Rechtsprechung
BGH, 23.05.1985 - III ZR 57/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abgesonderte Verhandlung über prozeßhindernde Einreden
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bedeutung der Niederlegung eines Schiedsspruchs bei dem zuständigen Gericht - Voraussetzungen für den Schiedsspruch, die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils zu erlangen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 280, 1039
Niederlegung eines Schiedsspruchs bei dem zuständigen Gericht; Entscheidung des Berufungsgerichts nach abgesonderter Verhandlung über prozeßhindernde Einreden - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 61
- MDR 1986, 477
- BauR 1985, 719
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.10.1979 - III ZR 184/78
Formerfordernis eines Schiedsvertrages - Vorliegen einer Abschreibungs- und …
Auszug aus BGH, 23.05.1985 - III ZR 57/84
Sie ist deshalb der Disposition der Parteien schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nur zugänglich, soweit es um die Wahl des zuständigen Gerichts geht und zwar nicht nur wegen der Funktion des Schiedsspruchs als Grundlage einer Vollstreckbarerklärung oder eines Aufhebungsverfahrens (dazu Senatsurteil vom 11. Oktober 1979 aaO), sondern auch für die hier wesentliche Frage nach der Begründung der Rechtskraft des Schiedsspruchs, da das öffentliche Interesse an ihrer einwandfreien Feststellbarkeit nicht geringer zu veranschlagen ist.Die Parteien standen einander als Lieferer oder Vermittler einerseits und als Abnehmer andererseits gegenüber, nicht aber als Mitglieder eines körperschaftlich organisierten Verbandes, der unter gemeinsamem Namen einen gemeinsamen Zweck verfolgt (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. Oktober 1979 - III ZR 184/78 = NJW 1980, 1049).
- BGH, 03.03.1958 - III ZR 157/56
Umlegung und Enteignung
Auszug aus BGH, 23.05.1985 - III ZR 57/84
Da sich das Berufungsgericht darauf beschränkt hat, in abgesonderter Verhandlung ( § 280 ZPO) nur über die zwei von der Beklagten erhobenen prozessualen Einreden zu entscheiden, ist die Sache dem Senat nur im Umfang dieses Zwischenstreits angefallen (Senatsurteil BGHZ 27, 15, 26 ff [BGH 03.03.1958 - III ZR 157/56];… Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht 13. Aufl. S. 317;… Zöller/Schneider ZPO 14. Aufl. § 538 Rn. 9).Es braucht nicht weiter darauf eingegangen zu werden, wie es sich verhielte, wenn das Berufungsgericht über Einreden entschieden hätte, die erst nach Prüfung vorrangiger prozessualer Fragen hätten behandelt werden dürfen (BGHZ 27, 15, 29 [BGH 03.03.1958 - III ZR 157/56] m. w. Nachw.).
- BGH, 11.02.1971 - VII ZR 73/69
Schiedsvergleich; Verstoß gegen § 40 DRiG
Auszug aus BGH, 23.05.1985 - III ZR 57/84
Die Erfüllung der in § 1039 ZPO festgelegten förmlichen Erfordernisse der Unterzeichnung, Zustellung und Niederlegung des Schiedsspruchs bilden Voraussetzungen dafür, daß der Schiedsspruch unter den Parteien nach 1040 ZPO die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils erlangt ( Senatsurteil vom 11. Oktober 1979 - III ZR 25/77 = LM ZPO § 1039 Nr. 4 m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 55, 313, 316 [BGH 11.02.1971 - VII ZR 73/69] und 85, 288, 290). - BGH, 11.10.1979 - III ZR 25/77
Prüfung der Niederlegung des Teilschiedsspruchs von Amts wegen; Förmliche …
Auszug aus BGH, 23.05.1985 - III ZR 57/84
Die Erfüllung der in § 1039 ZPO festgelegten förmlichen Erfordernisse der Unterzeichnung, Zustellung und Niederlegung des Schiedsspruchs bilden Voraussetzungen dafür, daß der Schiedsspruch unter den Parteien nach 1040 ZPO die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils erlangt ( Senatsurteil vom 11. Oktober 1979 - III ZR 25/77 = LM ZPO § 1039 Nr. 4 m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 55, 313, 316 [BGH 11.02.1971 - VII ZR 73/69] und 85, 288, 290).
- OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts
Da sich das Landgericht darauf beschränkt hat, in abgesonderter Verhandlung nur über seine örtliche Zuständigkeit zu entscheiden, ist die Sache dem Senat nur im Umfang dieses Zwischenstreits angefallen (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 61, 62), so dass das Verfahren in erster Instanz fortzusetzen ist. - BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz …
Damit hat das Landgericht über eine einzelne Sachurteilsvoraussetzung ausdrücklich befunden (BGHZ 27, 15, 26 ff.; BGH, Urt. v. 23. Mai 1985 - III ZR 57/84, NJW-RR 1986, 61 f.;… MünchKommZPO/Prütting 2. Aufl. § 280 Rdn. 8;… Musielak/Foerste, ZPO 4. Aufl. § 280 Rdn. 7). - OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - 15 U 17/08
Grundsätze der Verdachtsberichterstattung durch die Presse
Zunächst ist festzustellen, dass das Landgericht kein Zwischenurteil erlassen hat, bei dem der Rechtsstreit nur wegen des Zwischenstreites in der Berufungsinstanz angefallen wäre (BGH Urt. v. 23.5.1985, III ZR 57/84 = juris Rz. 28 = NJW-RR 1986, 61;.
- OLG Hamm, 25.11.2019 - 8 U 86/15
691 Mio. Euro-Schadensersatzklage aus gescheiterter Übernahme eines russischen …
Der Rechtsstreit im Übrigen ist im ersten Rechtszug anhängig geblieben (BGH NJW-RR 1986, 61, 62;… Musielak-Ball, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 538 Rn. 20). - OLG Rostock, 30.09.2020 - 2 U 6/17
Schadensersatz wegen Kündigung eines Händlervertrags: Internationale …
Offen kann bleiben, ob der Rechtsstreit dem Senat wegen der erstinstanzlich abgesonderten Verhandlung über die Zulässigkeit überhaupt nur hinsichtlich dieser Frage zur Entscheidung angefallen ist (und deshalb nach Entscheidung über die Zulässigkeit ohne Weiteres vom Landgericht weiter zu behandeln wäre) oder infolge der Klagabweisung durch Endurteil insgesamt, also auch hinsichtlich der Begründetheit (so OLG Dresden, Urteil vom 07.05.2009 - 10 U 1816/08, NJW-RR 2009, 1295 [Juris; Tz. 36 f.]; die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 03.03.1958 - III ZR 157/56, BGHZ 27, 15-29, und vom 23.05.1985 - III ZR 57/84 [Juris; Tz. 10, 28], betreffen Rechtsmittel gegen Zwischenurteile). - OLG Dresden, 07.05.2009 - 10 U 1816/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einem unter …
Ein Rechtsmittel gegen ein Zwischenurteil dieses Inhalts führt in der Tat dazu, dass der Rechtsstreit lediglich hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit beim Berufungsgericht anfällt und das Verfahren zur Hauptsache beim Ausgangsgericht anhängig bleibt (…vgl. BGHZ 27, S. 15 ff, S. 26/7; BAG…, Urteil vom 28. November 1966 - 5 AZR 190/66, NJW 1967, S. 648; BGH, Urteil vom 23. Mai 1985 - III ZR 57/84, NJW-RR 1986, S. 81/2;… Musielak-Ball, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 538 ZPO Rn 20, S. 1369;… HK-ZPO/Wöstmann, 2. Aufl. 2007, § 538 ZPO Rn 14, S. 1061). - OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 1 U 574/09
Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand bei einem Schadensersatzanspruch auf …
Die Sache ist dem Senat zwar nur im Umfang des Zwischenstreits angefallen (BGH, Urteil vom 23.5.1985 - III ZR 57/84, zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06
Aufhebung eines Schiedsspruches wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
Das ist für das alte Schiedsverfahrensrecht einhellig anerkannt (vgl. schon RGZ 77, 315, 316 und BGH, NJW-RR 1986, 61 zur alten Rechtslage, nach der ein Schiedsspruch nur wirksam und bindend war, nachdem er zusätzlich bei Gericht niedergelegt worden war). - BGH, 18.12.1986 - III ZR 72/86
Wirksamkeit eines Teilschiedsspruchs als revisionserhebliche grundsätzlich …
Ein wirksamer Schiedsspruch liegt erst vor, wenn der ganze Schiedsspruch, d.h. die Formel und die Gründe, den Parteien des schiedsgerichtlichen Verfahrens zugestellt und alsdann bei dem zuständigen Gericht niedergelegt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 11. Oktober 1979 - III ZR 25/77 = LM ZPO § 1039 Nr. 4 - und vom 23. Mai 1985 - III ZR 57/84). - OLG München, 28.10.1986 - 25 U 2961/86
Nutzungsrecht zur Steinbruchausbeute; Bürgerliche Rechtsstreitigkeit; …
Eine eigene Sachentscheidung des Senats (§ 540 ZPO ) bleibt außer Betracht, da das Landgericht abgesonderte Verhandlung über die Zulässigkeit der Klage angeordnet hatte, so daß die Sache dem Senat nur in diesem Umfang angefallen ist (BGH NJW-RR 1986, 61/62). - KG, 10.01.2022 - 5 U 1113/20
Ansprüche wegen Verletzung einer Unionsmarke; Werbung und Angebote in einem …