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   LG Saarbrücken, 05.06.1986 - 2 S 185/84   

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https://dejure.org/1986,3953
LG Saarbrücken, 05.06.1986 - 2 S 185/84 (https://dejure.org/1986,3953)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.06.1986 - 2 S 185/84 (https://dejure.org/1986,3953)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Juni 1986 - 2 S 185/84 (https://dejure.org/1986,3953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Beseitigung von herüberragenden Birkenzweigen bei geringfügiger Beeinträchtigung - Geringfügige Beeinträchtigung aufgrund Laub- und Blütenfalls

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1341
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Stuttgart, 16.07.1985 - 27 O 310/85
    Auszug aus LG Saarbrücken, 05.06.1986 - 2 S 185/84
    Wer sich - wie die Parteien - für ein Wohnen in einer Gegend mit großen Gärten, mit einer starken Durchgrünung und mit Baumbepflanzung in größerem Umfang entscheidet, muß mit vermehrten Einwirkungen der Natur rechnen und deshalb auch pflanzliche Immissionen jedenfalls dann hinnehmen, wenn das Grundstück dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wird (vgl. dazu auch LG Stuttgart, NJW 1985, 2340).
  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71

    Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus LG Saarbrücken, 05.06.1986 - 2 S 185/84
    Zwar ist bei von dem Nachbargrundstück herüberragenden Zweigen der Eigentümer des anderen Grundstücks grundsätzlich berechtigt, sowohl nach § 910 I BGB die herüberragenden Zweige selbst abzuschneiden als auch nach § 1004 I BGB von dem Grundstücksnachbarn die Beseitigung des Überhangs zu verlangen; das Selbsthilferecht des § 910 BGB schließt den Beseitigungsanspruch nach § 1004 I BGB nicht aus (BGH, NJW 1973, 703).
  • LG Kleve, 13.10.1981 - 3 S 203/81
    Auszug aus LG Saarbrücken, 05.06.1986 - 2 S 185/84
    Solche geringfügige, natürliche Einwirkungen sind im Rahmen des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses von dem Grundstücksnachbar hinzunehmen und dem Nachbar steht deshalb aufgrund von § 910 II BGB kein Beseitigungsanspruch zu (so auch LG Kleve, MDR 1982, 230).
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 102/18

    Duldung der vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweige durch den Eigentümer des

    b) Entgegen einer teilweisen vertretenen Ansicht (LG Saarbrücken, NJW-RR 1986, 1341; AG Frankfurt a.M., NJW-RR 1990, 146; 1990, 1101), der das Berufungsgericht folgt, ist der Beseitigungsanspruch in einem solchen Fall der mittelbaren Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen, wenn die über das Nachbargrundstück hinausgewachsenen Äste auf dessen ortsüblichen Nutzung beruhen (so zutreffend OLG Koblenz, MDR 2014, 25, 26; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23. August 2007 - 8 U 385/06, juris Rn. 20; AG Würzburg, NJW-RR 2001, 953; Lüke in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Teil Rn. 380; Staudinger/Roth, BGB [2016], § 910 Rn. 18).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Die Vorschrift gilt auch für den Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB (vgl. LG Saarbrücken, NJW-RR 1986, 1341; LG Bonn, NJW-RR 1987, 1421; AG Würzburg, NJW-RR 2001, 953; Staudinger/Roth, BGB [2002], § 910 Rdn. 2).

    Ob, wovon auch das Berufungsgericht ausgeht, der Nachbar ganz unerhebliche Beeinträchtigungen hinnehmen muß (so OLG Köln, NJW-RR 1989, 1177; 1997, 656; LG Kleve, MDR 1982, 230, 231; LG Saarbrücken, NJW-RR 1986, 1341; MünchKomm-BGB/Säcker, aaO; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 910 Rdn. 3; Staudinger/Roth, aaO, Rdn. 18; a.A. AG Königstein, NJW-RR 2000, 1256; AG Würzburg, aaO), kann offenbleiben.

  • OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06

    Verhältnis von § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB zu § 1004 Abs. 1 BGB

    Gleichwohl kann nicht festgestellt werden, dass gerade und allein durch den grenzüberschreitenden Teil der beiden Fichten - im übrigen genießen die beiden Bäume im Hinblick auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 55 des Saarländischen Nachbarrechtsgesetzes im Verhältnis der Parteien untereinander Bestandsschutz und sind die hierdurch verursachten (Immissions-) Beeinträchtigungen folglich hinzunehmen (vgl. BGH 2004, 1037/1040; OLG Köln NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367; LG Saarbrücken NJW-RR 1986, 1341) - eine ins Gewicht fallende, zusätzliche Beeinträchtigung der Stellplatznutzung verursacht wird.
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