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   OLG München, 28.07.1995 - 10 U 2249/95   

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OLG München, 28.07.1995 - 10 U 2249/95 (https://dejure.org/1995,4608)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.1995 - 10 U 2249/95 (https://dejure.org/1995,4608)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 1995 - 10 U 2249/95 (https://dejure.org/1995,4608)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 407
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Düsseldorf, 27.06.2000 - 11 O 23/00

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und wer dass unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. OLG München, NJW-RR 1996, 407, OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 986, BGH NJW 1989, 1354).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Sonne auf die Lichter der Ampel scheint und dadurch vortäuscht, alle Lichter der Ampel seien ein- oder ausgeschaltet (vgl. OLG München NJW-RR 1996, 407 ff.).

  • OLG Hamburg, 17.11.2004 - 14 U 80/04

    Es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Kfz-Führer bei einer mehrspurigen

    Soweit andere Entscheidungen von OLG zu diesem Problemkreis vorliegen (s. insbes. OLG Hamm NJW-RR 2000, 1477; OLG Koblenz VersR 2004, 728; OLG München NJW-RR 96, 407), sind die zugrunde liegenden Sachverhalte allenfalls ähnlich, nicht jedoch identisch.

    Dies gilt insbesondere auch für die Entscheidung des OLG München (NJW-RR 96, 407), auf die der Kl. sich stützt.

  • LG Hamburg, 30.04.2004 - 306 O 268/03
    Im übrigen wird auf die vom Kläger zitierte Rechtssprechung des OLG München (NJW-RR 1996, 407f), des OLG Hamm (NJW-RR 2000, 1477f) und des BGH (NJW 2003, 11180, der sich das Gericht anschließt, verwiesen.
  • OLG Frankfurt, 21.10.1999 - 3 U 5/99

    Frühstart bei Rotlicht ist grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls

    Auch kann der Senat sich nicht der Auffassung des OLG München in NJW-RR 1996, 407 f., auf die sich die Klägerin stützt, anschließen.
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