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   OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98   

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OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98 (https://dejure.org/1998,7679)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.1998 - 9 W 7/98 (https://dejure.org/1998,7679)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 1998 - 9 W 7/98 (https://dejure.org/1998,7679)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1768
  • MDR 1998, 734
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 23.09.1983 - 14 W 121/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98
    Das Vollstreckungsgericht kann nämlich in dem den Gläubiger ermächtigenden Beschluß weitere zur Vornahme der erforderlichen Handlung notwendige Anordnungen treffen, so z.B. auch dem Schuldner aufgeben, das Betreten seines Grundstücks zur Vornahme der Arbeiten zu dulden (vgl. nur: OLG Hamm OLGZ 1984, 184, 186 f).

    Auch der Umstand, daß der geschuldete Erfolg auf mehrfache, unterschiedliche Weise erbracht werden kann und der Schuldner nach dem Titel insoweit freie Hand hat, welchen Weg er geht, macht die Handlung nach ganz h.M., der sich der Senat nunmehr anschließt, nicht zu einer unvertretbaren (vgl. nur: OLG Zweibrücken MDR 1974, 409 f; 1983, 500; OLG Hamm OLGZ 1974, 62; MDR 1983, 850; OLGZ 1984, 184, 187; LG Berlin WUM 1994, 552; Schuschke, Rn. 2, 6 zu § 887 ZPO; Stein/Jonas/Brehm, Rn. 9 zu § 887 ZPO; Zöller/Stöber, Rn. 2 zu § 887 ZPO; Staudinger/Gursky, BGB, 13. B., Rn. 226 zu § 1004).

    Es mag dahinstehen, ob der Schuldner eine Wahlschuld i.S. von § 262 BGB zu erfüllen hat, wenn in dem zu vollstreckenden Urteil - wie hier - nur der Handlungserfolg, nicht aber die vorzunehmende Handlung bezeichnet ist, oder ob ihm nur ein Wahlrecht bezüglich der Mittel zusteht, mit denen er den geschuldeten Erfolg herbeiführt (so OLG Hamm OLGZ 1984, 184, 187; OLG Zweibrücken MDR 1974, 109, 410; 1983, 500).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.1987 - 9 W 43/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98
    Der titulierte Anspruch der Gläubiger, der die Schuldner verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Feuchtigkeitsimmissionen vorzunehmen, ist entgegen der früher vertretenen Ansicht des Senats (NJW-RR 1988, 63 f) nicht nach § 888 ZPO zu vollstrecken, denn es handelt sich nicht um eine unvertretbare Handlung.

    Dies kann entgegen der früher vom Senat vertretenen Auffassung (NJW-RR 1988, 63, 64; ebenso: OLGR Düsseldorf 1995, 74; OLG München NJW-RR 1992, 768) nicht dazu führen, daß die geschuldete Handlung als unvertretbar zu qualifizieren ist.

  • BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94

    Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98
    Er kann sich nämlich noch durch "eine der übrigen Leistungen von seiner Verbindlichkeit befreien" (§ 264 Abs. 1 2. HS. BGB - unmittelbar oder analog -), allerdings nur, indem er die Wahl durch Bewirken der Leistung ausübt (vgl. nur: BGH NJW 1995, 3189, 3190; MünchKomm./Schilken, ZPO, Rn. 12 zu § 887).
  • OLG München, 21.01.1992 - 27 W 302/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98
    Dies kann entgegen der früher vom Senat vertretenen Auffassung (NJW-RR 1988, 63, 64; ebenso: OLGR Düsseldorf 1995, 74; OLG München NJW-RR 1992, 768) nicht dazu führen, daß die geschuldete Handlung als unvertretbar zu qualifizieren ist.
  • OLG Zweibrücken, 30.10.1973 - 3 W 100/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98
    Auch der Umstand, daß der geschuldete Erfolg auf mehrfache, unterschiedliche Weise erbracht werden kann und der Schuldner nach dem Titel insoweit freie Hand hat, welchen Weg er geht, macht die Handlung nach ganz h.M., der sich der Senat nunmehr anschließt, nicht zu einer unvertretbaren (vgl. nur: OLG Zweibrücken MDR 1974, 409 f; 1983, 500; OLG Hamm OLGZ 1974, 62; MDR 1983, 850; OLGZ 1984, 184, 187; LG Berlin WUM 1994, 552; Schuschke, Rn. 2, 6 zu § 887 ZPO; Stein/Jonas/Brehm, Rn. 9 zu § 887 ZPO; Zöller/Stöber, Rn. 2 zu § 887 ZPO; Staudinger/Gursky, BGB, 13. B., Rn. 226 zu § 1004).
  • OLG Hamm, 07.09.1973 - 14 W 67/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98
    Auch der Umstand, daß der geschuldete Erfolg auf mehrfache, unterschiedliche Weise erbracht werden kann und der Schuldner nach dem Titel insoweit freie Hand hat, welchen Weg er geht, macht die Handlung nach ganz h.M., der sich der Senat nunmehr anschließt, nicht zu einer unvertretbaren (vgl. nur: OLG Zweibrücken MDR 1974, 409 f; 1983, 500; OLG Hamm OLGZ 1974, 62; MDR 1983, 850; OLGZ 1984, 184, 187; LG Berlin WUM 1994, 552; Schuschke, Rn. 2, 6 zu § 887 ZPO; Stein/Jonas/Brehm, Rn. 9 zu § 887 ZPO; Zöller/Stöber, Rn. 2 zu § 887 ZPO; Staudinger/Gursky, BGB, 13. B., Rn. 226 zu § 1004).
  • OLG Hamm, 15.11.1982 - 14 W 118/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1998 - 9 W 7/98
    Auch der Umstand, daß der geschuldete Erfolg auf mehrfache, unterschiedliche Weise erbracht werden kann und der Schuldner nach dem Titel insoweit freie Hand hat, welchen Weg er geht, macht die Handlung nach ganz h.M., der sich der Senat nunmehr anschließt, nicht zu einer unvertretbaren (vgl. nur: OLG Zweibrücken MDR 1974, 409 f; 1983, 500; OLG Hamm OLGZ 1974, 62; MDR 1983, 850; OLGZ 1984, 184, 187; LG Berlin WUM 1994, 552; Schuschke, Rn. 2, 6 zu § 887 ZPO; Stein/Jonas/Brehm, Rn. 9 zu § 887 ZPO; Zöller/Stöber, Rn. 2 zu § 887 ZPO; Staudinger/Gursky, BGB, 13. B., Rn. 226 zu § 1004).
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2000 - 5 W 22/00

    Vollstreckung einer Verurteilung zu "geeigneten Maßnahmen"

    Erweist sich in solchen Fällen der von einem Eigentümer erhobene Unterlassungsanspruch als begründet, so tituliert und vollstreckt die Rechtsprechung daher bei einer entsprechenden Formulierung des Antrags zu Recht die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1768; OLG Hamm MDR 1983, 850; Senat B. v. 8.2.1988 - 5 W 5/88).
  • OLG Saarbrücken, 09.06.2004 - 5 W 62/04

    Zur Abgrenzung der Anwendbarkeit des § 888 ZPO und des § 890 ZPO bei Begehren

    Erweist sich in solchen Fällen der von einem Eigentümer erhobene Unterlassungsanspruch als begründet, so tituliert und vollstreckt die Rechtsprechung daher bei einer entsprechenden Formulierung des Antrags zu Recht die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung (vgl. Staudinger/Grunsky, BGB, 13. Bearb., Neubearbeitung 1999, § 1004, Rn. 204 m.w.N.; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl. 2002, § 1004, Rn. 53; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1768).
  • LG Bielefeld, 13.09.2001 - 20 T 33/01

    Voraussetzungen der ordnungsgenäßen Erfüllung der Entfernung zweier Bäume

    Im Rahmen des § 887 ZPO konnte dem Schuldner ferner auferlegt werden, das Betreten seines Grundstücks zur Vornahme der erforderlichen Arbeiten zu dulden (vgl. OLG Hamm, 1985, 274; OLG Düsseldorf, MDR 1998, 734 [OLG Düsseldorf 09.02.1998 - 9 W 7/98] ; Zöller, ZPO, 22. Aufl. § 887 Rn. 8).
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