 1993, 676
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung eines dänischen

    Anders wäre dies ggf. dann zu beurteilen, wenn es sich um eine anderweitige Exequaturentscheidung in Beschlussform handeln würde (vgl. Senat OLGZ 1994, 103; OLG Rostock OLGR 1999, 108; Schlosser, a.a.O., Art. 43 EuGVVO Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2006 - 3 W 196/06

    Zuständiges Gericht für Vollstreckung eines in Österreich geschlossenen

    Unabhängig von der Frage, ob über den Antrag des Gläubigers hier auf der Grundlage des AVAG / EuGVÜ entschieden werden durfte, ist - nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz (vgl. Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., 30 vor § 511) - jedenfalls das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidung entspricht (vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 958).
  • OLG Hamm, 25.07.2003 - 29 W 30/02

    Vollstreckung eines auf DDR-Mark lautenden Titels

    Zwar werden ausländischer Urteile, die auf eine Fremdwährung lauten, grundsätzlich ohne Umrechnung in DM, heute Euro, für vollstreckbar erklärt (Zöller/Geimer, § 722 Rz. 36a; Bachmann, Fremdwährungsschulden in der Zwangsvollstreckung, 1994, S. 35 f; OLG Frankfurt, RIW 1993, 676, 677).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.09.1992 - 3 W 106/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8541
OLG Hamburg, 23.09.1992 - 3 W 106/92 (https://dejure.org/1992,8541)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.09.1992 - 3 W 106/92 (https://dejure.org/1992,8541)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. September 1992 - 3 W 106/92 (https://dejure.org/1992,8541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 958
  • GRUR 1993, 778
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 05.06.2008 - 3 U 248/07
    Hierfür ist es nicht ausreichend, dass der Vertreter in einer Vorkorrespondenz für die Partei aufgetreten ist, denn einer vorgerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts ist das Bestehen einer Prozessvollmacht für einen etwaigen künftigen Rechtsstreit nicht ohne weiteres zu entnehmen (BGH MDR 1981, 126; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 958; OLG Frankfurt JurBüro 1987, 1832).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bevollmächtigte in seinem Legitimationsschreiben oder später eindeutig zu erkennen gibt, dass die ihm erteilte Vollmacht auch die Vertretung in einem zukünftigen gerichtlichen Verfahren umfasst (OLG Frankfurt JurBüro 1987, 1832; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 79, 81; OLG Hamburg GRUR 1998, 175) bzw. wenn er ausdrücklich oder durch eindeutiges schlüssiges Verhalten zu erkennen gibt, dass ihm auch die einstweilige Verfügung zugestellt werden könne (OLG Hamburg NJW-RR 1993, 958, 959; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rn. 529).

    Die bloße Führung der Vorkorrespondenz auf die Abmahnung hin im Auftrage der Partei reicht dafür nicht aus (OLG Hamburg NJW-RR 1993, 958, 959).

  • LG Hamburg, 07.02.2000 - 312 O 564/99
    Hierfür ist es nicht ausreichend, daß der Vertreter in einer Vorkorrespondenz für die Partei aufgetreten ist, denn einer vorgerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts ist das Bestehen einer Prozeßvollmacht für einen etwaigen künftigen Rechtsstreit nicht ohne weiteres zu entnehmen (BGH MDR 81, 126; HansOLG NJW-RR 93, 958; OLG Frankfurt JurBüro 87, 1832).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bevollmächtigte in seinem Legitimationsschreiben oder später eindeutig zu erkennen gibt, daß die ihm erteilte Vollmacht auch die Vertretung in einem zukünftigen gerichtlichen Verfahren umfaßt (OLG Frankfurt JurBüro 87, 1832; OLG Düsseldorf GRUR 84, 79, 81) bzw. wenn er ausdrücklich oder durch eindeutiges schlüssiges Verhalten zu erkennen gibt, daß ihm auch die einstweilige Verfügung zugestellt werden könne (HansOLG NJW-RR 93, 958, 959).

    Die bloße Führung der Vorkorrespondenz auf die Abmahnung hin im Auftrage der Partei reicht dafür nicht aus (HansOLG NJW-RR 93, 958, 959).

  • OLG Bamberg, 27.09.2000 - 3 W 89/00

    Zustellungsbevollmächtigung des vorgerichtlich tätigen Verfahrensbevollmächtigten

    § 176 ZPO hätte nur eingreifen können, wenn die Antragsgegnerin hinreichend deutlich gemacht hätte, dass die Bevollmächtigung ihrer Rechtsanwälte das gesamte Verfahren einschließlich des gerichtlichen Teils umfassen sollte (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 958; BGH, LM § 176 ZPO , Nr. 13; BGHZ 61, 308, 310 f.; Zöller-Stöber, ZPO , 21. Aufl., § 176 Rdn. 3).
  • LG Berlin, 09.09.2004 - 27 O 397/04
    (Ebenso OLG Hamburg NJW-RR 1993, 958 f.; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1086, 1088.).
  • LG Hamburg, 01.11.2007 - 327 O 558/07
    Nur so brauchte die Antragstellerin die Bestellung auch zu verstehen (vgl. HansOLG NJW-RR 1993, 958 f.).
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