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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 20.12.1995 - 21 S 171/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5680
LG Dortmund, 20.12.1995 - 21 S 171/95 (https://dejure.org/1995,5680)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.12.1995 - 21 S 171/95 (https://dejure.org/1995,5680)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 21 S 171/95 (https://dejure.org/1995,5680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 775
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 2468/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Aber selbst wenn der - vom Senat nicht geteilten - Auffassung zu folgen wäre, dass der Vorrang des Erben nach § 1968 BGB bereits dann nicht zum Tragen kommt, wenn dieser Anspruch wirtschaftlich wertlos ist und insoweit bereits die bloße Möglichkeit ausreichen würde, die Haftung gemäß den §§ 1975 ff. BGB auf den Nachlass zu beschränken (so Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2000 - 22 A 3975/99 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 12 A 11605/04 - ; ferner Brudermüller in Palandt, BGB, 75. Auflage, § 1615 Rdnr. 2; Born in Münchener Kommentar, BGB, 6. Auflage, § 1615 Rdnr. 7 , Urteil vom 20. Dezember 1995 - 21 S 171/95 - NJW-RR 1996, 775, das allerdings den Fiskus als Erben betraf>; zum Fiskus als Erben ferner BSGE 104, 219 = SozR 4-1300 § 74 Nr. 1 in einem obiter dictum), könnte die Klägerin hieraus vorliegend einen Kostenübernahmeanspruch nach § 74 SGB XII noch nicht herleiten.
  • FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11

    Aufwendungen für die Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als

    Nachdem die Erben das Erbe jedoch ausgeschlagen hatten und die anfallenden Kosten den Nachlass offensichtlich nicht aufgebracht werden konnten, haftete der Kläger aus der selbständigen Anspruchsgrundlage des § 1615 Abs. 2 BGB für die Beerdigungskosten (vgl. Urteil des Landgerichts Dortmund vom 20.12.1995 21 S 171/95, NJW-RR 1996, 775).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.01.1996 - 11 UF 223/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5798
OLG Stuttgart, 05.01.1996 - 11 UF 223/95 (https://dejure.org/1996,5798)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.01.1996 - 11 UF 223/95 (https://dejure.org/1996,5798)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Januar 1996 - 11 UF 223/95 (https://dejure.org/1996,5798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 775
  • FamRZ 1997, 181
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 10 W 117/06

    Zureichender Arrestgrund i.S. des § 917 Abs. 2 ZPO bei Vollstreckung eines

    Denn der bloße Wegzug in das Ausland ist zumindest dann nicht geeignet, einen dinglichen Arrestgrund nach § 917 Abs. 1 ZPO zu begründen, wenn ausreichendes Inlandsvermögen vorhanden ist (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 775; Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 917 Rz. 5).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 5 WF 269/99
    Die drohende Veräußerung als bloße Vermögensumschichtung stellt für sich alleine genommen noch keinen Arrestgrund dar (vgl. BGH NJW 1996, 324; OLG Stuttgart FamRZ 1997, 181; a. A. OLG Karlsruhe NJW 97, 1017).

    Die drohende Veräußerung als bloße Vermögensumschichtung stellt für sich alleine genommen noch keinen Arrestgrund dar (vgl. BGH NJW 1996, 324; OLG Stuttgart FamRZ 1997, 181; a. A. OLG Karlsruhe NJW 97, 1017), eine Veräußerung des Grundstücks und eine Tilgung der Verbindlichkeit stellt sich angesichts des Vortrags des Antragsgegners, er zahle monatlich 4.870,54 DM an Zinsen, als wirtschaftlich sinnvoll dar.

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