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   OLG Frankfurt, 27.06.1994 - 20 W 108/94   

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https://dejure.org/1994,2590
OLG Frankfurt, 27.06.1994 - 20 W 108/94 (https://dejure.org/1994,2590)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.06.1994 - 20 W 108/94 (https://dejure.org/1994,2590)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juni 1994 - 20 W 108/94 (https://dejure.org/1994,2590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138, 2271

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Beschränkung der Testierfreiheit durch ein gemeinschaftliches Testament; Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen bei außerehelichen Beziehungen zum Erben; Sittenwidrigkeit eines Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 § 2271; StGB § 175 (a.F.)
    Wirksamkeit einer mit wechselbezüglichen Verfügungen des gemeinschaftlichen Testaments in Widerspruch stehende neue Verfügung von Todes wegen - Sittenwidrigkeit der Erbeinsetzung eines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1760 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 265
  • FGPrax 1995, 66
  • FamRZ 1995, 1026
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Naumburg, 15.02.2013 - 12 Wx 62/12

    Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Erfordernis eines Erbscheins bei Vorliegen

    Eine Beeinträchtigung liegt jedoch nicht vor, wenn die vorrangige wechselbezügliche Verfügung zuvor gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH FamRZ 1998, 103; BayObLG FamRZ 2001, 319; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 265; Reymann in jurisPK-BGB, 06. Aufl., Bearbeitung 2012, Rdn. 95 ff; Weidlich in Palandt, BGB, 71. Aufl., Rdn. 14 zu § 2271 BGB).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20

    Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

    Das Ehegattentestament vom 22.09.2004 entfaltet vor dem Hintergrund des Vorstehenden keine Rechtswirkungen mehr, ist vielmehr (spätestens, d.h. soweit überhaupt Wechselbezüglichkeit anzunehmen wäre) durch den Tod der Schlusserbin gegenstandslos geworden (§ 1923 Abs. 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 2001, 319; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1995, 265; Palandt/Weidlich aaO § 2271 Rz. 13), so dass der Erblasser mit Testament vom 26.09.2009 über den Nachlass frei (und wirksam) verfügen konnte.
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17

    Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser

    Dabei ist nach der Rechtsprechung bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit auf den Zeitpunkt der Errichtung des Testaments abzustellen (BGH, Urteil vom 15. Februar 1956 - IV ZR 294/55, juris Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Juni 1994 - 20 W 108/94, juris Rn. 16; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 02. Dezember 1998 - IV ZB 19/97, juris Rn. 35; zum Meinungsstand Staudinger/Sack/Fischinger, BGB Neubearb. 2017 § 138 Rn. 139 ff.; Gebhardt, Rpfleger 2008, 622 ff.).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2021 - 3 W 53/21

    Wirksamkeit einer einem gemeinschaftlichen Testament widersprechenden

    Voll wirksam sind sie vielmehr auch dann, wenn die vorrangige wechselbezügliche Verfügung durch den ersatzlosen Wegfall des Bedachten infolge dessen Vorversterbens gegenstandslos wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.1994, 20 W 108/94; OLG Karlsruhe Urteil vom 08.07.1998, 6 U 138/96; Palandt/Weidlich, BGB, 79. Aufl., § 2271, Rn 13).
  • OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97

    Auslegung und Ausführung eines Erbvertrages ; Anordnung einer Nacherbfolge ;

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  • OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15

    Testamentsauslegung: Konkludente Regelung der Schlusserbenfolge zu Gunsten der

    Die von ihr 2011 verfügte "Enterbung" des Beteiligten zu 4) ist vielmehr entsprechend § 2289 BGB nichtig (zur Unwirksamkeit einer neuen letztwilligen Verfügung des überlebenden Ehegatten in analoger Anwendung von § 2289 BGB vgl. BGH NJW 1978, 423; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 265; BayOblG FamRZ 1991, 111).
  • BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00

    Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts

    Umfang und Wirkung der Bindung ergeben sich durch analoge Anwendung von § 2289 BGB (RG 58, 64; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1995, 265/266; Palandt/Edenhofer § 22711 Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 09.01.1998 - 20 W 595/95

    Vorrang der individuellen Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments;

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  • OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 3 W 53/21

    Wirksamkeit nachträgliche Erbeneinsetzung in Testament

    Voll wirksam sind sie vielmehr auch dann, wenn die vorrangige wechselbezügliche Verfügung durch den ersatzlosen Wegfall des Bedachten infolge dessen Vorversterbens gegenstandslos wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.1994, 20 W 108/94; OLG Karlsruhe Urteil vom 08.07.1998, 6 U 138/96; Palandt/Weidlich, BGB, 79. Aufl., § 2271, Rn 13).
  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99

    Interlokalen Nachlaßspaltung

    Werden diese wechselbezüglichen Verfügungen gegenstandslos - hier infolge der Scheidung der Ehe -, so steht der Wirksamkeit des späteren einseitigen Testaments nichts mehr im Wege (RGZ 149, 200/201; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 1995, 265; Palandt/Edenhofer Rn. 15; MünchKomm/Musielak Rn. 12 jeweils zu § 2271).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.1998 - 6 U 138/96

    Zulässigkeit eines einseitigen Widerrufs wechselbezüglicher Verfügungen in einem

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