Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.07.1998 - 3 U 1516/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rangfolge von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen in Bezug auf einen rechtskräftig festgestellten Entschädigungsanspruch nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); Abgrenzung zwischen der Nichtigkeit und der Anfechtbarkeit von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 19.09.1997 - 16 O 152/96
- OLG Koblenz, 14.07.1998 - 3 U 1516/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 508
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 07.02.1975 - 14 W 76/74
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1998 - 3 U 1516/97
Mit einer hiergegen gerichteten Erinnerung hätte bei sofortiger Entscheidung die Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erreicht werden können (vgl. auch OLG Hamm, NJW 1975, 2075 [OLG Hamm 07.02.1975 - 14 W 76/74] ).Zudem konnten die dieser Bestimmung zugrundeliegenden Schutzgesichtspunkte zu diesem Zeitpunkt keine wesentliche Bedeutung mehr haben (Verhinderung einer Einflußnahme Dritter auf den Ausgang des Straf- und Entschädigungsverfahrens, Pfändungsschutz des Berechtigten, der durch das Abtretungsverbot davor bewahrt werden soll, in Überschätzung der Höhe der Entschädigung gegen deren Abtretung überhöhte Kredite aufzunehmen; vgl. BT-Dr VI/460 S. 9 und BT-Prot. 6. Wahlp., 84. Sitzung v. 9.12.1970 S. 4707 f.; vgl. auch BGH NJW 1982, 2504 f.; OLG Hamm NJW 1975, 2075; LG Stuttgart Die Justiz 1980, 276).
- BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78
Einordnung einer Vollstreckungsabwehrklage als Familiensache - Vereinbarkeit …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1998 - 3 U 1516/97
Die Forderungspfändung entgegen dem damals noch bestehenden Pfändungsverbot war daher nicht nichtig (BGH NJW 1979, 2046 [BGH 11.07.1979 - IV ZR 165/78] ), sondern nur anfechtbar. - BGH, 06.04.1979 - V ZR 216/77
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechts im Pfändungsbeschluß
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1998 - 3 U 1516/97
Nichtig und ohne Wirkung sind Vollstreckungshandlungen aber nach heute herrschender Auffassung nur ganz ausnahmsweise, nämlich bei grundlegend schweren Mängeln (vgl. z.B. BGH NJW 1979, 2045 f. [BGH 06.04.1979 - V ZR 216/77] ; BGH NJW 1993, 735 ff. [BGH 17.12.1992 - IX ZR 226/91] ).
- BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87
Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1998 - 3 U 1516/97
Bezüglich der Entschädigung und ihrer Höhe lag das zweite an die Revisionsentscheidung BGH NJW 1989, 2127 [BGH 26.01.1989 - III ZR 192/87] gebundene OLG-Urteil vor, das dann auch durch Rücknahme der von R. zunächst eingelegten Revision rechtskräftig wurde. - BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91
Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1998 - 3 U 1516/97
Nichtig und ohne Wirkung sind Vollstreckungshandlungen aber nach heute herrschender Auffassung nur ganz ausnahmsweise, nämlich bei grundlegend schweren Mängeln (vgl. z.B. BGH NJW 1979, 2045 f. [BGH 06.04.1979 - V ZR 216/77] ; BGH NJW 1993, 735 ff. [BGH 17.12.1992 - IX ZR 226/91] ). - BGH, 28.01.1982 - III ZR 203/80
Ziele des Übertragungsverbots von Ansprüchen auf Entschädigung wegen …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1998 - 3 U 1516/97
Zudem konnten die dieser Bestimmung zugrundeliegenden Schutzgesichtspunkte zu diesem Zeitpunkt keine wesentliche Bedeutung mehr haben (Verhinderung einer Einflußnahme Dritter auf den Ausgang des Straf- und Entschädigungsverfahrens, Pfändungsschutz des Berechtigten, der durch das Abtretungsverbot davor bewahrt werden soll, in Überschätzung der Höhe der Entschädigung gegen deren Abtretung überhöhte Kredite aufzunehmen; vgl. BT-Dr VI/460 S. 9 und BT-Prot. 6. Wahlp., 84. Sitzung v. 9.12.1970 S. 4707 f.; vgl. auch BGH NJW 1982, 2504 f.; OLG Hamm NJW 1975, 2075; LG Stuttgart Die Justiz 1980, 276).
- OLG Koblenz, 11.02.2008 - 1 W 855/07
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Entschädigungsansprüche wegen …
Es dient darüber hinaus dem Pfändungsschutz des Berechtigten, der zugleich davor bewahrt werden soll, in Überschätzung der Entschädigungshöhe gegen Sicherungsabtretung einen überhöhten Kredit aufzunehmen (BGH NJW 1982, 2504; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 508 ).
Rechtsprechung
LG Kassel, 01.04.1998 - 3 T 189/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 508