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   OLG Düsseldorf, 14.05.1986 - 15 U 188/85   

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https://dejure.org/1986,6384
OLG Düsseldorf, 14.05.1986 - 15 U 188/85 (https://dejure.org/1986,6384)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.1986 - 15 U 188/85 (https://dejure.org/1986,6384)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 15 U 188/85 (https://dejure.org/1986,6384)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1506
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 28.10.1999 - 19 W 46/99
    Nicht jedes bestimmungsgemäße Handeln der Gewerkschaft betrifft jedoch eine Frage der Vereinigungsfreiheit und damit den Bereich der Interessenwahrnehmung auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts (OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1506 [OLG Düsseldorf 14.05.1986 - 15 U 188/85] ; LG Oldenburg NJW-RR 1993, 640).

    Gegen eine schrankenlose Ausdehnung dieses Kriteriums spricht insbesondere der Umstand, daß ansonsten das andere Kriterium "zum Zwecke des Arbeitskampfs" völlig überflüssig wäre (OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1506, 1507 [OLG Düsseldorf 14.05.1986 - 15 U 188/85] ).

    Deshalb ist § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG nur betroffen, wenn die Parteien darüber streiten, ob ein bestimmtes Verhalten einer nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Vereinigung durch das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1506, 1507 [OLG Düsseldorf 14.05.1986 - 15 U 188/85] unter Hinweis auf BAGE 17, 218, 221).

    Gegenüber einem aus §§ 1004, 823 BGB hergeleiteten Unterlassungsanspruch kann der Grundsatz der Vereinigungsfreiheit der Gewerkschaft keine weitergehenden Rechte verleihen als sie jedem anderen zustehen, der sich einem derartigen Anspruch vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit ausgesetzt sieht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1506, 1507 [OLG Düsseldorf 14.05.1986 - 15 U 188/85] ).

  • BAG, 29.10.2001 - 5 AZB 44/00

    Rechtsweg; Ehrenrührige Äußerungen eines Gewerkschaftssekretärs gegenüber

    Eine Beteiligung am allgemeinen Rechtsverkehr genügt nicht (vgl. BGH 28. März 2000 aaO; OLG Düsseldorf 14. Mai 1986 - 15 U 188/85 - NJW-RR 1986, 1506; BT-Drucks. 8/1567 S 26).
  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der

    Insoweit mag einiges für eine differenzierte Behandlung sprechen (Lindacher, MüKo-ZPO, 2. Aufl. § 50 Rz. 46, Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 10 Rz. 15, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.1986, NJW-RR 1986, 1506, BGH, Urteil vom 08.02.1952, AR-Blattei, Berufsverbände, Entscheidungen 1).
  • BGH, 28.03.2000 - VI ZB 31/99

    Zuständigkeit der Arbeitgerichte

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich um eine Angelegenheit der Vereinigungsfreiheit i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, wenn darüber gestritten wird, ob Arbeitnehmer sich in einer Koalition zusammenschließen dürfen oder sich in ihrem Koalitionsrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG beeinträchtigt fühlen, oder wenn zur Entscheidung steht, ob sich eine Arbeitnehmerkoalition (Gewerkschaft) in bestimmter, von ihr in Anspruch genommener koalitionsspezifischer Weise betätigen darf (vgl. etwa BAG, Urteile vom 8. Dezember 1978 - 1 AZR 303/77 - AP Nr. 28 zu Art. 9 GG; 23. Februar 1979 - 1 AZR 540/77 - AP Nr. 29 zu Art. 9 GG; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 1986, NJW-RR 1986, 1506, 1507).
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