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   BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97   

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https://dejure.org/1997,2755
BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97 (https://dejure.org/1997,2755)
BayObLG, Entscheidung vom 24.04.1997 - 2Z BR 38/97 (https://dejure.org/1997,2755)
BayObLG, Entscheidung vom 24. April 1997 - 2Z BR 38/97 (https://dejure.org/1997,2755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 185, 1913, 2111, 2113; GBO §§ 22, 51
    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeitsvermerk bei Rechtsbestellung durch Vorerben - Bewilligung der Pflegschaftsbestellung für unbekannte Nacherben - Verfügung des vom befreiten Vorerben begünstigten Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 1836/97
  • BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1239
  • DNotZ 1998, 206
  • FamRZ 1997, 1363
  • Rpfleger 1997, 429
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97
    (2) Durch die Auseinandersetzung und die in deren Vollzug vorgenommene Auflassung des Wohnungseigentums an die Mutter der Beteiligten zu 1 schied dieses nicht aus der der Anordnung der Nacherbfolge unterliegenden Erbschaft aus; es trat vielmehr im Wege der Surrogation an Stelle des der Nacherbfolge unterliegenden Erbteils der Mutter (vgl. RGZ 89, 53/57 f.; BGHZ 40, 115/122 f.; BayObLGZ 1986, 208/213); folgerichtig hat das Grundbuchamt auch zugleich mit der Eintragung der Mutter als Alleineigentümerin des Wohnungseigentums die Nacherbfolge zugunsten der Abkömmlinge der Mutter vermerkt.
  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97
    (2) Durch die Auseinandersetzung und die in deren Vollzug vorgenommene Auflassung des Wohnungseigentums an die Mutter der Beteiligten zu 1 schied dieses nicht aus der der Anordnung der Nacherbfolge unterliegenden Erbschaft aus; es trat vielmehr im Wege der Surrogation an Stelle des der Nacherbfolge unterliegenden Erbteils der Mutter (vgl. RGZ 89, 53/57 f.; BGHZ 40, 115/122 f.; BayObLGZ 1986, 208/213); folgerichtig hat das Grundbuchamt auch zugleich mit der Eintragung der Mutter als Alleineigentümerin des Wohnungseigentums die Nacherbfolge zugunsten der Abkömmlinge der Mutter vermerkt.
  • BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96

    Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97
    Zwar ist § 185 BGB auf das Verhältnis des Vorerben (als nichtberechtigt Verfügendem) zum Nacherben (als Berechtigtem) entsprechend anzuwenden (BayObLG Rpfleger 1997, 156 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 530 f.).
  • RG, 28.10.1916 - V B. 2/16

    Eintragung des Nacherbenrechts; Erwerb des Vorerben

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97
    (2) Durch die Auseinandersetzung und die in deren Vollzug vorgenommene Auflassung des Wohnungseigentums an die Mutter der Beteiligten zu 1 schied dieses nicht aus der der Anordnung der Nacherbfolge unterliegenden Erbschaft aus; es trat vielmehr im Wege der Surrogation an Stelle des der Nacherbfolge unterliegenden Erbteils der Mutter (vgl. RGZ 89, 53/57 f.; BGHZ 40, 115/122 f.; BayObLGZ 1986, 208/213); folgerichtig hat das Grundbuchamt auch zugleich mit der Eintragung der Mutter als Alleineigentümerin des Wohnungseigentums die Nacherbfolge zugunsten der Abkömmlinge der Mutter vermerkt.
  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    bb) Ist der Nacherbe noch unbekannt, bedarf es der Zustimmung eines für ihn bestellten Pflegers und einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung, § 1913 Satz 2, § 1915 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1968 - V BLw 34/67, LM Nr. 16 zu § 9 LwVG; BayObLG, NJW-RR 1997, 1239; MünchKomm-BGB/Grunsky, 6. Aufl., § 2113 Rn. 16 f.; BGB-RGRK/Johannsen, 12. Aufl., § 2113 Rn. 41).
  • KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21

    Umfang der Verfügungsbefugnis des für Vorerbschaft eingesetzten

    Wird eine Vormerkung bestellt, die bei Eintritt des Nacherbfalls wirksam bleibt, kann die Eintragung eines solchen Vermerks verlangt werden, mit dem klargestellt wird, dass der eingetragene Nacherbenvermerk gegenüber diesem Recht keine Unwirksamkeit i.S.v. § 2113 BGB anzeigt (vgl. BGH, NJW 1999, 2275, 2276; BayObLG, DNotZ 1998, 206, 207 f.; Meikel/Böhringer, GBO, 12. Aufl., § 51 Rn. 119).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Für die (noch) nicht existierenden Nacherben musste daher gemäß § 1913 Satz 2 BGB ein Pfleger bestellt werden, der sie bei dem beabsichtigten Rechtsgeschäft zu vertreten hat (vgl. BayObLGZ 1959, 493/501 = NJW 1960, 965; BayObLG NJW-RR 1997, 1239).
  • LG Bonn, 26.04.2005 - 6 T 101/05

    Voraussetzungen der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks für

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BayObLG vom 24.04.1997, 2 Z BR 38/97; denn dieser Beschluss behandelt den mit dem vorliegenden Verfahren nicht vergleichbaren Fall, dass die Nacherben selbst noch nicht namentlich benannt sind.
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