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Rechtsprechung
   OLG München, 25.03.1994 - 10 U 4856/93   

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https://dejure.org/1994,5858
OLG München, 25.03.1994 - 10 U 4856/93 (https://dejure.org/1994,5858)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.1994 - 10 U 4856/93 (https://dejure.org/1994,5858)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 1994 - 10 U 4856/93 (https://dejure.org/1994,5858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für Schäden auf einer Postbeförderungsfahrt mit einem Dienstfahrzeug; Hoheitliche Tätigkeit eines Postbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines am Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit einem Omnibus; Haftung eines Bediensteten der Post

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1442
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 08.03.2022 - VI ZR 1308/20

    Vorrang der auf der Straße fahrenden Fahrzeuge gegenüber dem vom rechten

    Im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO ist "anderer Verkehrsteilnehmer" aber nur ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs, also nicht der vom Fahrbahnrand An- und in den fließenden Verkehr Einfahrende (vgl. KG, NZV 2004, 632, 633, juris Rn. 13; KG, NZV 2006, 369, 370, juris Rn. 25; KG, NZV 2008, 413, 414, juris Rn. 8; KG, NJW-RR 2011, 26, 27, juris Rn. 14; OLG München, NJW-RR 1994, 1442, 1443, juris Rn. 5; OLG München, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 10 U 2926/10, juris Rn. 5; OLG Naumburg, NJW-RR 2013, 737, juris Rn. 20; AG Hamburg, SVR 2021, 182, 183, juris Rn. 21 ff.; Haarmann, DAR 1987, 139, 145; ders., VersR 1986, 666, 667; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 7 StVO Rn. 17; Grabow in BeckOK Straßenverkehrsrecht, 14. Ed. 15.01.2022, § 7 StVO Rn. 51 f.; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., § 7 StVO Rn. 22; Quarch in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 7 StVO Rn. 7b; Feskorn in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 7 StVO Rn. 35; Schröder in Bachmeier/Müller/Rebler, Verkehrsrecht, 3. Aufl., § 7 StVO Rn. 8; a.A. OLG Köln, VersR 1986, 666, juris Rn. 27).
  • KG, 15.08.2007 - 12 U 202/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des vom Fahrbahnrand Anfahrenden bei Kollision

    Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahren vom Fahrbahnrand zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, das nach rechts den Fahrstreifen wechselt, ohne den Anfahrenden rechtzeitig erkennen zu können, so haftet der Anfahrende allein, denn der Schutzzweck des § 7 Abs. 5 StVO dient nicht dem ruhenden Verkehr oder dem vom Fahrbahnrand Anfahrenden (Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - DAR 2004, 387= NZV 2004, 632; OLG München, Urteil vom 25. März 1994 - 10 U 4856/93 - NJW-RR 1994, 1442).
  • OLG Köln, 07.03.2003 - 19 U 118/02

    PKW-Unfall: Haftungsverteilung bei Wechsel des Fahrstreifens bei stehendem

    Die Vorschrift soll nur den fließenden Verkehr vor unbedachten und daher besonders gefährlichen Fahrstreifenwechseln schützen (OLG München NJW-RR 1994, 1442; Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 7 StVO Rdnr. 17).
  • OLG München, 09.11.2012 - 10 U 834/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Wechsel von der Standspur

    Da vom Fahrer des klägerischen Fahrzeugs ein Höchstmaß an Sorgfalt gefordert wird, tritt die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs zurück (Senat NJW-RR 94, 1442; KG NJW-RR 11, 26; OLG Hamm NJW 10, 3790; NZV 06, 204).
  • LG Limburg, 22.11.2019 - 3 S 189/18
    lm Übrigen greift ein etwaiger Verstoß des Klägers nach § 7 Abs. 5 StVO nicht im Verhältnis zwischen fließendem und ruhendem Verkehr (speziell zum Anfahren: KG DAR 04, 387, NZV 06, 369, 08, 413; OLG München NJW-RR 94, 1442; OLG Hamm NZV 13, 246; Hentschel/König/Dauer, a.a.0., § 7 StVO Rn. 17).
  • LG Duisburg, 11.04.2002 - 5 S 151/01

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem vom rechten Fahrbahnrand anfahrenden

    Ein Verstoß gegen die Anforderungen beim Fahrspurwechsel aus § 7 Abs. 5 StVO liegt schon deshalb nicht vor, weil § 7 Abs. 5 StVO nur den fließenden, nicht aber den ruhenden Verkehr schützt (OLG München NJW-RR 94, 1442, 1443; Jagusch/Hentschel § 7 StVO, Rn. 17).
  • LG Wuppertal, 05.12.2016 - 17 O 21/15

    Schadensersatzanspruch und Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines

    Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein- und Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- und Ausfahren und da von ihm ein Höchstmaß an Sorgfalt gefordert wird, tritt die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs regelmäßig zurück (OLG München, NJW-RR 94, 1442; OLG Hamm, NJW 2010, 3790).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.10.1993 - 18 U 67/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6591
OLG Düsseldorf, 21.10.1993 - 18 U 67/93 (https://dejure.org/1993,6591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1993 - 18 U 67/93 (https://dejure.org/1993,6591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 18 U 67/93 (https://dejure.org/1993,6591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG NW § 3; StrWG NW § 9 a; StrWG § 47
    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht für eine öffentliche Rolltreppe auf Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1442
  • VersR 1995, 535
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 95/99

    Flughafen, Brand

    Der Umfang der Überwachung, die über die eingesetzte Hilfsperson auszuüben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, VersR 1983, S. 152; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, S. 1442).

    Der Umfang der Überwachung, die über die eingesetzte Hilfsperson auszuüben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, VersR 1983, S. 152; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, S. 1442).

  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 6 O 161/99

    Schadensersatz einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen

    Der Umfang der Überwachung, die über die eingesetzte Hilfsperson auszuüben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, VersR 1983, S. 152; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, S. 1442).
  • OLG Köln, 05.12.2001 - 27 WF 230/01

    Konkurrenz zwischen PKH und Prozesskostenvorschuss im Familienrecht

    In derartigen Fällen erscheint es daher angezeigt, dem Kind Prozesskostenhilfe nur unter Ratenzahlung zu bewilligen (vgl. OLG Köln, OLGR 1994, 281, Kalthoener/Büttenr a.a.O jeweils mit w. N).
  • OLG Hamm, 06.01.1999 - 5 WF 519/98

    Prozeßkostenhilfe bei möglichem Anspruch auf Versorgungsentgelt

    Eine solche Vorgehensweise ist weder sinnvoll noch zumutbar (wie hier: OLG Köln, OLGR 1994, 281).
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