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   OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11   

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OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11 (https://dejure.org/2012,16537)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.06.2012 - 8 U 1900/11 (https://dejure.org/2012,16537)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 8 U 1900/11 (https://dejure.org/2012,16537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer Pflicht zur Entrichtung einer Anzahlung von 40% des Reisepreises sowie des vollständigen Restbetrages 45 Tage vor Reiseantritt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

  • Verbraucherzentrale NRW PDF
  • rabüro.de

    Anzahlungspflicht von 40% des Reisepreises in den AGB des Reiseveranstalters rechtswidrig

  • reise-recht-wiki.de

    Unzulässige Vorleistungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 320
    Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Entrichtung einer Anzahlung von 40 % des Reisepreises sowie des vollständigen Restbetrages 45 Tage vor Reiseantritt in den AGB eines Reiseveranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    40% Anzahlung auch bei "Dynamic Packaging" unzulässig!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Zahlungsbedingungen bei "Dynamic Packaging"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anzahlungspflicht von 40% des Reisepreises in den AGB eines Reiseveranstalters ist unwirksam

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    40 Prozent Anzahlung bei Pauschalreise sind zu viel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter betreiben "Abzocke" durch zu hohe Vorauszahlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1134
  • NJW-RR 2015, 640
  • MDR 2012, 1020
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11
    26 Neben einer umfangreichen Wiederholung ihrer erstinstanzlichen Sachverhaltsdarstellung vertritt sie die Ansicht, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2006 (X ZR 59/05) dahingehend auszulegen sei, dass durch die Höhe der Anzahlung die angemessenen Stornokosten abgesichert werden dürften; dem Reisenden verbleibe mit einem Anteil von 60 % des Reisepreises noch ein hinreichendes Druckmittel.

    44 Zwar hat der Bundesgerichtshof (Urt. v. 20.06.2006, X ZR 59/05) in Bezug auf eine Klausel, nach der nach Übergabe des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 20 % verlangt wurde, ausgeführt, dass er im Hinblick auf das Inkrafttreten des § 651k BGB n.F. und die damit eingetretene Änderung der Risikoverteilung zwischen Reiseveranstalter und Reisenden nicht mehr an einer Begrenzung der Anzahlung auf 10 % des Reisepreises festhalte, weil der Reisende vom Risko der Insolvenz des Reiseveranstalters entlastet worden und seine Rückreise wirtschaftlich sichergestellt sei.

  • LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vorleistungen bei der Buchung / Dynamic

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 11.11.2011, 8 O 3545/10, wird zurückgewiesen.

    31 das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 11.11.2011 zu Az.: 8 O 3545/10 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LG München I, 15.01.2009 - 12 O 13709/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verwendereigenschaft bei Vertrieb und Buchung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11
    39 Auf Nachfrage des Senats hat der Kläger bekräftigt, dass Streitgegenstand nicht die Frage sein soll, ob die Fälligkeitsregelung und die Anzahlungsverpflichtung in Ziffer 2.1 der AGB der Beklagten bereits deshalb unwirksam sind, weil sie möglicherweise bei kundenfeindlichster Auslegung so verstanden werden können, dass der Kunde nach Erhalt der Reisebestätigung und der Rechnung auch dann innerhalb einer Woche die Anzahlung und 45 Tage vor Reisebeginn die Restzahlung zu leisten hat, wenn der Sicherungsschein nicht übersandt worden ist, da bei einem solchen Verständnis die Klausel gemäß §§ 651k Abs. 4 S. 1, 651m S. 1 BGB nichtig wäre (vgl. hierzu LG Köln, Urt. v. 23.04.2009, 26 U 29/07, Rn. 29 f.; LG München, Urt. v. 15.01.2009, 12 O 13709/08, Rn. 100 ff.).
  • KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12

    Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR bei Flugstornierung unzulässig

    Es entspricht deshalb der Rechtsprechung des BGH (NJW 1985, 633 , juris Rn. 12 ff), AGB-Regelungen zu den Rücktrittskosten bei einer Flugreise uneingeschränkt einer Inhaltskontrolle zu unterwerfen (vergleiche auch OLG Dresden, NJW-RR 2012, 1134 , juris Rn. 49 ff sowie AG Köln, Urteil vom 26.4.2010, 142 C4 145/09, juris Rn. 20 ff, jeweils zu Stornierungsgebühren einer Reiseveranstalterin).
  • LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14

    Unwirksame Klauseln eines Reiseveranstalters über Reiserücktrittspauschalen

    Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; OLG Nürnberg NJW 1999, 3128; vgl. auch OLG Dresden BeckRS 2012, 14828).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13

    Reiserecht: Unwirksamkeit von AGB-Klauseln in Reiseverträgen

    Nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Auffassung sind jedenfalls 20 % Anzahlung als zulässig angesehen worden, nachdem durch die Änderung des § 651 k BGB und der Regelung, dass ohne Übergabe eines Insolvenzsicherungsscheins keine Anzahlungen gefordert werden dürfen, das Insolvenzrisiko vom Reisenden genommen worden ist (vgl. BGH, NJW 2006, 3134, 3135; OLG Dresden, Urteil vom 21.06.2012, 8 U 1900/11, zitiert nach juris, Rdnr. 45; OLG Köln, RRa 2012, 297).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 6 U 161/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anzahlung von 30 % und von Rücktrittspauschalen

    Der Senat verkennt nicht, dass die früher vor Einführung des Sicherungsscheins regelmäßig vertretene Ansicht, dass der Restbetrag nicht früher als vier Wochen vor Reiseantritt gezahlt werden sollte, teilweise auch auf dem Risiko der Insolvenz des Reiseveranstalters beruhte (OLG Dresden, NJW-RR 2012, 1134, 1136).

