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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1449
BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96 (https://dejure.org/1997,1449)
BayObLG, Entscheidung vom 23.04.1997 - 1Z BR 140/96 (https://dejure.org/1997,1449)
BayObLG, Entscheidung vom 23. April 1997 - 1Z BR 140/96 (https://dejure.org/1997,1449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2221, 2218, 2038

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ankündigung eines Erbscheins durch Vorbescheid; Im Erbvertrag eingeräumte Abänderungsbefugnis; Anfechtung einer Schlusserbeneinsetzung; Beschränkung der Testierfreiheit durch Schlusserbeneinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung notarieller Urkunden und Umfang der Ermittlungspflicht - Irrtum über erbvertraglichen Ausschluß des Anfechtungsrechts wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten - Ergänzende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1027
  • FamRZ 1997, 1430
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (27)

  • BayObLG, 30.03.1990 - BReg. 1a Z 14/90

    Anfechtungsfrist; Beginn; Anfechtungsberechtigter; Gemeinschaftlich;

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
    Diese beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erblasser von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt (§ 2283 Abs. 2 Satz 1 BGB ), d.h. alle Tatsachen kennt, die für die Anfechtung erforderlich sind (BayObLGZ 1990, 95/98 f.).

    Dagegen ist er unbeachtlich, wenn es sich nur um eine rechtsirrtümliche Beurteilung des Anfechtungstatbestandes selbst handelt (BGH FamRZ 1970, 79/81; BayObLGZ 1990, 95/99 f.; BayObLG MittBayNot. 1991, 84/85 f.; OLG HammLGZ 1971, 312/314 ff.; Palandt/Edenhofer § 2283 Rn. 1).

    Vielmehr handelt es sich - wie das Beschwerdegericht zutreffend erkannt hat - bei der Fehleinschätzung der weiterhin bestehenden Bindungswirkung des Erbvertrags um einen Rechtsirrtum, nämlich eine Rechtsunkenntnis des Erblassers, die den Lauf der Anfechtungsfrist nicht hindert (vgl. BayObLGZ 1990, 95/99 f.).

  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
    aa) Zutreffend hat das Beschwerdegericht darauf abgestellt, daß eine auf § 2079 Satz 1 BGB gestützte Anfechtungserklärung der Beteiligten zu 1 (vgl. BayObLGZ 1989, 327/330 m.w.N.) nur dann wirksam sein kann, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers (§ 2281 Abs. 1 i.V.m. § 2079 Satz 1 BGB ) bei seinem Tode (24.6.1995) noch nicht erloschen war (§ 2285 BGB ).

    Offenbleiben kann auch die vom Beschwerdegericht nicht mehr geprüfte Frage, ob dem Vorbringen der Beteiligten zu 1 zu entnehmen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 327/330), daß sie den Erbvertrag vom 18.12.1975 auch wegen eines Inhaltsirrtums des Erblassers über die Bedeutung der in Nr. 11 enthaltenen Regelung anfechten will.

  • BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88

    Auslegung eines Erbvertrags

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
    (1) Die Auslegung einer erbvertragsmäßigen Verfügung im Sinn von § 2278 BGB , durch die zu ermitteln ist (§§ 133, 157 BGB ), was die Vertragsteile im maßgebenden Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags erklärt haben, und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359/361; BayObLGZ 1994, 313/319 und 1995, 120/123; Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. Überblick vor § 2274 Rn. 8 m.w.N.), obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz (vgl. BGHZ 80, 246/249 und 86, 41/45; BayObLG FamRZ 1989, 1353/1354) und unterliegt nur einer eingeschränkten rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BayObLGZ 1995, 120/123 m.w.N.).

    Im vorliegenden Fall wurde dem Erbvertragsteil gerade nicht das Recht eingeräumt, beliebige andere Verfügungen zu treffen (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1353/1354).

  • BayObLG, 29.06.1961 - BReg. 1 Z 13/61

    Wirksamkeit eines nach einem notariellen Ehevertrag und Erbvertrag erstellten

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
    aa) Das Beschwerdegericht hat die Regelung in Nr. 111 Abs. 1 des Erbvertrages, wonach der Längstlebende zu seinen Erben die Kinder der ersten Ehefrau bestimmt, als vertragsmäßig bindende Verfügungen im Sinn von § 2278 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1961, 206/209) angesehen.

