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   OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03   

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https://dejure.org/2004,4780
OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03 (https://dejure.org/2004,4780)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.01.2004 - 1 UF 505/03 (https://dejure.org/2004,4780)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 1 UF 505/03 (https://dejure.org/2004,4780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 1361b BGB, 1 HausratsVO, 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO
    Ehewohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Charakters einer Ehewohnung wegen erheblicher Spannungen zwischen den Eheleuten; Zugehörigkeit von anderen auf einem Grundstück gelegenen Räumlichkeiten zu einer ehelichen Wohnung; Gänzliche Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehepartner bei dauerhafter ...

  • Judicialis

    BGB § 1361b; ; HausratsVO § 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Begriff der Ehewohnung und zur Aufgabe einer gemeinsamen Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 435
  • NZM 2004, 759
  • FamRZ 2004, 877 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 05.04.1991 - 17 UF 827/91

    Anwendbarkeit; Türkisches Recht; Türkisches

    Auszug aus OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03
    Eine einmalige tätliche Entgleisung kann nur dann eine unbillige Härte bedeuten, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass sich vergleichbares wiederholen kann (KG, FamRZ 1991, 1190, 1191; OLG München, FamRZ 1999, 1270).
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 4 UF 63/00

    Wer die Wohnungseinrichtung zerstört, muss raus

    Auszug aus OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03
    Der Senat geht davon aus, dass eine die Allein- oder Teilzuweisung der Ehewohnung während der Dauer des Getrenntlebens rechtfertigende Härte dann vorliegt, wenn der hinauszuweisende Ehegatte in grob rücksichtsloser Weise durch erhebliche Belästigungen das Wohnen für den anderen Ehegatten nahezu unerträglich macht (vgl. OLG Köln, FamRZ 2001, 761).
  • OLG München, 21.10.1998 - 12 UF 1438/98

    Begehren auf Alleinzuweisung der Ehewohnung; Beurteilung der schweren Härte im

    Auszug aus OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03
    Eine einmalige tätliche Entgleisung kann nur dann eine unbillige Härte bedeuten, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass sich vergleichbares wiederholen kann (KG, FamRZ 1991, 1190, 1191; OLG München, FamRZ 1999, 1270).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98

    Ehewohnung - Benutzung Alleineigentum - Vermietung Veräußerung

    Auszug aus OLG Jena, 21.01.2004 - 1 UF 505/03
    Der Senat geht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1087, 1088) davon aus, dass bei einem Ehegatten, der wegen bestehender ehelicher Spannungen auszieht, die Aufgabe der Wohnung (i S des § 1 HausratsVO) nur dann in Betracht kommen wird, wenn sich die Ehegatten über die Weiterbenutzung der Wohnung eindeutig und endgültig geeinigt haben.
  • OLG Hamm, 25.09.2013 - 2 UF 58/13

    Das Kindeswohl kann die Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten

    In den Fällen vorsätzlich und widerrechtlich verübter Gewalt gegen Körper, Gesundheit oder Freiheit des Ehepartners sowie auch der bloßen Drohung mit solcher Gewalt, - erst recht, wenn sie sich gegen sein Leben richtet - ist die Ehewohnung im Regelfall dem verletzten oder bedrohten Ehegatten ganz zu überlassen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2006 - 18 WF 176/06 - FamRZ 2007, 829; OLG Köln, Beschluss vom 08. April 2005 - 4 UF 68/05 - OLGR Köln 2005, 440; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 6 WF 70/04; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 UF 505/03 - NJW-RR 2004, 435; Neumann, in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.08.2013, § 1361b BGB Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2010 - 22 U 232/07

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Vorliegen eines Sachmangels bei erheblichen, aber

    Die veröffentlichte Rechtsprechung (LG Frankfurt am Main NJW-RR 04, 1208; KG NZV 07, 311; AG Bad Homburg NJW-RR 04, 435; OLG Celle NJW-RR 04, 1645; vgl. auch OLG Saarbrücken ZfS 06, 508 zur Abgrenzung nach Mehrwertsteuerausweisung) geht davon aus, dass der Gesetzgeber durch die Formulierung zum Ausdruck gebracht hat, dass auch ein Gewerbetreibender nicht bei jedem Geschäft als Unternehmer handelt, sondern dass es einer engeren Verknüpfung zum Unternehmenszweck bedarf.
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