    Ein so langer Zeitraum wird im Falle der Nichtzahlung des Restbetrags für die Ausübung des Rücktrittsrechts und die Weiterverwertung der Reiseleistungen nicht benötigt (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2012, 1134, 1136).

  • OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer ein Drittel des Reisepreises übersteigenden

    Dass auch für den Gesetzgeber der Zeitpunkt des Wertzuwachses bei dem Vertragspartner eine entscheidende Rolle spielt, zeigt die Regelung des § 632 a Abs. 1 Satz 1 BGB, die dem Unternehmer einen Anspruch auf eine Abschlagszahlung im Werkvertragsrecht nur in der Höhe gewährt, in der der Besteller durch die Leistung einen entsprechenden Wertzuwachs erlangt hat (vgl. hierzu auch OLG Dresden, Urteil vom 21. Juni 2012 - 8 U 1900/11, zit. nach juris, Tz. 46).

    Eine Anzahlung, zumindest wenn sie ein Drittel des Reisepreises übersteigt und damit erst recht, wenn sie wie im vorliegenden Fall 40 % des Gesamtpreises ausmacht, stellt danach eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2012, 1134, zit. nach juris, Tz. 40 ff.; Urteil des Kammergerichts vom 19. August 2013, 23 U 14/13, S. 3 des Urteils).

  • LG Düsseldorf, 05.02.2014 - 12 O 361/12

    Klausel eines Reiseveranstalters über pauschalierte Rücktrittskosten ab 40%

    Diese Auffassung teilt die Kammer nicht (so schon LG Köln, Urteil vom 03.11.2010 - Az.: 26 O 57/10; LG Leipzig aaO; OLG Dresden, Urteil vom 21.06.2012 - Az.: 8 U 1900/11).

    Diese Auffassung teilt die Kammer nicht (so schon LG Köln, Urteil vom 03.11.2010 - Az.: 26 O 57/10; LG Leipzig aaO; OLG Dresden, Urteil vom 21.06.2012 - Az.: 8 U 1900/11).

  • LG Hamburg, 23.04.2013 - 312 O 330/12

    Stornopauschale von 40 % bei Stornierung von Pauschalreiseverträgen bis zum 30.

    Ein grundsätzlicher Verzicht auf das Bemühen um einen anderweitigen Erwerb ist bei der Berechnung einer Entschädigungspauschale im Sinne des § 651i BGB jedoch mindernd zu berücksichtigen (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2012, 1134, 1136).

    38.  Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem parallel gelagerten Verfahren (die dort beklagte Reiseveranstalterin bietet ebenfalls Reiseleistungen im Rahmen des sog. "dynamic packaging" an) in seinem Urteil vom 21.06.2012 (OLG Dresden, NJW-RR 2012, 1134, 1136 f.) ausgeführt:.

  • LG Frankfurt/Main, 08.01.2014 - 24 O 151/13

    Vorauszahlungspflicht des Kunden bei Reisebuchung wettbewerbswidrig

    Erst nachdem die Insolvenzabsicherung des Reisenden durch Einschaltung von Kundengeldabsicherer vorgeschrieben war, wurde ein Anzahlung nur in Höhe von 20 % für noch angemessen erachtet (OLG Dresden NJW-RR 12, 1134; LG Hbg NJW-RR 08, 439).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12

    AGB-Klausel, die die Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bis 90 Tage vor

    Überwiegend wird eine Frist von etwa einem Monat zur anderweitigen Verwertung der Reise für ausreichend und angemessen gehalten (vgl. OLG Dresden vom 21.06.2012 - 8 U 1900/11 - Rn. 47, zitiert nach juris; Führich a.a.O. Rn. 155; Tonner in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage, § 651 a Rn. 82; Teichmann in: Jauernig, BGB, 14. Auflage, § 651 a Rn. 16).
  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2013 - 24 O 196/12

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Anzahlung des Reisepreises / Zeitpunkt der

    Nach überwiegender Meinung wird eine Frist von etwa 4 Wochen als noch angemessen angesehen (Staudinger in Staudinger, BGB, 2011, § 651 a Rn 144; Tonner in Münchener Kommentar, BGB, 6. Auflage § 651 a Rn 82; Führich, Reiserecht, 6. Auflage, Rn 155; OLG Dresden vom 21.6.12 8 U 1900/11 Rz 47; OLG Köln RRa 12, 297 Rz 30).
  • AG Frankfurt/Main, 05.12.2017 - 29 C 1251/17
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