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   OLG Düsseldorf, 18.03.1998 - 3 Wx 14/98   

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https://dejure.org/1998,3720
OLG Düsseldorf, 18.03.1998 - 3 Wx 14/98 (https://dejure.org/1998,3720)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.1998 - 3 Wx 14/98 (https://dejure.org/1998,3720)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 1998 - 3 Wx 14/98 (https://dejure.org/1998,3720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 39, 40; KO § 113
    Eintragung des Konkursvermerks bei Nachlasskonkurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO §§ 39 40; KO § 113
    Eintragung des Konkursvermerks bei Eröffnung des Nachlaßkonkurses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 24 T 216/97
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1998 - 3 Wx 14/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1267
  • ZIP 1998, 870
  • Rpfleger 1998, 334
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.1998 - 3 Wx 14/98
    Der Nachlaßpfleger (§ 1960 BGB ) handelt als Vertreter der unbekannten Erben (BGH NJW 1983, 226); in deren Interesse hat er für die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses zu sorgen.
  • BGH, 08.12.2004 - IV ZR 199/03

    Rechtsfolgen verspäteter Stellung eines Nachlaß-Insolvenzantrages

    Er dürfte deshalb auch kaum in der Lage sein, ein Insolvenzverfahren in Gang zu setzen, weil es nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts ist, die Erbenstellung zu klären (MünchKomm-InsO/Siegmann, aaO Rdn. 2; vgl. auch OLG Düsseldorf ZIP 1998, 870, 871 f.; LG Wuppertal ZIP 1999, 1536).
  • KG, 28.08.2012 - 1 W 72/12

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen für Eintragung eines

    Demgemäß genügt es - wie im Fall der Nachlassinsolvenz (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1267; Holzer, EWiR 1998, 609) - für § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn (noch) der frühere Rechtsträger - hier die Gesellschaft - im Grundbuch eingetragen ist.
  • LG Duisburg, 07.04.2006 - 7 T 63/06

    Insolvenzvermerk bei Gesamthandeigentum

    Es ist deshalb z. B. bei der Nachlassinsolvenz anerkannt, dass es für die Eintragung des Insolvenzvermerks nicht auf die formale Voreintragung des Erben in dieser Eigenschaft (als des verfahrensrechtlichen Trägers der Schuldnerrolle) ankommt, sondern dass die noch bestehende Eintragung des Erblassers als Grundeigentümer ausreicht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1267).
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