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   OLG Frankfurt, 18.11.1993 - 20 W 158/93   

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OLG Frankfurt, 18.11.1993 - 20 W 158/93 (https://dejure.org/1993,1898)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.1993 - 20 W 158/93 (https://dejure.org/1993,1898)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 1993 - 20 W 158/93 (https://dejure.org/1993,1898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 29, 35
    Nachweis der Erbfolge bei Pflichtteilsstrafklauseln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforerungen an den Nachweis des Erbrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29 § 35
    Nachweis der Erbfolge mittels eidesstattlicher Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 203
  • DNotZ 1995, 312
  • FamRZ 1994, 855 (Ls.)
  • Rpfleger 1994, 206
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11

    Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils

    Die Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils muss durch eine öffentliche Urkunde nachgewiesen werden, da sie Wirksamkeitsvoraussetzung für die beantragte Grundbuchberichtigung ist und es keinen Erfahrungssatz gibt, wonach Kinder in Fällen der vorliegenden Art nach dem erstverstorbenen Elternteil den Pflichtteil nicht verlangen (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207; OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).

    Zum Nachweis der (negativen) Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils kann vielmehr auch eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung genügen (LG Bochum, Rpfleger 1992, 194, 195; Schöner/Stöber a.a.O., Rn. 790 mit Fußnote 39; Hügel/Wilsch, GBO, 2. Aufl., § 35, Rn. 108; letztlich offengelassen vom OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207 und vom OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).

  • OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15

    Anforderungen an den Nachweis des Nichteintritts einer Pflichtteilsstrafklausel

    Denn sie ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die beantragte Grundbuchberichtigung, und es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach Kinder in Fällen der vorliegenden Art nach dem erstverstorbenen Elternteil den Pflichtteil nicht verlangen (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207; OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).
  • BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00

    Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins

    Der Umweg über das Nachlaßgericht erscheint in diesem Falle nicht geboten (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1981, 30 f.; 1985, 411 f.; OLG Hamm FGPrax 1997, 48 ff.; OLG Schleswig FGPrax 1999, 206 f.).,Die genannten Entscheidungen gründen zwar überwiegend auf der eidesstattlichen Versicherung der überlebenden Ehefrau darüber, daß aus der Ehe mit dem Erblasser keine weiteren Kinder hervorgegangen sind; doch wird nach dem Tode des überlebenden Ehegatten auch eine eidesstattliche Versicherung der Kinder selbst für ausreichend gehalten (OLG Schleswig(aaO) .(3) Bei der Entscheidung darüber, ob im Rahmen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO eine eidesstattliche Versicherung des überlebenden Ehegatten oder von Abkömmlingen des Erblassers und des überlebenden Ehegatten ausreicht, um Lücken im Nachweis der Erbfolge durch die Öffentliche Verfügung von Todes wegen zu schließen, steht dem Grundbuchamt und dem Beschwerdegericht gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 GBO ein gewisser tatrichterlicher Beurteilungsspielraum zu; das Grundbuchamt "kann", wenn es die Erbfolge durch die Urkunden nicht für nachgewiesen erachtet, einen Erbschein verlangen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1994, 262/265 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 20 W 548/10

    Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung

    Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 18.11.1993 - 20 W 158/93 - (Rpfleger 1994, 206) und 03.07.2001 (20 W 153/2001) für eine gleichgelagerte Fallgestaltung ausgeführt ist, besagt auch die Annahme zugunsten der Antragsteller, es könne eine in öffentlicher Urkunde abgegebene eidesstattliche Versicherung entsprechend § 2356 Abs. 2 BGB als Beweismittel im Grundbuchverfahren Verwendung finden, noch nichts darüber, ob das Grundbuchamt bzw. das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht alsdann den Nachweis der Erbfolge als erbracht anzusehen habe (OLG Zweibrücken DNotZ 1986, 240, 242).
  • OLG München, 11.12.2012 - 34 Wx 433/12

    Grundbuchberichtigung nach Erbfolge: Anforderungen an den Nachweis der

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zunächst die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung nicht zwingend ausgeschlossen (NJW-RR 1994, 203), hält dies aber in seiner Entscheidung vom 20.10.2011 aufgrund der unzweifelhaft bestehenden Interessenlage der Beteiligten und dem damit verbundenen verminderten Beweiswert nicht für ausreichend, sondern verlangt durchwegs einen Erbschein (OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1591).
  • OLG Köln, 14.12.2009 - 2 Wx 59/09

    Voraussetzungen der Berichtigung des Grundbuchs bei Eintritt des Erbfalls und

    Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt (NJW-RR 1994, 203) darf das Grundbuchamt die Eintragung von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machen, wenn es den Nachweis der Erbfolge durch eidesstattliche Versicherung nicht als erbracht ansieht.
  • OLG Frankfurt, 10.02.2011 - 20 W 453/10

    Abweisung des Erbscheinsantrags bei Weigerung, eine eidesstattliche Versicherung

    Dass die Antragstellerin und ihre beiden Geschwister vom Erblasser nach dem Tod der vorverstorbenen Mutter ihren Pflichtteil nicht verlangt haben, ist eine negative Tatsache, für deren Nachweis sich auch im Erbscheinsverfahren die eidesstattliche Versicherung anbietet (vgl. zum Nachweis des Nichteingreifens der Pflichtteilsklausel als negative Tatsache beim Grundbuchamt auch Senatsbeschluss vom 18.11.1993 = MittBayNot 1994, 156 ff = DNotZ 1995, 312 ff = NJW-RR 1994, 203 ff = OLGR Frankfurt 1994, 14 ff = OLGZ 1994, 262 ff = Rpfleger 1994, 206 ff; LG Koblenz, Beschluss vom 19.09.1994, 2 T 551/94, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 20 W 8/13

    Grundbuch: Zulässigkeit eidesstattlicher Versicherung der Erben zum Nachweis der

    Bereits in früheren Entschei-dungen hat der Senat die Schließung der Beweislücke der negativen Tatsache des Nichtverlangens des Pflichtteils durch die Vorlage von gegenüber dem Notar und damit in öffentlicher Urkunde abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen sämtlicher Schlusserben nicht von vornherein und zwingend als ausgeschlossen angesehen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 203 und FamRZ 2012, 1591).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12

    Grundbuch: Nachweis der Erbfolge

    Bereits in früheren Entschei-dungen hat der Senat die Schließung der Beweislücke der negativen Tatsache des Nichtverlangens des Pflichtteils durch die Vorlage von gegenüber dem Notar und damit in öffentlicher Urkunde abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen sämtlicher Schlusserben nicht von vornherein und zwingend als ausgeschlossen angesehen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 203 und FamRZ 2012, 1591).
  • OLG Braunschweig, 30.08.2012 - 2 W 138/12

    Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel; Nachweis der Nichtgeltendmachung

    Dieser Grundsatz erfährt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG NJW-RR 2012, 847; OLG Hamm NJW-RR 2011, 1097ff; OLG Köln NJW-RR 2010, 665f; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 203ff; OLG Frankfurt Beschluss vom 3.7.2001 20 W 153/01; alle Entscheidungen zitiert nach Juris) jedoch eine Ausnahme für den Nachweis der negativen Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils, wenn auch das Nachlassgericht ohne weitere Ermittlungen eine solche eidesstattliche Versicherung der Erbscheinserteilung zugrunde legen würde.
  • OLG Frankfurt, 03.07.2001 - 20 W 153/01

    Grundbuch: Nachweise der Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen in öffentlicher

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