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   BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99   

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BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99 (https://dejure.org/2001,2021)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2001 - X ZR 160/99 (https://dejure.org/2001,2021)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2001 - X ZR 160/99 (https://dejure.org/2001,2021)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch - Schlechterfüllung - Melkanlage - Mangel - Installation - Entgangener Gewinn - Milchproduktion - Vermögensschaden - Mehraufwand

  • Judicialis

    BGB § 254

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138
    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unterscheidung zwischen Substantiierung und Beweisbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Milchkühe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 887
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96

    Auslegung einer Abfindungsklausel

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (z.B. BGH, Urt. v. 16.03.1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957; Sen.Urt. v. 23.04.1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 207, 209).

    Dies eröffnet die Möglichkeit, auch mit Hilfe von Indizien die Haupttatsachen darzulegen, die den betreffenden Rechtssatz ausfüllen (BGH, Urt. v. 16.03.1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957; Sen.Urt. v. 29.09.1992 - X ZR 84/90, NJW-RR 1993, 189).

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
    Arbeits- und Zeitaufwand wird unabhängig davon schadensrechtlich als ein Vermögenswert angesehen, wenn sich nach der Verkehrsauffassung für die getätigte Arbeitsleistung ein sich objektiv nach dem Maß der Arbeitskraft bemessender geldlicher Wert, d.h. ein Marktwert, ermitteln läßt (BGH, Urt. v. 24.11.1995 - V ZR 88/95, ZIP 1996, 281, 283 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (z.B. BGH, Urt. v. 16.03.1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957; Sen.Urt. v. 23.04.1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 207, 209).
  • BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96

    Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
    Nach dem für das Revisionsverfahren zu unterstellenden Sachverhalt hat die Beklagte dem Kläger grundsätzlich alle Vermögenseinbußen zu ersetzen, die adäquat kausale Folge der Schlechterfüllung des abgeschlossenen Vertrages sind, wobei das Adäquanzprinzip eine Schadenszurechnung nur ausschließt, soweit der Schadenseintritt außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt (st. Rspr., z.B. BGH, Urt. v. 18.12.1997 - VII ZR 34/96, BGHR VOB/B § 6 Nr. 6 - Schaden 1).
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
    Nach dem im Revisionsverfahren zu unterstellenden Sachverhalt kann die vom Berufungsgericht problematisierte Unumgänglichkeit der Schlachtung allerdings die Frage einer etwaigen Mitverursachung des Schadens durch den Kläger betreffen (vgl. Sen.Urt. v. 14.11.2000 - X ZR 203/98, Umdr. S. 16, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
    Diesem Beweisantritt wird nachzugehen sein, auch wenn der Tatrichter grundsätzlich darin frei ist, welche Beweiskraft er Indizien im einzelnen und in einer Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimißt (BGH, Urt. v. 22.01.1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894, 1895).
  • BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91

    Erwerbsschaden des Unternehmers bei unfallbedingtem Einsatz zusätzlicher

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
    Diese Möglichkeit hat der Bundesgerichtshof zwar als ausgeschlossen erachtet, wenn es um die Arbeitsleistung eines Unternehmers geht (BGHZ 54, 45 b, 51; vgl. auch BGH, Urt. v. 31.03.1992 - VI ZR 143/91, NJW-RR 1992, 852).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94

    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
    Die völlige Abweisung des auf Zahlung von 88.595,84 DM gerichteten Teils der Klage verletzt auch den in ständiger Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsatz (z.B. BGH, Urt. v. 28.02.1996 - XII ZR 186/94, NJW-RR 1996, 1077 m.w.N.), daß der Tatrichter von einer Schätzung des Schadens und der dazu nötigen Aufklärung nicht schon deshalb absehen darf, weil nach seiner Ansicht der Sachvortrag des Geschädigten eine abschließende Beurteilung seines Schadens nicht zuläßt.
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
    Diese Möglichkeit hat der Bundesgerichtshof zwar als ausgeschlossen erachtet, wenn es um die Arbeitsleistung eines Unternehmers geht (BGHZ 54, 45 b, 51; vgl. auch BGH, Urt. v. 31.03.1992 - VI ZR 143/91, NJW-RR 1992, 852).
  • BGH, 29.09.1992 - X ZR 84/90

    Anforderungen an Darlegungslast und Substantiierung im Klagevorbringen

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
    Dies eröffnet die Möglichkeit, auch mit Hilfe von Indizien die Haupttatsachen darzulegen, die den betreffenden Rechtssatz ausfüllen (BGH, Urt. v. 16.03.1998 - II ZR 323/96, ZIP 1998, 956, 957; Sen.Urt. v. 29.09.1992 - X ZR 84/90, NJW-RR 1993, 189).
  • BGH, 08.12.2020 - XIII ZR 19/19

    Flüchtlingsunterkunft

    cc) Entgegen der Ansicht des Landgerichts sind Personalkosten für die Angebotserstellung auch ohne konkreten Nachweis des Bieters, dass er seine Mitarbeiter anderweitig hätte einsetzen können und dadurch Einnahmen erwirtschaftet hätte, die ihm entgangen sind, ersatzfähig, da die eingesetzte Arbeitskraft typischerweise einen Marktwert hat und bei wertender Betrachtung vom Schadensersatz nicht auszugrenzen ist (hierzu BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 88/95, BGHZ 131, 220, 225 f. unter teilweiser Aufgabe von BGH, Urteil vom 29. April 1977, BGHZ 69, 34, 36; Urteil vom 8. Januar 2010 - V ZR 208/08, juris Rn. 9; Urteil vom 7. März 2001 - X ZR 160/99, juris Rn. 22).
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 7 U 17/16

    Mitternächtlicher Sturz auf dem Gelände einer SB-Tankstelle

    Eine Partei genügt ihrer Darlegungs- und ggf. Beweislast auch, wenn sie Hilfstatsachen vorträgt und ggf. beweist, die für sich betrachtet oder in einer Gesamtschau geeignet sind, den Rückschluss auf die behauptete Haupttatsache mit der erforderlichen Sicherheit zulassen (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 887 zur Darlegungslast; WM 2012, 1337 zum Indizienbeweis; Zöller, ZPO, 31. Auflage, Vor § 253 Rn. 23).
  • OLG Köln, 10.03.2020 - 4 U 219/19

    Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189

    (b) Das Vorgehen der Beklagten, die mit der Umschaltlogik ausgerüsteten Motoren des Typs EA 189 Euro 5 entweder durch Einbau in eigene Fahrzeuge oder durch Veräußerung an andere Fahrzeughersteller in den Verkehr zu bringen, war auch nicht nur unter ganz besonderen, außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegenden Umständen geeignet, den Schaden herbeizuführen (vgl. zum sogenannten Adäquanzprinzip BGH, Urteil vom 7. März 2001 - X ZR 160/99 -, NJW-RR 2001, 887, 888; ferner Grüneberg, in: Palandt, BGB, 79. Aufl., § 249 Rn. 26 m.w.N.).
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