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   OLG Karlsruhe, 19.11.1993 - 15 U 50/93   

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https://dejure.org/1993,11492
OLG Karlsruhe, 19.11.1993 - 15 U 50/93 (https://dejure.org/1993,11492)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.11.1993 - 15 U 50/93 (https://dejure.org/1993,11492)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. November 1993 - 15 U 50/93 (https://dejure.org/1993,11492)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 509
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02

    Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei

    Ein anderer Teil der veröffentlichten OLG-Rechtsprechung lehnt dies ab und will aus der Nichtoffenbarung der Vorkenntnis allenfalls einen Schadensersatzanspruch des Maklers herleiten (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 509, 510; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 248, 259; aus der Literatur Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rn. 267 ff; Palandt/ Sprau, 61. Aufl., § 652 Rn. 49).

    Jedenfalls stellt auch nach Auffassung des OLG Köln (OLGR 1991, 35, 36) eine vom Makler initiierte Innenbesichtigung ein wesentliches Indiz dafür dar, dass eine Maklerleistung trotz Vorkenntnis mitursächlich gewesen sein kann (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 509, 510 zum Fall einer Erstbesichtigung).

  • OLG Bamberg, 19.07.2006 - 6 U 24/06

    Wann ist die Provision verdient?

    Bei einer Vorkenntnis des Käufers vom vermittelten Objekt ist dessen Nachweis durch den Makler nicht ursächlich (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 509), es sei denn, der Makler liefert eine zusätzliche für den Vertragsabschluss wesentliche, d.h. mitursächliche Information (BGH, NJW-RR 1996, 114).
  • LG Münster, 18.01.2013 - 23 O 45/12

    Auskunftsansprüche im Rahmen der Berechnung von Vermittlungsprovisionen für

    Für mehr, also für einen Verzicht auf die Einrede der Vorkenntnis, gibt es jedoch in der Regel keine tatsächlichen Anhaltspunkte (OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 509; OLG Koblenz NJW-RR 1987, 248).
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