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   OLG Düsseldorf, 13.06.1985 - 18 U 34/85   

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OLG Düsseldorf, 13.06.1985 - 18 U 34/85 (https://dejure.org/1985,4638)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.1985 - 18 U 34/85 (https://dejure.org/1985,4638)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 18 U 34/85 (https://dejure.org/1985,4638)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 280
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Düsseldorf, 30.09.2010 - 232 C 6893/10

    Minderung des Reisepreises wegen zeitlich überlangen Transports vom Flughafen zum

    Eine solche Beeinträchtigung wird jedoch grundsätzlich vorausgesetzt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 280).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2003 - 16 U 72/03

    Reisevertrag: Ausschluss von nicht rechtzeitig angemeldeten Reisemängeln;

    Die Erheblichkeitsgrenze wird nach allgemeiner und anerkannter Rechtsprechung, der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, erst bei einer Beeinträchtigung von mindestens 50% angesetzt (Senat - 6.4.1995 - RRa 1995, 147 [149] = OLGR-Frankfurt 1995, 143; - 18.12.1997 - RRa 1998, 67 [71] = OLGR-Frankfurt 1998, 125 [L]; ebenso: OLG Düsseldorf - 13.6.1985 - NJW-RR 1986, 280; OLG Stuttgart - 21.12.1993 - RRa 1994, 28; LG Hamburg - 30.4.1999 - RRa 1999, 238 [239]; LG Düsseldorf - 21.1.2000 - RRa 2000, 151; Führich, Reiserecht, RN 348).
  • AG Düsseldorf, 14.10.2008 - 232 C 8790/08

    Anspruch auf Minderung des Reisepreises wegen Vorverlegung eines

    Von einer erheblichen Beeinträchtigung geht das Gericht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur erst aus, wenn der Grad der Minderung 50 % in Bezug auf den Gesamtreisepreis erreicht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 280).
  • OLG Köln, 18.03.1992 - 16 U 128/91
    Für die Bestimmung des gewöhnlichen Nutzens der Reise ist dabei auf die Erwartungshaltung eines Durchschnittsreisenden abzustellen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 280; Löwe, das neue Pauschalreiserecht 1981, Seite 75; Tempel, NJW 1985, 97, 100).

    Ein solcher Anspruch setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise voraus, durch welche eine Minderung des Reisepreises um regelmäßig zumindest 50 % gerechtfertigt wird (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 280; LG Frankfurt NJW-RR 1988, 632 f.; LG Hannover NJW-RR 1986, 213 f.).

  • LG Hannover, 09.03.1988 - 3 S 335/88
    Mit der jetzt als herrschend anzusehenden Rechtsprechung ist von einer "erheblichen" Reisebeeinträchtigung und einem "vertanen" Urlaubstag dann auszugehen, wenn eine anteilige Reisepreisminderung von 50 % ab in Betracht kommt (LG Frankfurt NJW 1985, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 280; LG Hannover NJW-RR 1986, 213; OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 632).
  • AG Düsseldorf, 12.03.1992 - 42 C 16273/91

    Rückerstattung des Reisepreises bei der Unterbringung auf einem nicht gebuchten

    Eine erhebliche Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses im Sinne des § 651 f Abs. 2 BGB ist nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, der sich das Gericht anschließt, nur dann gegeben, wenn der Wert der Reise durch die Existenz rügefähiger Reisemängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften um mindestens 50 % gemindert wurde (NJW-RR 1986, 280).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 18.12.1985 - 11 S 312/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6182
LG Hannover, 18.12.1985 - 11 S 312/85 (https://dejure.org/1985,6182)
LG Hannover, Entscheidung vom 18.12.1985 - 11 S 312/85 (https://dejure.org/1985,6182)
LG Hannover, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - 11 S 312/85 (https://dejure.org/1985,6182)
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  • NJW-RR 1986, 280
 
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