    (1) Ein solcher erbvertraglicher Vorbehalt, der es dem Erblasser ermöglichen soll, in bestimmtem Rahmen über die Vergabe des Nachlasses einseitig und anders als im Erbvertrag vorgesehen zu verfügen, ist nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit jedenfalls dann zulässig, wenn - wie hier - mindestens eine bindende Verfügung bestehenbleibt (vgl. BGHZ 26, 204/208; BGH NJW 1982, 441/442; BayObLGZ 1961, 206/210; BayObLG FamRZ 1991, 1359/1360; Staudinger/Kanzleiter BGB 12. Aufl. Rn. 12 m.w.N., Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. Rn. 7, MünchKomm/Musielak BGB 2. Aufl. Rn. 15 und 18, jeweils zu § 2278; Palandt/Edenhofer Rn. 3, Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag 2. Aufl. § 2289 Rn. 21 f., jeweils zu § 2289).

  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95

    Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. NJW-RR 1996, 7 /8) ist der beurkundende Notar auch dann zu hören, wenn aus der formalen Gestaltung der Urkunde Rückschlüsse auf den Willen der Vertragschließenden gezogen werden sollen.
  • BayObLG, 28.11.1983 - BReg. 1 Z 38/83

    Widerruf eines Testaments durch Verfassung eines dem alten widersprechenden neuen

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
    aa) Die notariell beurkundete Zuwendungsverzichtserklärung (§§ 2347, 2348, 2352 BGB ) der Beteiligten zu 4 erstreckt sich nicht kraft Gesetzes auf ihre Abkömmlinge (Beteiligte zu 5 bis 8); denn die Vorschrift des § 2349 BGB , wonach sich die Wirkung eines Erbverzichts auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt, gilt nur für den Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht, dagegen nicht für erbvertragliche Zuwendungen (§ 2352 BGB ; vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 65; OLG Köln FamRZ 1990, 99/100; Palandt/Edenhofer § 2352 Rn. 6; MünchKomm/Strobel § 2352 Rn. 14; Soergel/Damrau § 2349 Rn. 2; a.A.: vgl. Staudinger/Schotten BGB 13. Bearbeitung § 2352 Rn. 31 ff., 38; Schotten ZEV 1997, 1, 4; Mayer ZEV 1995, 41/45 sowie ZEV 1996, 127/131; Lange/Kuchinke Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 7 III 2 b und c).
  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
    Es hat auch beachtet, daß der Beginn der Frist davon abhängt, daß sich der Anfechtungsberechtigte bei der zweiten Eheschließung ohne weitere Gedächtnishilfe an die Schlußerbeneinsetzung erinnern würde, falls er sich mit der Frage der Nachlaßregelung befassen sollte (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1024/1025 m.Anm. Leipold ZEV 1995, 99; BGB -RGRK/Johannsen 12. Aufl. § 2271 Rn. 46).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z BR 44/96

    Auslegung notariellen Erbvertrages bei mehrdeutigen Formulierungen zur

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
    So kann bei der Auslegung eines sprachlich mehrdeutigen Ehegattenerbvertrags das Verständnis des beurkundenden Notars auch dann von indizieller Bedeutung sein, wenn die Beurkundung lange zurückliegt (Senatsbeschluß vom 20.2.1997 - 1Z BR 44/96).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
    (3) Geht man dagegen aufgrund der weiteren Behauptung der Rechtsbeschwerdeführerin davon aus, der Erblasser habe angenommen, ein durch Wiederheirat entstandenes Anfechtungsrecht gemäß §§ 2079, 2303 Abs. 2 BGB sei dadurch ausgeschlossen, daß die Ehegatten sich gemäß Nr. 11 des Erbvertrags "ohne Rücksicht auf gegenwärtige oder künftige Pflichtteilsrechte" gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben (vgl. BGH NJW 1983, 2247/2249 für eine ähnliche Klausel), wäre schon der Tatbestand des § 2079 BGB nicht.
  • BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92

    Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
    Vielmehr ließ sich eine genügende Aufklärung der entscheidungserheblichen Tatsachen bereits auf Grund der bei den Akten befindlichen notariellen Urkunden auch im Freibeweisverfahren erreichen (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 366 /367).
  • OLG Köln, 25.08.1989 - 2 Wx 21/89

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung eines Erbscheins; Streit über die

  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 1a Z 73/88

    Auslegung eines Erbvertrags ; Beschränkung der Testierfreiheit; Abweichen vom

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

  • BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95

    Testamentserrichtung als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung des

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

  • BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 252/80

    Auseinandersetzung des Nachlasses des nachverstorbenen Ehegatten - Anordnungen

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

  • BGH, 01.02.1985 - V ZR 180/83

    Beurkundung von Vereinbarungen - Vereinbarungen - Vollständigkeitsvermutung -

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein

  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

  • BGH, 16.03.1983 - IVa ZR 216/81

    Wirksamkeit einer Anfechtung des Erbvertrages - Verletzung des

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 2 Wx 81/10

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Anfechtung eines Erbvertrages wegen

    Nach der Rechtsprechung und h.M. in der juristischen Literatur soll ein Rechtsirrtum nur dann beachtlich sein, wenn er die Unkenntnis einer die Anfechtung begründenden Tatsache zur Folge hat; dagegen sei er unbeachtlich, wenn es sich nur um eine rechtsirrtümliche Beurteilung des Anfechtungstatbestandes selbst handelt (vgl. RGZ 132, 1, 4; BGH NJW 1970, 279, Tz 19 bei juris; BayObLG NJW-RR 1997, 1027, 1030; …

    In einer weiteren Entscheidungen führt das BayObLG dagegen wieder aus, es sei unbeachtlich, wenn der Erblasser annehme, die Bindungswirkung entfalle ohne weiteres aufgrund einer zweiten Eheschließung (BayObLG NJW-RR 1997, 1027, 1030).

    In derselben Entscheidung wird zudem erklärt, es könne ein beachtlicher Inhaltsirrtum sein, wenn sich der Erblasser über die von einem Erbvertrag ausgehende Bindungswirkung im Unklaren sei (BayObLG NJW-RR 1997, 1027, 1028).

  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Der Vorbehalt darf allerdings nicht so weit gehen, dass damit der Erbvertrag seines eigentlichen Wesens entkleidet wurde; es muss eine erbvertragsmäßige Bindung erhalten bleiben (vgl. BGHZ 26, 204/208; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; OLG München FamRZ 2008, 547).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15

    Keine analoge Anwendung von §§ 2279, 2207 BGB auf nichteheliche

    Zutreffend ist zwar, dass ein zur Anfechtung gemäß §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1, 119 Abs. 1 BGB mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit (§ 142 Abs. 1 BGB) berechtigender Inhaltsirrtum grundsätzlich auch darin liegen kann, dass sich der Erblasser bei Abschluss eines Erbvertrags über dessen rechtliche Tragweite, insbesondere über die bei ihm im Gegensatz zum Testament bestehende Bindungswirkung im Unklaren war (vgl. Senat FamRZ 1998, 194; BayObLG FamRZ 1997, 1430, je m. w. N. und zitiert nach juris).

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass ein Irrtum behauptet wird, der im Gegensatz zu Inhalt und Wortlaut des errichteten Erbvertrags steht; auf diesen ist aber als Haupterkenntnisquelle abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1430).

  • BayObLG, 02.05.2002 - 1Z BR 24/01

    Anfechtung wechselseitiger Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament

    Die Rechtsprechung nimmt - unter Billigung der Rechtslehre - an, dass ein Erbvertrag wegen Inhaltsirrtums nach § 2078 Abs. 1, § 2281 BGB angefochten werden könne, wenn sich der Erblasser bei Abschluss des Erbvertrages über dessen rechtliche Tragweite, insbesondere über die eintretende Bindungswirkung nicht im klaren gewesen sei (OLG Hamm OLGZ 1966, 497/498; Rpfleger 1978, 179/180; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 194/195; Staudinger/Otte Rn. 10; MünchKomm/Leipold Rn. 18; Soergel/Loritz BGB 12. Aufl. Rn. 12; RGRK/Johannsen Rn. 26; Erman/M. Schmidt BGB 10. Aufl. Rn. 5; Palandt/Edenhofer Rn. 3 jeweils zu § 2078).

