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   LG Stuttgart, 21.04.1986 - 27 O 77/85   

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LG Stuttgart, 21.04.1986 - 27 O 77/85 (https://dejure.org/1986,9448)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.1986 - 27 O 77/85 (https://dejure.org/1986,9448)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 1986 - 27 O 77/85 (https://dejure.org/1986,9448)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1414
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   AG Braunschweig, 06.11.1985 - 117 C 777/85   

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AG Braunschweig, 06.11.1985 - 117 C 777/85 (https://dejure.org/1985,5412)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 06.11.1985 - 117 C 777/85 (https://dejure.org/1985,5412)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 06. November 1985 - 117 C 777/85 (https://dejure.org/1985,5412)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 106/90

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Zwar wäre der Kläger beziehungsweise die Z -Versicherungsgesellschaft als Mieter des Stellplatzes Nr. 4 und damit Besitzer eines Grundstücksteils gemäß § 859 Abs. 1 und 3 BGB berechtigt gewesen, sich sofort nach Entziehung des Besitzes durch Entsetzung des Täters mittels Abschleppens des rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs wieder des Besitzes zu bemächtigen (vgl. u.a. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 51. Auflage, § 859 Rn 4; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.11.1977, OLGZ 1978, 206; LG Frankfurt, Urteil vom 22.6.1983, NJW 1984, 183; AG Mühlheim, Urteil vom 6.6.1986, NJW-RR 1986, 1355; AG Braunschweig, Urteil vom 6.11.1985, NJW-RR 1986, 1414; AG Frankfurt, Urteil vom 6.10.1989, NJW 1990, 917; einschränkend - "nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist" -: AG Frankfurt, Urteil vom 7.4.1988, NJW-RR 1989, 83).
  • AG Essen, 06.12.2001 - 136 C 159/01

    Abschleppkosten - Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Entsetzung des Besitzstörers auch noch am folgenden Tag als in unmittelbare zeitlichen Zusammenhang mit der Besitzstörung und damit als "sofort" i.S.v. § 859 III BGB angesehen werden muss (LG Frankfurt a.M., DAR 1984, 25 f.; AG Braunschweig, NJW-RR 1986, 1414; AG Deggendorf, DAR 1984, 277 f.).
  • AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01

    Falschparker - privates Abschleppen - Wer zahlt die Abschleppkosten

    Es kommt daher vorliegend nicht darauf an, ob ein "sofortiges" Abschleppen auch dann noch sofortige Besitzkehr i.S. § 859 Abs. 3 BGB ist, wenn dies erst im Laufe des Tages oder sogar erst am nächsten Tag erfolgt (vgl. insofern bejahend LG Frankfurt in NJW 1984, S. 183 und AG Braunschweig in NJW-RR 1986, S. 1414, dagegen Schünemann, Privates Abschleppen - contra legem?, DAR 1997.
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