Rechtsprechung
OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VHB § 16; VVG § 6 Abs. 1 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsnehmers; Repräsentant
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 656
- VersR 1986, 585
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen; …
Auszug aus OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85
Im Sinne von § 61 VVG bedeutet die Annahme grober Fahrlässigkeit auch, daß der VN zumindest wissen mußte, daß sein Verhalten geeignet ist, den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern (vgl. BGH VersR 1980, 181; Prölss-Martin § 61 Anm. 4).Denn der Eintritt des Versicherungsfalles wird schon dann grob fahrlässig herbeigeführt, wenn er durch das Verhalten des Versicherten gefördert wird (vgl. BGH VersR 1980, 181; 61 Anm. 4).
- BGH, 20.05.1981 - IVa ZR 86/80
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Herbeiführung des …
Auszug aus OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85
Es darf dem VN nicht freistehen, die Lage des Versicherers wesentlich dadurch zu verschlechtern, daß er die versicherten Sachen aus der Hand gibt und sich der Obhut über sie mit der Folge entschlägt, daß der Versicherer gegen den Schaden ungedeckt bleibt, der ihm durch das Verhalten des Vertreters des Versicherten erwächst (BGH VersR 1981, 822 ). - BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75
Ansprüche gegen einen Feuerversicherer - Voraussetzungen für das Vorliegen grober …
Auszug aus OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85
Es handelt sich um ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (vgl. BGH VersR 1977, 465). - OLG Frankfurt, 06.01.1983 - 22 U 161/82
Auszug aus OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85
Diese Voraussetzungen treffen auf die Ehefrau des Klägers zu (vgl. OLG Frankfurt in VersR 1983, 869; LG Braunschweig VersR 1983, 453;… Prölss/Martin VVG 23. Aufl., § 16 VEB, Anm. 2). - LG Braunschweig, 20.10.1982 - 1042/82
Auszug aus OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85
Diese Voraussetzungen treffen auf die Ehefrau des Klägers zu (vgl. OLG Frankfurt in VersR 1983, 869; LG Braunschweig VersR 1983, 453;… Prölss/Martin VVG 23. Aufl., § 16 VEB, Anm. 2).
- BGH, 14.06.2005 - VI ZR 185/04
Rückgriff des Kaskoversicherers gegen den Fahrer eines gemieteten Fahrzeugs wegen …
Die für § 15 Abs. 2 AKB erforderliche grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls setzt indes voraus, daß das Verhalten des Versicherungsnehmers oder des berechtigten Fahrers zumindest grob fahrlässig den Eintritt des Versicherungsfalls gefördert hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1979 - IV ZR 91/78 - VersR 1980, 180, 181; OLG München, VersR 1986, 585;… Römer/Langheid, Versicherungsvertragsgesetz, 2. Aufl., § 61 Rdn. 43 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
Grob fahrlässiger Sorgfaltsverstoß in der Hausratversicherung
Zudem ist hierzu anzumerken, daß das OLG München (NJW-RR 1986, 656) beim Verlassen einer Wohnung, ohne das Sicherheitsschloß zu versperren, eine grobe Fahrlässigkeit für den Fall einer fünfstündigen Abwesenheit des Wohnungsinhabers angenommen hat. - OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der …
34 Eine nicht unerhebliche Anzahl vornehmlich der Instanzgerichte sieht das mangelnde Umschließen einer Tür bei mehrstündiger Abwesenheit als grob fahrlässig an (etwa LG Hamburg, VersR 1984, 752 [bei 7 Wochen Abwesenheit]; LG Düsseldorf, VersR 1995, 334 [1 ½ Stunden]; LG Aachen, RuS 2000, 383 [4 Stunden]; LG Wiesbaden, RuS 1996, 455 [mehrstündig]; LG Krefeld, VersR 1988, 1285 [3/4 Stunde]; auch OLG München, NJW-RR 1986, 656 = VersR 1986, 585 [3 ½ Stunden]). - OLG Frankfurt, 20.09.2000 - 7 U 189/99
Einmaliges Betätigen des Türschlosses - unverzügliche Vorlage der Stehlgutliste
Es mag sein, dass ein doppeltes Umschließen die Mühe für Diebe größer machte, die Tür aufzuhebeln, indessen war von dem Kläger lediglich als einzuhaltender Sicherheitsstandard geschuldet, dass er abschloss, und nur dann, wenn die Tür lediglich geschossen aber nicht verschlossen gewesen ist, eine Verletzung der sich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten ergebenden Sorgfaltspflichten vorlag und eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles nahe lag (vgl. auch LG Hamburg VersR 1984, 752; OLG München VersR 1986, 585; LG Krefeld VersR 1988, 1285; OLG Bremen VersR 1989, 1044). - LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
Hausratversicherung: Nachweis eines Diebstahls durch Bezugnahme auf die …
Angesichts all dieser Umstände hält das Gericht das bloße Zuziehen der Wohnungstür, ohne diese abzuschließen, für grob fahrlässig i. S. v. § 81 Abs. 2 VVG (ähnlich LG Düsseldorf, VersR 1995, 334: 1 ½ Std.; LG Aachen, RUS 2000, 383: 4 Std.; LG Wiesbaden, RuS 1996, 455: mehrstündig; LG Krefeld, VersR 1988, 1285: ¾ Std.; OLG München, NJW-RR 1986, 656: 3 ½ Std.).