    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr., z.B. BayObLGZ 1999, 1/4).

  • OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung

    Lediglich die Möglichkeit, Vermächtnisse auszusetzen und die Ersatzerbeinsetzung zu ändern, hat sich der Erblasser formwirksam (§ 2276 Abs. 1 BGB) und in zulässigem Umfang (vgl. BGHZ 26, 204/208; BGH NJW 1982, 441/442; BayObLG FamRZ 1991, 1359/1360; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; Palandt/Weidlich BGB 76. Aufl. § 2289 Rn. 8; Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 17) vorbehalten.
  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 15 W 213/04

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung: Erbvertrag oder Ehegattentestament

    Davon bleibt die Möglichkeit der Irrtumsanfechtung nach den §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB unberührt, wenn die Ehegatten sich in einem Irrtum über die Bindungswirkung des Erbvertrages befunden haben sollten (BayObLG FamRZ 1997, 1430); eine solche Anfechtung ist hier nicht erklärt.
  • OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07

    Unbegründete Anfechtung einer erbvertraglichen Einsetzung als Alleinerbin -

    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLG FamRZ 2003, 708/709).
  • OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06

    Prüfungsumfang bei Beschwerde gegen Vorbescheid in Nachlasssache -

    Der Vorbehalt darf allerdings nicht so weit gehen, dass damit der Erbvertrag seines eigentlichen Wesens entkleidet würde; es muss eine erbvertragsmäßige Bindung erhalten bleiben (BGHZ 26, 204/208; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03

    Keine Amtspflichtverletzung bei unterbliebener Anforderung eines

    Davon bleibt die Möglichkeit der Irrtumsanfechtung nach den §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB unberührt, wenn die Ehegatten sich in einem Irrtum über die Bindungswirkung des Erbvertrages befunden haben sollten (BayObLG FamRZ 1997, 1430); eine solche Anfechtung ist hier nicht erklärt.
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen Motivirrtums - kriminelle Vergangenheit

    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st.Rspr., z.B. BayObLGZ 1999, 1/4).
  • BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00

    Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts

  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 15 Wx 312/08

    Auslegung eines Ehegattentestaments unter Berücksichtigung des

  • LG Wuppertal, 20.11.2006 - 6 T 669/06

    Ausgestaltung der Wirksamkeit eines Erbvertrages von zwei Ehegatten bei Vorliegen

  • BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98

    Auslegung eines unklaren Änderungsvorbehalts in einem Ehegatten-Erbvertrag

  • OLG Stuttgart, 10.08.1999 - 8 W 393/99

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung eines Erbscheins; Umfang der

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Rechtsprechung
   AG Grimma, 09.04.1997 - 1 C 18/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5369
AG Grimma, 09.04.1997 - 1 C 18/97 (https://dejure.org/1997,5369)
AG Grimma, Entscheidung vom 09.04.1997 - 1 C 18/97 (https://dejure.org/1997,5369)
AG Grimma, Entscheidung vom 09. April 1997 - 1 C 18/97 (https://dejure.org/1997,5369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei-kotz.de

    Erbenhaftung für Beerdigungskosten einschließlich Trauermahl/Beerdigungskaffee

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1027
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Rechtsprechung
   AG Grimma, 28.04.1997 - 1 C 18/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11589
AG Grimma, 28.04.1997 - 1 C 18/97 (https://dejure.org/1997,11589)
AG Grimma, Entscheidung vom 28.04.1997 - 1 C 18/97 (https://dejure.org/1997,11589)
AG Grimma, Entscheidung vom 28. April 1997 - 1 C 18/97 (https://dejure.org/1997,11589)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1027
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71

    Umfang der Beerdigungskosten

    Auszug aus AG Grimma, 28.04.1997 - 1 C 18/97
    Als Kosten einer standesgemäßen Beerdigung sind diejenigen Belastungen anzusehen, die eine Bestattung verursacht, wie sie in den Kreisen des Verstorbenen üblich und Brauch ist und soweit diese seinen Verhältnissen entspricht, wobei auch die Leistungsfähigkeit von Nachlaß und Erben zu beachten sind (BGHZ 61, 238 ).
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