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   OLG Hamburg, 26.02.1998 - 3 U 209/97   

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OLG Hamburg, 26.02.1998 - 3 U 209/97 (https://dejure.org/1998,14779)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.1998 - 3 U 209/97 (https://dejure.org/1998,14779)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 3 U 209/97 (https://dejure.org/1998,14779)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 986
  • BB 1998, 919
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 19.02.2019 - 33 O 62/18

    Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr bei Zeichenähnlichkeit durch die

    Hierbei wirft der im Antrag verwendete Begriff "schlagwortartig" unter dem Aspekt der hinreichenden Bestimmtheit der Antragsfassung keine Bedenken auf (vgl. hierzu OLG Hamburg, NJW-RR 1998, 986/986 - "infas"; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 10. Aufl. [2011], Kap. 51 Rn. 8a, Fußn. 53; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. [2010], Vorbem. §§ 14-19d, Rn. 149).
  • LG Düsseldorf, 08.11.2000 - 2a O 192/00

    Zulässigkeit der Benutzung und Reservierung des Namens "ad-acta.de" als

    Die Beklagte kann sich auch nicht auf eine Freihaltebedürftigkeit berufen, da sie selber die Bezeichnung gerade nicht im Rahmen eines Freihaltebedürfnisses benutzt, sondern durch ihre Reservierung andere von der Benutzung ausschließt (vgl. OLG München, NJW-RR 98, 986 - Freundin -).
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