Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.11.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 106/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2243
OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 106/96 (https://dejure.org/1996,2243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.1996 - 20 U 106/96 (https://dejure.org/1996,2243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 1996 - 20 U 106/96 (https://dejure.org/1996,2243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7; VVG § 6 Abs. 3
    Anforderungen an die Belehrung über die Leistungsfreiheit des Versicherers auch bei folgenlosen Falschangaben in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Siegen - 1 O 195/95
  • OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 106/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 476
  • NZV 1997, 313
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 106/96
    Diese Belehrung muß neben ihrer inhaltlichen Richtigkeit weiterhin auf dem Schadenformular äußerlich auffallend vorhanden sein (BGH VersR 67, 593; 78, 121; OLG Nürnberg VVGE § 7 AKB Nr. 25).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 106/96
    Diese Belehrung muß neben ihrer inhaltlichen Richtigkeit weiterhin auf dem Schadenformular äußerlich auffallend vorhanden sein (BGH VersR 67, 593; 78, 121; OLG Nürnberg VVGE § 7 AKB Nr. 25).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 14 U 26/06

    Private Unfallversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei

    Bei folgenlosen Obliegenheitsverletzungen kann sich nämlich der Versicherer auch nur dann auf die Leistungsfreiheit berufen, wenn er den Versicherungsnehmer über die Folgen der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung hinreichend belehrt hat (vgl. BGH NJW 1967, 1226; OLG Köln RuS 2002, 279; OLG Hamm NJW-RR 1997, 476; OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 30).
  • OLG Köln, 02.09.2008 - 9 U 3/08

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung von

    Sie setzt sich durch einen Absatz deutlich von dem übrigen Text ab (vgl. OLG Hamm, r+s 1997, 146; VersR 1999, 89).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06

    Auffällige Gestaltung der Belehrung über die Folgen von Falschangaben bei der

    Dies beinhaltet nach ganz überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine drucktechnische Hervorhebung, aufgrund deren die Belehrung vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (OLG Köln, RuS 2001, 121; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 476; OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 544; OLG Hamburg, RuS 1990, 362).
  • OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    - Das OLG Nürnberg (NJW-RR 1996, 544) und das OLG Hamm (NJW-RR 1997, 476) haben daraus abgeleitet, der Hinweis müsse drucktechnisch hervorgehoben sein, und der Senat (OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 30) ist dem für einen Fall gefolgt, wo sich die Belehrung - wie üblich - am Schluss der Schadenanzeige unmittelbar vor dem vorgesehenen Raum für die Unterschrift befand.
  • OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 138/97

    Falschangabe bei einer Schadenanzeige zur Kraftfahrtversicherung;

    Im Übrigen ist es jedenfalls zweifelhaft, ob dieser Hinweis in der gebotenen, äußerlich hervorgehobenen Art und Weise (vgl. hierzu z.B. OLG Hamm NJW-RR 1997, 476 m.w.N.) gestaltet ist.
  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1574/97

    Altschäden

    Diese Belehrung muß neben ihrer inhaltlichen Richtigkeit weithin auf dem Schadensformular äußerlich auffallend vorhanden sein (OLG Hamm NJW-RR 97, 476).
  • OLG Hamm, 24.01.1997 - 20 U 278/95

    Widerlegung des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls

    Damit liegen keine Falschangaben vor, so daß nicht näher darauf einzugehen ist, ob die Belehrung im Formular, die drucktechnisch nicht hervorgehoben ist, wirksam ist (vgl. dazu Senat 20 U 106/96 vom 08.11.1996).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.1996 - 20 U 68/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5400
OLG Hamm, 20.11.1996 - 20 U 68/96 (https://dejure.org/1996,5400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.1996 - 20 U 68/96 (https://dejure.org/1996,5400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 1996 - 20 U 68/96 (https://dejure.org/1996,5400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AKB § 12
    Voraussetzungen der Beweiserleichterungen für die Entwendung des Kfz in der Fahrzeugsversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 476
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1996 - 20 U 68/96
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast schon dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegt und notfalls beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (BGH NJW 1996, 993 ).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2009 - 3 U 193/08

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Anspruch auf Versicherungsleistung wegen Entwendung

    Beweiserleichterungen gelten insoweit nicht (OLG Hamm NJW-RR 1997, 476).
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